Drive In Backshop

Fritzlarer Str. 1

34537 Bad Wildungen

Verstoß festgestellt am 30.06.2026

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Lagerbereich:
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Personal:
- Der Fußboden der Personaltoilette war verunreinigt.

Tief-/Kühlung:
- Die Räder des Regalwagens im Kühlhaus waren verunreinigt.
- Die Räder des Regalwagens im Kühlhaus waren angerostet.
- Der Fußboden im Kühlhaus war verunreinigt.
- Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt.

Verkauf:
- Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Besen verwendet.
- Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Bereich um das Waschbecken war zugestellt.
- Der Fußboden sowie der Wandbereich neben und unter dem Backofen war verunreinigt und mit Gespinsten behaftet. Unter dem Backofen befand sich ein altes Brötchen.
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Tief-/Kühlung:
- Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden des Kühlhauses gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Verkauf:
- Die Insektenklebefalle war mit zahlreichen toten Insekten nahezu vollständig besetzt und nicht mehr ausreichend funktionstüchtig. Die elektrische Insektenfalle befand sich unmittelbar über der Arbeitsfläche auf der Brötchen belegt werden. Die Insektenfalle war auch von außen verunreinigt.

Kontrollpunkt 1: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 2: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 21.07.2026

Waldeck-Frankenberg

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