Göbel´s Hotel Aquavita

Haupstr. 4

34537 Bad Wildungen

Verstoß festgestellt am 23.06.2026

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Restaurant:
- Der Bereich unter den Chafing Dishs war stark mit Lebensmittelresten verunreinigt.

Bierkeller:
- Das Regal der Schankanlagenkühlung sowie die Schankanlagenkühlung waren verunreinigt.
- Das Verdampferschutzgitter im Bierkühlhaus war verunreinigt.
- Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile in der Bierkühlung waren von außen schimmelähnlich verunreinigt.
- Der Fußboden im Bierkeller war verunreinigt und im Bereich um die Kohlensäureflaschen befand sich ein Biofilm.
- Das Türblatt des Bierkühlhauses war stark verunreinigt.

Lagerbereich:
- Der Fußboden des Trockenlagers war in den Eckbereichen sowie unter den Regalen verunreinigt.
- Die Ordnung und Struktur des Topflagers war mangelhaft. Auf dem Boden befanden sich zum Teil Scherben.
- Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt.
- Stellenweise waren die Eckbereiche des Bodens verunreinigt.
- In den Eckbereichen des Bodens befanden sich tote Insekten.

Spülbereich:
- Mehrere Silikonfugen im Bereich der Spülküche waren schimmelähnlich verunreinigt.
- Der Boden der Spülküche war insbesondere in den Eck- und Wandbereichen schimmelähnlich verunreinigt.
- Die Haubenspülmaschine war verunreinigt.

Theke/Tresen:
- Der Reinigungsmittelschrank im Thekenbereich war stark mit Reinigungsmittelrückständen verunreinigt. Einige Kanister waren undicht.

Tief-/Kühlung:
- Der Fußboden des Tageskühlhauses war verunreinigt.
- Die Spritztüllen mehrerer Sahnesiphons waren mit alten Sahnerückständen verunreinigt.
- Einige Kühlschubladen in der Küche waren im Innenbereich verunreinigt.
- In einigen Kühleinrichtungen waren die Verdampferschutzgitter verunreinigt.
- Das Verdampferschutzgitter des Tageskühlhauses war sehr stark verunreinigt.
- Mehrere Wandfliesenfugen im Tageskühlhaus waren schimmelähnlich verunreinigt.

Küche:
- Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.
- Das Untergestell des Kombidämpfers war verunreinigt.
- Das Mikrowellengerät war im Innenbereich verunreinigt.
- Die Filter des Lüftungssystems waren verunreinigt.
- Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.
- Der Fußboden des Frühstücksbereichs war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
- Der Deckenbereich vor dem Frühstückskühlhaus war mit Spinnengewebe verunreinigt.
- Der Anstrich der Türe des Frühstückskühlhauses war verbraucht und das Türblatt war zum Teil verunreinigt.

Restaurant:
- Der Tischdosenöffner war verunreinigt.

Küche:
- Die Oberfläche der Türe zum Seiteneingang der Küche war verunreinigt.

Tief-/Kühlung:
- In einigen Kühl- sowie Tiefkühleinrichtungen wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Die Mängel waren zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 14.07.2026 abgestellt.

Kontrollpunkt 1: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 2: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a - e VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 3: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 S. 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 21.07.2026

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