Heidis Frühstücks & Partyservice, Imbisswagen HU-Hs-67

Günderoderstr. 16

63456 Hanau

Verstoß festgestellt am 07.05.2026

Die Hygienemängel sind behoben.

Entgegen der Herstellervorgaben wurden Lebensmittel bei einer Temperatur, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte, aufbewahrt und in den Verkehr gebracht.

Im Verkaufswagen wurden mehrere Packungen vorverpacktes, rohes Gyros ohne ausreichende Kühlung vorrätig gehalten. Die gemessene Kerntemperatur (kalibriertes amtliches Thermometer Ebro TLC 750i) lag bei 10,1°C.
Auf der Verpackung war eine Lagertemperatur von max. +4°C angegeben.

Enderzeugnisse, die die Vermehrung von pathogenen Mikroorganismen oder die Bildung von Toxinen fördern können, wurden bei einer Temperatur aufbewahrt, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnte.

Die Kühltheke für belegte Brötchen war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht eingeschaltet. Die Brötchen waren belegt mit Mett, Aufschnittwurst, geräucherter Putenbrust, Kochschinken, Käse etc. Die gemessene Kerntemperatur lag bei 11,9°C.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Die Brötchenkörbe waren insgesamt mit grauen Schmutzanhaftungen verunreinigt. Sowohl die Ränder als auch der Innenboden wiesen Verunreinigungen auf. Im Korb lagerten zum Zeitpunkt der Kontrolle Brötchen, teilweise mit unmittelbarem Kontakt zu den Verunreinigungen.

Die Lagerschubladen waren auf der Lagerfläche mit Lebensmittelresten und fettigen Anhaftungen verschmutzt.

Der Verkaufswagen verfügte über kein ordnungsgemäß einsatzbereites Handwaschbecken.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden hinsichtlich des zwingend erforderlichen Handwaschbeckens folgende Mängel festgestellt:
- Das Handwaschbecken war mit einem Behälter mit gewaschenen Salat und einem Eierschneider belegt.
- Der Kanister mit Frischwasser war nicht befüllt, so dass keine Wasserzufuhr vorhanden war.

Im Verkaufswagen war in den Kühlschubladen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Die Kühlschubladen befanden sich in einem unhygienischen Zustand:
- Beim Öffnen wurde ein muffiger, schimmelartiger Geruch wahrgenommen.
- Die Silikonfugen waren durchgängig mit augenscheinlicher Schimmel- und Sporenbildungen verunreinigt.
- An der Rückwand befanden sich braune Verschmutzungen.

Die Mängel sind mittlerweile aufgehoben.

Zu Nr. 1.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. III Nr. 2 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 15.07.2026

Main-Kinzig-Kreis

Main-Kinzig-Kreis

Kreisverwaltung

Gutenbergstr. 2

63571 Gelnhausen