Central Lebensmittelmarkt

Rheinstraße 37-39

63225 Langen

Verstoß festgestellt am 21.05.2026

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die festgestellten Hygienemängel waren derart gravierend, dass vorübergehend ausschließlich das Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitten sowie von Obst, Gemüse und Backwaren gestattet wurde. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Fleisch, Fisch sowie unverpackten Lebensmitteln (z.B. Käse, Oliven) wurde vorübergehend untersagt. Zudem wurden mehrere Lebensmittel nicht fachgerecht gekühlt gelagert. Jegliche Kennzeichnung der Lebensmittel fehlte, wodurch die Rückverfolgbarkeit nicht mehr gewährleistet war.

1.) Belehrung Infektionsschutzgesetz
• Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsam-tes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß des Infektionsschutzgesetzes, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar waren.

2.) Personalschulung
• Der Lebensmittelunternehmer, der leicht verderbliche Lebensmittel herstellte oder behandelte oder diese in den Verkehr brachte, konnte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nicht nachwei-sen.

3.) Eigenkontrolle Basishygiene
• Die für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwenige Dokumentation der Reinigung und Desinfektion fehlte.
• Die für die Gewährleistung der Temperaturkontrollerfordernisse für Lebensmittel sowie die Aufrechterhaltung der Kühlkette notwendige Dokumentation der Temperaturkontrolle fehlte teilweise. Es wurden Temperaturabweichungen festgestellt.
• Es wurde keine Wareneingangskontrolle durchgeführt

4.) Schädlingskontrolle
• Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen (Schädlingsmonitoring) fehlte

5.) Kennzeichnung
• Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht
• Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten.

6.) Regale Außenbereich
• Es wurden aufgeschnittene Melonen nicht nur kurzfristig ungekühlt zum Verkauf angeboten.
• Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

7.) Fleischtheke
• Es waren Lebensmittel in ungeeigneten Verpackungen/ Umhüllungen eingefroren. Des Weiteren fehlte jegliche Kennzeichnung der Lebensmittel. Eine Rückverfolgbarkeit war somit nicht gege-ben.
• Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. (Hinweis: der Mangel wurde noch während der Kontrolle behoben)
• Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht zeitnah gewährleistet. (Hinweis: der Mangel wurde noch während der Kontrolle behoben)
• Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
• Die Unterschränke, sowie der Revisionsbereich der Fleischtheke waren stellenweise erheblich verunreinigt.
• Der Hackblock war verunreinigt.
• Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.
• Die Kühltheke war defekt.
• Es wurde eine elektrische Insektenfalle unmittelbar über dem Bereich aufgestellt / angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.
• Mehrere Ausrüstungsgegenstände waren verunreinigt.
• Die Desinfektionsmaßnahmen für Gegenstände, Armaturen und Ausrüstung wurden nicht im erforderlichen Maße durchgeführt.

8.) Kühlraum Fleisch
• Der Türgriff war schimmelähnlich verunreinigt.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Der Fußboden, speziell in den Nischen und Eckbereichen, war verunreinigt.

9.) Kühlraum Gemüse
• Der Innenraum des Kühlhauses, speziell der Verdampfer, war schimmelähnlich verunreinigt.

10.) Verkaufsraum
• Die Laufschienen der SB- Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt.
• Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (z.B. Frankfurter Rindswurst + 15,4° Celsius).
• Mehrere SB- Kühleinrichtungen waren defekt.
• In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Dübellöcher.
• Die Deckenverkleidung war beschädigt.
• Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlos-sen werden konnte.
• Der Fußboden war verunreinigt.
• Die Wände waren beschädigt.

11.) Lagerraum/ Spülbereich
• Die Arbeitsplatte war mit Pappkarton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung und/ oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden.
• Die Armatur der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.
• Der Wandbereich sowie der Fußboden hinter dem Kühlhaus waren verunreinigt.
• Die Wände waren beschädigt.

12.) Personaltoilette
• Die Steckdose war beschädigt.

die hygienischen Mängel sowie die baulichen Mängel an den Kühlgeräten waren zum Zeitpunkt der Kontrolle ausreichend behoben. Weitere Behebungsnachweise der noch offenen Mängel sind nachzureichen.

Behoben am 22.05.2026

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV sowie iVm § 1 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I und Kap. IX Nr.3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 10.07.2026

Offenbach

Kreis Offenbach – Der Landrat

Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz

Voltastraße 6

63128 Dietzenbach