Gifuto Sushi GmbH, TAT Chicken

Im Forum 4 A

63450 Hanau

Verstoß festgestellt am 28.05.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden die erforderlichen Temperaturen für in dem Sushi Circle vorgehaltenen Lebensmittel nicht eingehalten.
Die Mängel wurden zwischenzeitlich teilweise behoben.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe (Reis) wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Vorbereitungsküche:
Die weißen Kunststoffbehältnisse unterhalb des Edelstahltisches, in denen zum Zeitpunkt der Kontrolle unverpackter loser Reis gelagert wurde, waren an den Innen- sowie Außenseiten stellenweise verunreinigt.
Kühlzelle:
Die Verdampferschutzgitter waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Vorbereitungsküche:
Das Edelstahlregal, unter dem sich diverse Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt befanden (u. a. Porzellanschalen, Eierschneider) war an der Unterseite nicht unerheblich mit bräunlich roten Schmutzanhaftungen verunreinigt.
Auf dem weißen Lagerregal befanden sich mehrere ineinander gesteckte Kunststoffwannen. An den Innen- sowie Außenseiten der Kunststoffwannen wurden stellenweise nicht unerhebliche Flüssigkeitsansammlungen festgestellt.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Gegenstände war unzureichend.

Theke/Tresen:
Im Innenraum der Geschirrspülmaschine wurde stellenweise eine augenscheinliche Rotschmiere festgestellt.
Der Getränkezubereiter war an den weißen Kunststoffbauteilen stellenweise mit dunklen
Schmutzansammlungen verunreinigt.
Vorbereitungsküche:
Das sich an der Wand hängend befindliche weiße Lagerregal war stellenweise mit braunen
Schmutzanhaftungen verunreinigt.
Im Innenraum der Geschirrspülmaschine wurde stellenweise augenscheinliche Rotschmiere festgestellt.

Am Handwaschbecken im Theken-/Tresenbereich war keine Warmwasserzufuhr vorhanden und das ordnungsgemäße Waschen Hände war nicht möglich.

Theke/Tresen:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die zwingend erforderliche Warmwasserversorgung am Handwaschbecken nicht sichergestellt.

Es wurden im Sushi Circle Enderzeugnisse, die die Vermehrung pathogener Mikroorganismen oder die Bildung von Toxinen fördern können, bei Temperaturen vorgehalten, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten könnten.

Bei den Warmhalte- sowie Kühltemperaturen der zum Verkauf angebotenen Speisen im Sushi Circle wurden mit dem amtlich kalibrierten Thermometer "Ebro TLC 750i" folgende Oberflächentemperaturen gemessen:
- warme Speisen +41,8°C
- kalte Speisen +16,6°C
Nach Aussage des Betriebspersonals sind für die warmen Speisen Temperaturen von über +60°C und für die kalten Speisen Temperaturen von unter +7°C vorgesehen.

6.)
In der Küche/Gästebereich waren Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Kunststoffschneidebretter), in keinem ordnungsgemäßen Zustand.

Sämtliche Kunststoffschneidebretter im Küchenbereich waren auf der Schneidefläche stellenweise dunkel verunreinigt und aufgeraut.

7.)
Ein Ausrüstungsgegenstand mit direktem Lebensmittelkontakt (Pfannenwender) war beschädigt und wurden somit nicht ordnungsgemäß instand gehalten.

Vorbereitungsküche:
Auf dem Edelstahlregal befand sich ein Pfannenwender aus Holz in einem GN-Behältnis. Der in Rede stehende Pfannenwender war stellenweise aufgeraut. Es lösten sich einzelne Holzpartikel.

Die Mängel wurden zwischenzeitlich teilweise behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. II Nr. 1 Bst. f VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 7.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 b VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 06.07.2026

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