Zur Krone

Neckartalstraße 34

64743 Oberzent

Verstoß festgestellt am 11.04.2026

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften und gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Kühlraum in der Küche
Der Raum war so stark verunreinigt, sodass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Auch die Regale waren verschmutzt, insbesondere in den Eck- und Randbereichen fanden sich erhebliche Altschmutzablagerungen. Zudem wurden dort gekochte unabgedeckte Speisen sowie geöffnete unabgedeckte Lebensmittelfertigpackungen gelagert, wodurch eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel nicht auszuschließen war. Darüber hinaus wurde vorverpackter Räucherlachs vorgefunden, dessen Verbrauchsdatum überschritten war. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregats sowie dessen Innenleben waren erheblich verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 14.04.2026 waren die am 11.04.2026 beanstandeten Mängel teilweise und am 16.04.2026 vollständig beseitigt.

Behoben am 16.04.2026

Lagerraum (Trockenprodukte, Tiefkühlschrank- und Truhe)
Teilweise waren die Wände schimmelähnlich verunreinigt, während unmittelbar daneben unabgedeckte Lebensmittel gelagert wurden.

behoben am: 14.04.2026

Behoben am 14.04.2026

Theke / Tresen
Die Kaffeefiltermaschine und der Auslauf des Kaffeevollautomaten waren erheblich verunreinigt.

Der Kaffeevollautomat, insbesondere dessen Auslauf, wurde am 11.04.2026 vor Ort gereinigt. Bei der Nachkontrolle am 16.04.2026 war zudem auch die Kaffeefiltermaschine gereinigt.

Behoben am 16.04.2026

Küche
Die Küche war insgesamt in einem stark verunreinigten Zustand, sodass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insbesondere waren sämtliche Küchenschubladen der Arbeitstische sowie der Dosenöffner, der Hackblock, der Innenraum der Saladette, der Fußbodenabfluss, die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken, die Mikrowelle und die Armatur des Handwaschbeckens verunreinigt. Das Schneidebrett war ebenfalls verunreinigt und wies zudem Einkerbungen mit dunklen Verfärbungen auf. Die Siebschaumkelle war angerostet. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. In der Küche wurden deutlich über dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) liegende Produkte (Fertigpackung Cremepudding MHD= 11.24 und Fertigpackung Puddingpulver Vanille-Geschmack MHD= 10.2024) vorgefunden.

behoben am: 14.04.2026

Behoben am 14.04.2026

Bierkeller
Die Fasskühlbox war an den Innenflächen erheblich schimmelähnlich verunreinigt. Dort befanden sich die angeschlossenen Bierfässer (Kegs).

behoben am: 14.04.2026

Behoben am 14.04.2026

Aufgrund der am 11.04.2026 um 13:20 Uhr vorgefundenen Mängel wurde im Betrieb das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.
Nach der noch vor Ort durchgeführten Reinigung der Saladette sowie des Kaffeevollautomaten konnte die Ausgabe eines Frühstücks an Gäste wieder gestattet werden, da die hierfür verwendeten Backwaren von einer Bäckerei bezogen werden.
Zudem wurde die Thekengeschirrspülmaschine vor Ort gereinigt, sodass auch der Bierausschank anschließend wieder zugelassen werden konnte.

Bei der Nachkontrolle am 14.04.2026 um 13:15 Uhr wurde festgestellt, dass die zwischenzeitlich erfolgten Reinigungsmaßnahmen nicht ausreichen, um die Basishygiene in den Betriebsräumen zu gewährleisten. Demzufolge wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln weiterhin untersagt.

Bei der Nachkontrolle am 16.04.2026 um 13:50 Uhr war die Grundhygiene in der Küche sowie den zugehörigen Betriebsräumen so hergestellt, dass das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln ab sofort wieder gestattet wurde.

• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004
• Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1b VO (EG) Nr. 852/2004
• § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Veröffentlichungsdatum: 15.06.2026

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