Metzgerei Matthias Kemmler

Feldstraße 9

61137 Schöneck

Verstoß festgestellt am 27.04.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war das Fleisch- und Wurstkühlhaus, in dem sich unter anderem auch unverpackte Lebensmittel befanden, in einem sehr schlechten Hygienezustand.

Die festgestellten Mängel wurden behoben.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Fleisch - und Wurstkühlraum:

Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich das Kühlhaus, in dem einzelne unverpackte Fleischteile und angeschnittene Würste aufbewahrt wurden, in einem sehr schlechten Hygienezustand. U.a. wurde Folgendes festgestellt:
- Ein großer Teil der Wandflächen war augenscheinlich mit Schimmelbildungen verunreinigt. Im Bereich der Decke befanden sich augenscheinlich deutliche schwarze Versporungen.
- Ein Großteil der vorgefundenen Haken und Gehänge war augenscheinlich nicht unerheblich mit Schimmelbildungen verunreinigt.
- Der Rollwagen auf dem sich Stecken mit ungeräucherten Würsten befand war augenscheinlich erheblich verschimmelt.
- Neben dem Rollwagen befand sich ein Aluminiumregal, dessen Böden augenscheinlich oxidiert sowie mit Schimmel- und Schmutzflecken verunreinigt war.
- An einem Wandgehänge war ein von außen stark verschimmelter Eimer mit „Mariniersoft Café de Paris“.
- Der Fußboden war unsauber und stellenweise großflächig mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt.
- Im Kühlraum wurden verschiedene augenscheinlich erheblich verschimmelte Schalter, Stromkabel und Schnüre der Rohrbahnweichen vorgefunden.

Produktion:

Im ehemaligen Produktionsraum befand sich ein doppeltüriger Gefrierschrank, in dem sich neben verpackten Lebensmitteln auch unverpackte Lebensmittel wie u.a. ein Stecken mit Würstchen unsachgemäß eingefroren wurden.
Des Weiteren war der Innenboden des Gefrierschranks mit Schmutzflecken verunreinigt und die Türinnenseiten waren noch mit blauen Transportschutzfolien beklebt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Vorbereitung:
In einem Vorbereitungsbereich befand sich ein "weißes" Schneidebrett, das im Bereich der Arbeitsfläche deutlich aufgeraut war und eine Vielzahl an verunreinigten Einkerbungen hatte. Des Weiteren war die Oberfläche grau verfärbt.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Fleisch - und Wurstkühlraum:

Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich das Kühlhaus, in dem hauptsächlich verpackte Würste und Fleischerzeugnisse aufbewahrt wurden, in einem sehr schlechten Hygienezustand. U.a. wurde Folgendes festgestellt:
- Unmittelbar auf dem schmutzigen Fußboden waren verschiedene Lebensmittelbehälter abgestellt.
- Im Kühlraum wurde eine Biomülltonne, in der sich auch Bio-Abfall befand, vorgefunden.
- In einem Metallregal mit augenscheinlich erheblich verschimmelten Regalrosten, wurden verschiedene verpackte Würste aufbewahrt.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

Produktion:
Links neben dem Gefrierschrank befand sich ein verschlissener, schmutziger Holztisch einer Bierzeltgarnitur. Auf diesem Tisch befand sich ein rostige, schmutzige Doppelherdplatte.

Die festgestellten Mängel wurden behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 10.06.2026

Main-Kinzig-Kreis

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