Rosi’s kleine Rast

Wiesbadener Landstraße 38

65203 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 07.05.2026

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Besteckkasten war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, darunter Ablageflächen für Küchenutensilien, Edelstahloberflächen zwischen Arbeitstisch und Herdgeräten sowie die Innenflächen der Beleuchtung der Dunstabzugsanlage. Der Deckenventilator war fettartig verunreinigt. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Der Topf für die Curry-Ketchup-Soße war an den Rändern mit alten Soßenresten verunreinigt. Die Fritteusen sowie deren Frittierkörbe waren stark altverschmutzt (bräunlich verkrustet). Kühlschrank: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es lagerten Soßen unabgedeckt sowie portioniertes Schnitzelfleisch im Kühlschrank, in dem der Lüfter schimmelähnlich verunreinigt war. Kühlschrank: Ein Glas mit Kapern war außen punktuell schimmelartig verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Mayonnaise lagerte offen bei +19,1°C. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (u.a. Butter und gekochte Kartoffelscheiben für Bratkartoffeln mit pelzigen, schimmelähnlichen Anhaftungen) im Kühlschrank zum Inverkehrbringen bereitgehalten.

Lager-/Spülbereich: Es war ein mit Zigarillo und Asche gefüllter Aschenbecher abgestellt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontami-nationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Am 02.06.2026 waren die Mängel abgestellt.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Kap. V Nr. 1 a, Kap. IX Nr. 3, 4 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 und Art. 14 Abs. 2b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002

Veröffentlichungsdatum: 10.06.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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