Restaurant ‚Loulan‘ der Loulan Restaurantbetriebsgesellschaft mbH

Kaiserstraße 41

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 21.04.2026

Theke / Tresen: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Ameisen (Ameisen in den Regalen) sowie ein Schabenbefall (Schaben in den Regalen) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank und die Armatur des Handwaschbeckens waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt.

Servicestation: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem war der Reiskocher verunreinigt.

Küche: Verunreinigt waren der Spender für Einmalhandtücher, die Saladette, die Arbeitsfläche, der Deckenlüfter, mehrere Gewürzbehälter als auch der Wagen mit den Gewürzen, der Unterschrank, sämtliche Fenster, der Kombidämpfer, das Hängeregal, sämtliche Bratpfannen, der Fußboden, der Fußbodenabfluss, der Kühlschrank, das Mikrowellengerät, der Herd, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) und teilweise die Wände. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum: Die maximal zulässige Höchsttemperatur von + 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten; eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht.
Verunreinigt war der Fußboden, die Decke, das Verdampferschutzgitter und sämtliche Regale.

Tief-/Kühlung: Der Fußboden war verunreinigt.

Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Fußboden, das Hängeregal, der Standmixer, der Reiskocher, der Unterschrank, der Teigkneter und mehrere Backbleche.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 23.04.2026 komplett behoben.

Veröffentlichungsdatum: 01.06.2026

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