Unikat

Walbergstraße 10

35614 Aßlar

Verstoß festgestellt am 24.04.2026

Kennzeichnung

1. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, deren angegebene Bezeichnung nicht der des verwendeten Lebensmittels entsprach: Auf der Getränkekarte wurde Bitburger Pils vom Fass beworben; es wurde jedoch stattdessen Fassbier der Marke „Felsgold“ verkauft.

Küche

2. Der Raum verfügte nicht über eine ausreichende Größe, um eine gute Lebensmittelhygiene gewährleisten und Kontaminationen zwischen und während Arbeitsgängen vermeiden zu können.
3. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsverlauf auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Weiterhin wurden Getränkeflaschen direkt unter dem Abfluss des Spülbeckens gelagert.
4. Es fehlte ein Handwaschbecken.
5. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.

Lagerbereich

6. Zum Lagern wird ein Flur verwendet; dieser endet mit einem Notausgang.

Vorbereitung Shishaküche

7. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unsachgemäß, im Lagerraum der Shishas, der mit Rauch und Ruß verunreinigt, gelagert worden waren.

Theke / Tresen

8. Der Innenraum des Kühltresens war verunreinigt.

Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Veröffentlichungsdatum: 11.06.2026

Lahn-Dill-Kreis

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