Cennet Kebap-Haus

Hirschhorner Str. 18

64743 Oberzent

Verstoß festgestellt am 13.03.2026

• erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften
• erhebliche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Theke / Tresen

• Der Kaffeevollautomat war im Auslaufbereich und im Bereich des Heißwasserauslaufes erheblich durch bräunliche Verkrustungen verunreinigt.
• Der Samowar (Wasserkocher) zur Herstellung von türkischem Tee war im Auslaufbereich verunreinigt. (festgestellt am 16.03.2026)
• Das Gläserspülgerät war durch Schmutzanhaftungen und schimmelähnliche Verunreinigungen erheblich verschmutzt.
• Der Innenraum der Saladette war erheblich, auch durch Flüssigkeitsreste, schmierig verunreinigt.
• Einzelne Getränkeflaschen waren außen schimmelähnlich verunreinigt.
• Im Kühltisch, welcher zur Lagerung von Getränken dient, waren der Innenraum, die Gitterroste, die Türverschlüsse und das Lüftungsgitter erheblich, zum Teil auch mit schimmelähnlichen Anhaftungen, verunreinigt.

Eine Behebung der Mängel war bei der Nachkontrolle am 16.03.2026 noch nicht vollständig erfolgt. Somit wurde die Nutzung des Kaffeevollautomaten und des Samowar (Wasserkocher) weiterhin veterinärbehördlich untersagt.

Lagerraum/Fasskühler

• Die Fasskühlbox war massiv schimmelähnlich verunreinigt. In ihr lagerten verschiedene Lebensmittel wie Eisbergsalat, vorbereiteter Pizzateig und Pflanzenfett sowie verschiedene Lebensmittel in Fertigpackungen und eigens hergestellte und abgedeckte Lebensmittel.
• Es wurden teilweise selbst eingefrorene Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt und gelagert.

Eine Behebung der Mängel war bei der Nachkontrolle am 16.03.2026 noch nicht vollständig erfolgt. Somit wurde die Nutzung des Fasskühlers weiterhin veterinärbehördlich untersagt.

Personaltoilette (im Wohnhaus)

• Am Handwaschbecken für die hygienische Händereinigung fehlte die Warmwasserzufuhr.

Behoben am 16.03.2026.

Behoben am 16.03.2026

Küche

• Es wurden verdorbene schwarze Oliven in Flüssigkeit mit einer weißen Schicht auf der Flüssigkeitsoberfläche im Kühlschrank gelagert. Des Weiteren befand sich eine geöffnete Fertigpackung THOMY Les Sauces Béchamel im Kühlschrank, welche bereits schimmelähnliche Anhaftungen in Bereich der Öffnung zeigte. Außerdem befand sich eine geöffnete Fertigpackung Dilimli Sucuk im Kühlschrank, welche bereits grün-bräunlich verfärbt war. Es wurden damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht.
• Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt wies zudem Einkerbungen mit dunklen Verfärbungen auf.

Behoben am 16.03.2026.

Behoben am 16.03.2026

Bei der am 16.03.2026 durchgeführten Nachkontrolle waren noch nicht alle Mängel, welche bei der Routinekontrolle festgestellt wurden, beseitigt. Daher wurde die Nutzung des Kaffeevollautomaten, des Samowar (Wasserkocher) und des Fasskühlers weiterhin veterinärbehördlich untersagt.
Weiter wurde am Tag der Nachkontrolle festgestellt, dass der Teigkneter zur Herstellung von Brotteig im Bereich Rührwerkhalterung mit Lebensmittelresten verunreinigt war. Der Teigkneter wurde noch vor Ort gereinigt.

• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. X Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 (VO (EG) Nr. 852/2004)

Veröffentlichungsdatum: 24.04.2026

Odenwaldkreis

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