Urfa Kebab Haus

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34117 Kassel

Verstoß festgestellt am 16.02.2026

Am 16. Februar 2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Es wurden im Bereich Verkauf/Thekenbereich lebende Schaben festgestellt und nicht beseitigt. Der Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, war somit nicht gereinigt und desinfiziert. Die Schaben befanden sich im Wandbereich rechts unterhalb der Drehspieße. Die Betriebsstätte war damit nicht sauber, hergestellte Lebensmittel und Rohstoffe sowie Zutaten waren einer möglichen Kontamination durch beispielsweise Fraß oder Ausscheidungen von Schädlingen ausgesetzt. Insgesamt ergibt sich die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch eine Ekel erregende Beeinträchtigungsmöglichkeit von Lebensmitteln aufgrund der vorgefundenen lebenden Schaben im Betriebsbereich der Zubereitung gemäß Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung.
Eine Schädlingsbekämpfung und Reinigung des Betriebes wurden sofort durchgeführt. Am 17. Februar 2026 wurde kein Schabenbefall mehr festgestellt.

- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3
- §§ 3, 10 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Veröffentlichungsdatum: 21.04.2026

Kassel (Stadt)

Oberbürgermeister der Stadt Kassel

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