La Casa del Gusto

Kirchstr. 8

63538 Großkrotzenburg

Verstoß festgestellt am 04.03.2026

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren die Dichtungen der Kühlschubladen, in denen offene Lebensmittel lagerten, teilweise verunreinigt und Gegenstände sowie Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (z. B. ein Messer und ein Fleischklopfer), waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt

Küche:
In einer Schublade wurden verunreinigte Utensilien vorgefunden. Unter anderem:
a) Der Fleischklopfer war mit angetrockneten Fleischresten verschmutzt.
b) An einem Messer war die Klinge verschmutzt.

An einem Frittierkorb wurden krustige Anhaftungen festgestellt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Der Reinigungszustand der nachfolgenden Betriebsbereiche war unzureichend.

A)
Theke:
Die Spülmaschine war in einem unhygienischen Zustand:
a) Die Sprühdüsen waren mit schleimigen Rückständen, dunklen Schmutzanhaftungen und Kalkrückständen verunreinigt.
b) Die Klappendichtung wies augenscheinliche Schwarzschimmelbildung auf.
c) An den Stoßkanten der Klappe wurden rote, schleimige Anhaftungen festgestellt. Dieser Mangel wurde bereits in einer vorherigen Kontrolle festgestellt.

B)
Lagerbereich vor Kühlhaus:
Die Ablageflächen (Schränke, Regal) waren teilweise mit Staub und Schmutz verunreinigt.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche:
Die Dichtungen der Kühlschubladen, in denen offene Lebensmittel lagerten, waren teilweise verunreinigt, teilweise defekt.

Unter dem Schneidebrett der Saladette sammelten sich Lebensmittelreste.


Lager (TK-Truhen):
In der Tiefkühltruhe wurde rohe Fleischware und roher Fisch teilweise unsachgemäß gelagert. Die Lebensmittel lagerten zum Teil in Hemdchenträgertaschen, die zum Einfrieren ungeeignet waren. Teilweise waren die Taschen/Tüten nicht dicht verschlossen.

Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren beschädigt und wurden somit nicht ordnungsgemäß instand gehalten.

Küche:
Die vorgefundenen Pfannen waren großteils mit beschädigter oder fehlender Antihaft-Beschichtung.

In folgenden Bereichen, in denen leicht verderbliche, offene Lebensmittel behandelt werden, war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet, da diese Bereiche über kein Handwaschbecken verfügten.

Lagerbereich vor Kühlhaus:
Der Raum wurde u.a. zur Vorbereitung von Desserts, Ausrollen von Pizzateig etc. genutzt.
Ein ordnungsgemäßes Handwaschbecken mit fließend Kalt- und Warmwasserzufuhr war nicht vorhanden. Dieser Mangel wurde bereits in einer vorherigen Kontrolle festgestellt.

Lager (TK-Truhen):
Dieser Raum wurde augenscheinlich zur Herstellung von Pizzateig und der Behandlung von offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln genutzt. Ein Handwaschbecken mit fließend Warm- und Kaltwasserzufuhr war nicht vorhanden.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 18.03.2026 waren die Mängel teilweise behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in der zum Tatzeitpunkt gültigen Fassung i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.


Zu Nr.3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in der zum Tatzeitpunkt gültigen Fassung i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 b VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr.5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 20.04.2026

Main-Kinzig-Kreis

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