Thai Street

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60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 25.02.2026

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- sowie Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren). Der Innenraum des Getränkekühltresens war schimmelartig verunreinigt. Die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt. Die Kühlvitrine war verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war außen verunreinigt.

Showküche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank der Spülmaschine war stark mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war verkalkt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Unterschrank des Spülbeckens war verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt/rissig, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Deckenlüfter war verunreinigt. Die Arbeitsfläche war mit verunreinigtem Klebeband behaftet. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Das Kühlaggregat des Kühltisches war sehr stark verunreinigt. Es wurden erhitzte Speisen (Reis) bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Fettablasshähne der Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Der Unterschrank der Kochgruppe war verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren). Die Wände waren hinter den Einrichtungen, insbesondere hinter der Kochgruppe, sehr stark verunreinigt. Der Grill war stark verunreinigt / verfettet. Der Unterschrank des Grills war verunreinigt / verfettet. Die Körbe der Fritteusen waren beschädigt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung (Plastiktüte) eingefroren. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Unterschränke der Spüleinrichtung waren verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kotspuren). Der Innenraum der Haubenspülmaschine war stark mit alten Rückständen verunreinigt und roch stark artfremd. Die Regalböden waren verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren). Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt.

Vorbereitung UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren verunreinigt. Der Bereich um die Waschbeckenarmatur war nicht leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Der Kühltisch war verunreinigt. Der Fleischwolf war verunreinigt. Die Beleuchtung war defekt.

Lagerraum UG: Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verunreinigt (unter der Eismaschine lag eine tote Ratte). Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung (Plastiktüte) eingefroren.

Kühlraum UG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke im Bereich des Verdampfers war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türschwelle war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.03.2026 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 17.04.2026

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