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Alter Rückinger Weg 57

63452 Hanau

Verstoß festgestellt am 12.02.2026

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So wurde beispielsweise ein Schädlingsbefall festgestellt. Zudem wurde wiederholt Fleisch bei zu hohen Temperaturen gelagert.
Die Mängel wurden beseitigt.

In den nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen.

Im Betrieb wurde ein augenscheinlicher Schadnagerbefall festgestellt. An diversen Stellen, u.a. auch auf Ablageflächen und Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt. Der Schädlingsbefall war bereits bekannt, ein Schädlingsbekämpfer involviert.

Theke Speisen:
An mehreren Stellen wurde augenscheinlicher Schadnagerkot festgestellt. Unter anderem:

a) Hinter dem Pizzaofen auf dem Boden befand sich eine nicht unerhebliche Menge an Kot.
b) Auf den Abstellflächen, unmittelbar neben Geschirr (Tellern) wurde vereinzelt Schadnagerkot festgestellt.

An diversen Stellen wurde augenscheinlicher Schadnagerkot festgestellt. Unter anderen (NB Nr. 6):

a) Auf dem Fußboden im Bereich hinter der Spülmaschine
b) An diversen Stellen des Fliesenabsatzes (Boden).

Eine Fritteuse, mit der Lebensmittel in Berührung kommen, war wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche:
Das Fett der Fritteuse sehr dunkel und der Frittierkorb mit dunklen, krustigen Rückständen verschmutzt. Dieser Mangel wurde bereits in der vorherigen Kontrolle festgestellt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Kühlzelle:
Die erforderliche Lagerhygiene wurde nicht eingehalten. Neben offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln (vorbereitete Speisen) wurde erdanhaftendes Gemüse und Kartonage im Raum gelagert.

Dieser Mangel wurde bereits in der vorherigen Kontrolle festgestellt.

Fleisch wurde wiederholt bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.

Theke Speisen:
In der o.g. Kühlvitrine wurde eine Umgebungstemperatur von 12,2°C gemessen. Für das marinierte Geflügelfleisch wurde eine Kerntemperatur von 11,1°C gemessen. Für die rohen Hackfleischspieße eine Kerntemperatur von 10,1°C.

Die Mängel wurden beseitigt.

Zu Nr. 1.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 7 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe g Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) i.V.m. Anlage 5 Kapitel II Nr. 3.1.1 und Nr. 3.3.1 Tier-LMHV.

Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026

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