'Taste House‘ der Shi He GmbH

Berner Straße 119

60437 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 22.01.2026

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmittel wurden auf Grund der festgestellten Mängel untersagt. Eine nachteilige Beeinflussung auf Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden.

Theke / Tresen: Die Tropfmulde des Schanktisches bzw. Schanktresens war stark verunreinigt. Der Getränkekühltresen war an diversen Oberflächen verunreinigt und das Gläserregal war mit Staubrückständen verunreinigt.

Kühlraum: Der Kühlraum und das Kühlaggregat waren stellenweise so stark schimmelartig verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich waren. Der Türgriff war stark mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.

Küche: Der Küchenraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Beleuchtung und die Decke waren sehr stark verschmutzt und diverse Wandoberflächen waren mit alten Fettansammlungen verunreinigt. Mehrere Kühl- und Tiefkühleinrichtungen waren stark verunreinigt und mehrere Oberflächen von Einrichtungsgegenständen waren stark altverschmutzt. Die Fuge zwischen den Arbeitsflächen war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Ein Metallständer mit Metallkörben war sehr stark mit dicken, alten Fettbelägen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war stark mit alten Fettrückständen verunreinigt. Die Wokbratstellen waren stark mit schwarzen, eingebrannten Bratrückständen verunreinigt. Die vorhandenen Reiskocher waren innen und außen stellenweise ebenfalls stark verunreinigt. Das Schneidebrett war tiefgehend verunreinigt und das Mikrowellengerät war sehr stark mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälter wurden zudem ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren; das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Spülbereich: Die Geschirrspülbrause war stark verunreinigt und der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Kalkrückständen verunreinigt. Die Messer wurden zudem unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Lagerraum: Der Innenraum des Kühlschrankes und der Fußboden waren verunreinigt, unter dem Aufzugwürfel war der Fußboden stark verunreinigt.

Ein Großteil der Hygienemängel war bei den Nachkontrollen am 23.01.2026 sowie am 27.01.2026 beseitigt, der Betrieb wurde am 23.01.2026 wieder zur Öffnung freigegeben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 04.03.2026

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