Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG / Netto Marken-Discount Filiale 8210

Zeppelinstr. 54

63477 Maintal / Dörnigheim

Verstoß festgestellt am 22.01.2026

Es wurden in unterschiedlichen Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene aufgrund von Schadnagerbefall festgestellt und dokumentiert. Insbesondere im Verkaufsraum und im Lagerbereich wurden an diversen Stellen Schadnagerkötel vorgefunden.

Die Mängel wurden beseitigt.

In den nachfolgenden Betriebsbereichen wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen. Die Bereiche waren mit Schadnagerköteln verunreinigt. Zudem wiesen mehrere Lebensmittelverpackungen Fraßspuren auf.

Verkaufsraum:

Während der Kontrolle wurden im Verkaufsraum u.a. an folgenden Stellen Schadnagerspuren vorgefunden:

a) In einer Nische, rechts neben dem SB-Backwarenregal für lose Backwaren, lagen einzelne Schadnagerkötel.
b) Im SB-Regal für verpackte Brote wurden einzelne Schadnagerkötel festgestellt.
c) Unter dem SB-Regal, in dem u.a. BioBio Vitalgebäck angeboten wurde, lagen auf dem Fußboden mehrere Schadnagerkötel.
d) In dem Bereich, in dem u.a. Mehl- und Zuckerpackungen angeboten wurden, war der Fußboden nicht unerheblich mit Schadnagerkot verschmutzt.
e) Auf einer Palette mit Aurora Weizenmehlpackungen befanden sich zumindest zwei angefressene Packungen und mehrere Schadnagerkötel.
f) Auf der Palette mit Korn-Mühle Weizenmehlpackungen befanden sich augenscheinlich Schadnagerurinspuren und Schadnagerkötel. Des Weiteren war zumindest eine Mehlpackung offensichtlich von Schadnagern angefressen worden.
g) Der Regalboden, auf dem u.a. Korn-Mühle Dinkelmehlpackungen angeboten wurden, war deutlich mit Schadnagerköteln und Schadnagerurin verschmutzt. Des Weiteren wurden hier einzelne augenscheinlich angefressene Packungen vorgefunden.




Bake-off (Lager-Vorbereitung):

Im Backwarenvorbereitungsraum wurden an unterschiedlichen Stellen Schadnagerkötel vorgefunden. U.a. wurde Folgendes festgestellt:

a. In den Randbereichen der Backöfen befanden sich mehrere Schadnagerkötel.
b. An den Vorderkanten der Gefrierschränke wurden mehrere Schadnagerkötel vorgefunden.

Lagerbereich:
Im Lebensmittellager wurden an unterschiedlichen Stellen Schadnagerspuren vorgefunden. U.a. wurde Folgendes festgestellt:

a. Im Zugangsbereich, vom Verkaufsraum ins Lager, war der Bereich hinter einer aufgestellten Tür erheblich mit Schadnagerkot verschmutzt.
b. In den Randbereichen hinter den Gefriertruhen befanden sich mehrere Schadnagerkötel.
c. Im Bereich der Sammelbehälter für leere Einweg-Pfandflaschen war der Fußboden im Randbereich nicht unerheblich mit Schadnagerkot verschmutz.
d. Auf dem "Sockel-Rammschutz" befanden sich mehrere Schadnagerkötel und augenscheinliche Schadnagerurinspuren.
e. Hinter einer Palette mit Sodastream-Kohlensäureflaschen befand sich augenscheinlich ein aus Papiertüchern gebautes Schadnagernest.
f. In einer "chaotischen" mit diversen Gerätschaften zugestellten Ecke, wurden deutliche Schadnagerspuren und ein Vielzahl an Schadnagerköteln vorgefunden.
g. Im Bereich einer verpackten Palette mit Zuckerpackungen war der Fußboden mit mehreren Schadnagerköteln belegt.
h. Auf der Palette mit Weinkartons befanden sich mehrere Schadnagerkötel.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 23.01.2026 waren die Mängel beseitigt.

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 04.03.2026

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