Gerlach Schreibwaren, Kiosk24 Onlineshop

Frankfurter Straße 119

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 20.11.2025

Es wurden wiederholt nicht zugelassene, neuartige Lebensmittel sowie Tabakerzeugnisse bzw. tabakhaltige Nikotinbeutel (Snus) zum Verkauf bereitgehalten. Vorverpackte Lebensmittel wurden wiederholt ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht. Ferner wurden Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Informationen in den Verkehr gebracht.

Es wurden wiederholt Tabakerzeugnisse bzw. tabakhaltige Nikotinbeutel (Snus), u.a. Siberia Extremly Strong White Dry Slim, Cool Lip Blau Tabak Pouches und 555 Since 2004 Tabak Pouches zum oralen Gebrauch im Bereich der Theke/Kasse in unmittelbarer Griffnähe unter der Theke gelagert und zum Verkauf bereitgehalten. Zudem wurden ebenfalls wiederholt in den Kellerräumen weitere Dosen dieser Erzeugnisse vorgefunden (zuvor bereits festgestellt und sichergestellt im Oktober 2023).

Sicherstellung; unschädliche Beseitigung

Behoben am 20.11.2025

Wiederholt wurden nicht zugelassene neuartige Lebensmittel (tabakfreie Nikotinbeutel / Nikotinpouches / White Snus), u.a. Pablo Ice Cold und Velo Polar Mint, zum oralen Gebrauch im Be-reich der Theke/Kasse, in unmittelbarer Griffnähe unter der Theke, gelagert und zum Verkauf bereitgehalten. Darüber hinaus wurden in den Kellerräumen erneut zahlreiche Dosen dieser Erzeugnisse vorgefunden (zuvor bereits festgestellt und sichergestellt im Oktober 2023).

Sicherstellung; unschädliche Beseitigung

Behoben am 20.11.2025

Es wurden zum wiederholten Mal vorverpackte Lebensmittel (z.B. Chips und Getränkedosen) ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht (zuvor bereits festgestellt am 09.10.2023).

Es wurden Lebensmittel (u.a. Öl) mit zur Irreführung geeigneten Informationen in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, insbesondere hinsichtlich der Haltbarkeit, in den Verkehr gebracht, da im Verkaufsregal haltbare und bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum überschrittene Lebensmittel gemeinsam vorrätig gehalten wurden.

§ 34 Abs.1 Nr.4c Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) iVm § 11 TabakerzG ; § 59 Abs.3 Nr.2 Buchstabe a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Verbindung mit (iVm) Art. 6 Abs.2 Verordnung (EG) Nr. 2015/2283; § 2 Abs. 1 LMIDV iVm § 5 Abs. 1 Nr. 18 LMIDV; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB iVm Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) Nr. 1169/2011

Veröffentlichungsdatum: 24.02.2026

Offenbach

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