Chutney's Restaurant

Schwalbacher Straße 3

65185 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 06.01.2026

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Besteckkorb der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war vor allem im Bereich unter den Schubladen großflächig mit alten Resten verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Der Gasherd war vor allem auf der Abstellfläche verunreinigt. Das Handwaschbecken war defekt und zugestellt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Es wurden Lebensmittelbehälter und Schneidebretter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Kühlraum: Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zahlreiche Lebensmittelbehälter auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weite-ren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten). Es wurden Salatköpfe auf dem verschmutzten Fußboden gelagert.

Die Mängel waren am 15.01.2026 behoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 4, Kap. IX Nr. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 20.02.2026

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

Stadtverwaltung

Teutonenstr. 1

65187 Wiesbaden