‚Dean & David‘ der dean&david F Zeil GmbH

Zeil 106-110

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 13.01.2026

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume „Verkauf“ und „Vorbereitung“ waren durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Verkauf: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot-, Urin- und Fraßspuren). Auch die Unterschränke (Bereich Kasse) waren stellenweise durch Mäusespuren (Kot-, Urin- und Fraßspuren) verunreinigt.

Vorbereitung: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Arbeitsfläche war mit Mäusekot verunreinigt, insbesondere hinter dem Konvektomaten. Der Fußboden war ebenfalls und insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusespuren (Kot-, Urin- und Fraßspuren) verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 14.01.2026 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 17.02.2026

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