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Verstoß festgestellt am 28.08.2024

In einer Probe „rote Bohnen“ wurde im Hessischen Landeslabor, Standort Kassel (Az: 336 L 23 243014163) im Rahmen der Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel ein Nikotin-Gehalt festgestellt, der den zulässigen Höchstgehalt nach der VO (EG) Nr. 396/2005, selbst unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit von 50 %, gesichert überschreitet.
Das Messergebnis wurde durch eine zweite unabhängige Untersuchung im Sinne von § 40 Abs. 1 Buchst. a) LFGB bestätigt.
Der nachgewiesene Gehalt von Nikotin führt bei europäischen Kindern zu einer Überschreitung der ARfD (akute Referenzdosis). Daher kann ein gesundheitliches Risiko in Bezug auf den gefundenen Nikotin-Gehalt nicht ausgeschlossen werden.
Die getrockneten roten Bohnen wurden als Verdachtsprobe vorgelegt. Hintergrund für den Probenzug waren u. a. Kennzeichnungsmangel und die äußerlich erkennbar vorhandenen Verunreinigungen.

Veröffentlichungsdatum: 16.10.2024

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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