Pralinen

Eltern aufgepasst: In manchen Lebensmitteln ist Alkohol enthalten

Kaum zu glauben: In einigen Lebensmitteln wie Milchbrötchen, Hefeschnecken oder Dessertcreme wird Alkohol als Zutat verwendet. Oft versteckt sich der Alkoholzusatz in langen Zutatenlisten und wird übersehen oder muss nicht mal angegeben werden. Gerade für Kinder ist Alkohol aber auch in kleinen Mengen ungeeignet.

Kinder sollten keinen Alkohol verzehren

Zwar ist in den meisten Produkten so wenig Alkohol enthalten, dass er für Kinder in der Regel gesundheitlich unbedenklich ist, dennoch sollte besser auf den Verzehr von Lebensmitteln, die nach Rum, Amaretto oder Whiskey schmecken, verzichtet werden. Denn Kinder könnten sich schon frühzeitig an den alkoholischen Geschmack gewöhnen und die natürliche Abneigung und Hemmschwelle für einen vorzeitigen Alkoholkonsum sinkt damit.

Was macht der Alkohol in Lebensmitteln?

Tatsächlich geht es bei der Zugabe von Alkohol im Lebensmittel gar nicht immer um das typische Whiskey- oder Amaretto-Aroma, sondern um technologische Zwecke. So hat Alkohol zum Beispiel auch konservierende Eigenschaften und kann die Haltbarkeit der Lebensmittel verlängern. Auch als Trennmittel, damit Zutaten während der weiteren Verarbeitung nicht verklumpen, wird Alkohol verwendet.

Alkohol nicht immer auf der Zutatenliste

Handelt es sich bei den Lebensmitteln um Fertigprodukte, muss der Alkohol auf der Zutatenliste ausgewiesen werden, etwa als Alkohol, Amaretto, Rum, Weinbrand oder Ethylalkohol. Auch dann, wenn die Lebensmittel oder deren Verpackung lediglich zur Verlängerung der Haltbarkeit mit Ethanol besprüht werden, muss die Alkoholverwendung in der Zutatenliste erkenntlich sein.

Manche Lebensmittelproduzenten plakatieren den Alkoholgehalt ihres Lebensmittels als Hinweis gut ersichtlich auf der Vorderseite der Verpackung. Gesetzlich vorgeschrieben und somit verlässlich ist das allerdings nicht. Dem Verbraucher bleibt daher nur der prüfende Blick auf die Zutatenliste.

Anders sieht es aus, wenn Alkohol als Lösemittel für Fruchtauszüge und Aromen, etwa für Kuchen, verwendet wurde oder unverpackte Lebensmittel in Bäckereien oder Cafés angeboten werden. In diesen Fällen muss die Zutat nicht kenntlich gemacht werden. Wer genauer wissen möchte, ob in dem gewünschten Gebäck Alkohol enthalten ist, muss in Bäckereien und Cafés beim Personal direkt nachfragen.

Es gibt auch einen natürlichen Alkoholgehalt

Nicht immer wird Alkohol zugesetzt, es gibt auch Lebensmittel die aufgrund von natürlichen Gärungsprozessen einen Alkoholgehalt aufweisen, wie etwa Früchte, Fruchtsaft oder Kefir. Diese natürlichen Alkoholgehalte werden als unbedenklich erachtet. Nur äußerst selten übersteigen sie 0,3 Volumenprozent oder sind geschmacklich auffällig.

Der natürliche Alkoholgehalt muss nicht deklariert werden.

 Verdampft Alkohol beim Kochen und Backen?

Rotweinsoße, Käsefondue und Eierlikörkuchen: Manche Rezepte schlagen zur Geschmacksverfeinerung Alkohol als Zutat vor. Hier muss klar sein: Alkohol verdampft nicht vollständig bei heißen Temperaturen während der Zubereitung der Speisen und zurück bleibt ein Restalkoholgehalt!

Gemüsebrühe, Traubensaft, Tomatenmark, Himbeermark, Zartbitterschokolade oder Gewürze und Gewürzmischungen können eine Alternative sein, um alkoholfreie Speisen zu kreieren, die dennoch an Aroma nichts einbüßen.

Ist Malzbier wirklich ein Kinderbier?

Gerne wird Malzbier auch als Kinderbier bezeichnet, dabei ist es als solches überhaupt nicht geeignet. Der Grund dafür ist, dass erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozent auf den Alkohol auf der Verpackung oder der Flasche hingewiesen werden muss. Das beliebte Malzbier kann aber bis zu 1 Volumenprozent Alkohol enthalten.

Generell gelten Getränke bis zu einem Gehalt von 0,5 Volumenprozent Alkohol als „alkoholfrei“. Einige Brauereien kennzeichnen daher alkoholfreies Bier freiwillig mit dem Hinweis „weniger als 0,5 % Vol.alc.“. Immer häufiger gibt es mittlerweile alkoholfreies Bier ohne Restalkohol – also mit „,0,0 % Alkohol“. (Sie)

Stand: August 2021

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