In Eierlikörkuchen, Rumkugeln oder Weinsauerkraut gibt das jeweilige alkoholische Getränk den typischen Geschmack. Auch wenn diese Lebensmittel im Vergleich zu alkoholischen Getränken weniger Alkohol enthalten, so können auch diese geringen Mengen für manche Menschen schädlich sein.
Für wen sollte Alkohol auch in geringen Mengen tabu sein?
- Für Kinder und Jugendliche sind Lebensmittel, die nach Rum, Amaretto oder Whiskey schmecken, nicht geeignet, denn sie könnten sich frühzeitig an den alkoholischen Geschmack gewöhnen, sodass die Hemmschwelle zum Ausprobieren von Alkopops oder anderen alkoholischen Getränken sinkt.
- Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankung verzichten auch besser darauf. Dies gilt auch bei Einnahme von Arzneimitteln aufgrund möglicher unerwünschter Wechselwirkungen mit dem Alkohol.
- Bei trockenen Alkoholikern können bereits ein minimaler Alkoholkonsum oder der Geruch nach Rum, Bier oder Wein zu einem Rückfall führen.
- Schwangere Frauen verzichten zum Schutz des ungeborenen Kindes auf jeglichen Konsum von Alkohol. Auch während der Stillzeit ist die Aufnahme von Alkohol zu unterlassen.
Wie kommt der Alkohol in die Lebensmittel?
Für den typischen Geschmack von Rumkugeln wird Rum zugegeben, bei Weinsauerkraut Wein. Doch häufig wird auch aus technologischen Gründen Alkohol zugesetzt. So hat Alkohol konservierende Eigenschaften und kann die Haltbarkeit der Lebensmittel verlängern. Alkohol als Trennmittel zugesetzt soll das Verklumpen der Zutaten während der weiteren Verarbeitung verhindern. Aus diesen Gründen wird Fertigprodukten bei Bedarf Wein oder Essig zugesetzt.
Auch durch natürliche Gärungsprozesse kann in Früchten, Fruchtsäften oder Kefir Alkohol entstehen. Wird mit Hefe gebacken, bildet sich ebenfalls etwas Alkohol. Dieser natürliche Alkoholgehalt gilt in der Regel als unbedenklich. Nur äußerst selten übersteigt er 0,3 Volumenprozent oder ist geschmacklich bemerkbar. Dieser von Natur aus entstandene Alkoholgehalt muss auch nicht deklariert werden.
In welchen Lebensmitteln kann Alkohol versteckt sein?
Nachfolgende Auflistung zeigt deutlich, dass in vielen Lebensmittelgruppen Alkohol versteckt sein kann:
Süßwaren
- Speiseeis wie Schokoladen- und Liköreis (z.B. Calvados, Rum, Likör)
- Süßigkeiten wie Schokoriegel, Rum-Trauben-Schokolade, Pralinen, Ostereier oder Weingummi (z.B. Likör, Branntwein, Kirschwasser)
- Konfitüren, Kompott (z.B. Whisky, Rum, Kirschwasser)
- Süßspeisen wie Rote Grütze, Apfelkompott (z.B. Rotwein, Weißwein, Rum, Amaretto, Eierlikör)
Fertigprodukte
- Suppen (z.B. Zwiebel- und Fischsuppe) und Bratensoßen (z.B. Rotwein, Weißwein, Cognac, Sherry)
- Fleischgerichte wie Hühnerfrikassee, Wildgerichte, Königsberger Klopse (z.B. Branntweinessig, Weinessig, Weißwein, Rotwein)
- Fischgerichte wie Fischragout, Forelle blau, Muscheln (z.B. Branntweinessig, Weißwein)
- Gemüse wie Weinsauerkraut, Rotkohl (z.B. Branntweinessig, Weinessig, Rotwein)
- Käsegerichte wie Fondue (z.B. Weißwein, Kirschwasser)
Backwaren
- Torten wie Schwarzwälder Kirschtorte, Herrentorte (z.B. Kirschwasser)
- Kuchen und Kleingebäck wie Eierlikörkuchen, Rotweinkuchen
Wann wird Alkohol in der Zutatenliste angegeben?
Mancher Lebensmittelproduzenten gibt bereits auf der Vorderseite der Verpackung einen gut sichtbaren Hinweis auf den Alkoholgehalt. Gesetzlich vorgeschrieben und verlässlich ist dies allerdings nicht. Somit bleibt nur ein Blick auf die Zutatenliste!
Handelt es sich bei dem zugegebenen Alkohol um eine Zutat, muss er auf der Zutatenliste bei verpackten Lebensmitteln ausgewiesen werden, etwa als Alkohol, Amaretto, Rum, Weinbrand oder Ethylalkohol. Werden jedoch bei der Herstellung des Lebensmittels geringe Mengen Alkohol zum Lösen und Konservieren von Fruchtauszügen und Aromen zugesetzt, müssen diese nicht deklariert werden.
Wie ist die Kennzeichnung bei lose verpackter Ware?
Wird ein Stück Schwarzwälder Kirschtorte beim Bäcker gekauft oder im Café verzehrt, muss keine Zutatenliste vorhanden sein und auch ein Hinweis auf den Alkoholgehalt ist nicht vorgeschrieben. Diese Regelung gilt auch für Speisen aus Eisdielen, Kantinen, Gasthöfen und Restaurants.
Wer genau wissen möchte, ob in dem gewünschten Gebäck oder Gericht Alkohol enthalten ist, muss in Bäckereien und im Restaurant direkt nachfragen.
Verdampft Alkohol beim Kochen und Backen?
Rotweinsoße, Käsefondue und Eierlikörkuchen: Manche Rezepte schlagen zur Geschmacksverfeinerung Alkohol als Zutat vor. Alkohol verdampft nicht vollständig bei heißen Temperaturen während der Zubereitung der Speisen. So können Soßen, die mit Alkohol geschmacklich verfeinert werden, auch nach 30 Minuten Garzeit noch 35 Prozent der zugefügten Alkoholmenge enthalten.
Ist Malzbier wirklich alkoholfrei und damit für Kinder geeignet?
Alkohol muss in Getränken erst ab einem Gehalt von 1,2 Volumenprozent gekennzeichnet werden. Getränke mit einem Gehalt von bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol gelten sogar als alkoholfrei. In echtem Malzbier, das nach dem Reinheitsgebot gebraut wird, kann der Alkoholgehalt auch über 0,5 Prozent liegen. Die bei Kindern beliebten Malzgetränke enthalten maximal 0,5 Prozent Alkohol. Sie unterscheiden sich vom echten Malzbier nicht nur in der Herstellung, sondern auch durch den Zusatz von Zucker. Kennzeichnet ein Hersteller ein Malzgetränk oder ein Bier mit 0,0 Prozent Alkohol, dann muss das Getränk ganz frei von Alkohol sein. (fra)
In Eierlikörkuchen, Rumkugeln oder Weinsauerkraut gibt das jeweilige alkoholische Getränk den typischen Geschmack. Auch wenn diese Lebensmittel im Vergleich zu alkoholischen Getränken weniger Alkohol enthalten, so können auch diese geringen Mengen für manche Menschen schädlich sein.
Für wen sollte Alkohol auch in geringen Mengen tabu sein?
- Für Kinder und Jugendliche sind Lebensmittel, die nach Rum, Amaretto oder Whiskey schmecken, nicht geeignet, denn sie könnten sich frühzeitig an den alkoholischen Geschmack gewöhnen, sodass die Hemmschwelle zum Ausprobieren von Alkopops oder anderen alkoholischen Getränken sinkt.
- Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankung verzichten auch besser darauf. Dies gilt auch bei Einnahme von Arzneimitteln aufgrund möglicher unerwünschter Wechselwirkungen mit dem Alkohol.
- Bei trockenen Alkoholikern können bereits ein minimaler Alkoholkonsum oder der Geruch nach Rum, Bier oder Wein zu einem Rückfall führen.
- Schwangere Frauen verzichten zum Schutz des ungeborenen Kindes auf jeglichen Konsum von Alkohol. Auch während der Stillzeit ist die Aufnahme von Alkohol zu unterlassen.
Wie kommt der Alkohol in die Lebensmittel?
Für den typischen Geschmack von Rumkugeln wird Rum zugegeben, bei Weinsauerkraut Wein. Doch häufig wird auch aus technologischen Gründen Alkohol zugesetzt. So hat Alkohol konservierende Eigenschaften und kann die Haltbarkeit der Lebensmittel verlängern. Alkohol als Trennmittel zugesetzt soll das Verklumpen der Zutaten während der weiteren Verarbeitung verhindern. Aus diesen Gründen wird Fertigprodukten bei Bedarf Wein oder Essig zugesetzt.
Auch durch natürliche Gärungsprozesse kann in Früchten, Fruchtsäften oder Kefir Alkohol entstehen. Wird mit Hefe gebacken, bildet sich ebenfalls etwas Alkohol. Dieser natürliche Alkoholgehalt gilt in der Regel als unbedenklich. Nur äußerst selten übersteigt er 0,3 Volumenprozent oder ist geschmacklich bemerkbar. Dieser von Natur aus entstandene Alkoholgehalt muss auch nicht deklariert werden.
In welchen Lebensmitteln kann Alkohol versteckt sein?
Nachfolgende Auflistung zeigt deutlich, dass in vielen Lebensmittelgruppen Alkohol versteckt sein kann:
Süßwaren
- Speiseeis wie Schokoladen- und Liköreis (z.B. Calvados, Rum, Likör)
- Süßigkeiten wie Schokoriegel, Rum-Trauben-Schokolade, Pralinen, Ostereier oder Weingummi (z.B. Likör, Branntwein, Kirschwasser)
- Konfitüren, Kompott (z.B. Whisky, Rum, Kirschwasser)
- Süßspeisen wie Rote Grütze, Apfelkompott (z.B. Rotwein, Weißwein, Rum, Amaretto, Eierlikör)
Fertigprodukte
- Suppen (z.B. Zwiebel- und Fischsuppe) und Bratensoßen (z.B. Rotwein, Weißwein, Cognac, Sherry)
- Fleischgerichte wie Hühnerfrikassee, Wildgerichte, Königsberger Klopse (z.B. Branntweinessig, Weinessig, Weißwein, Rotwein)
- Fischgerichte wie Fischragout, Forelle blau, Muscheln (z.B. Branntweinessig, Weißwein)
- Gemüse wie Weinsauerkraut, Rotkohl (z.B. Branntweinessig, Weinessig, Rotwein)
- Käsegerichte wie Fondue (z.B. Weißwein, Kirschwasser)
Backwaren
- Torten wie Schwarzwälder Kirschtorte, Herrentorte (z.B. Kirschwasser)
- Kuchen und Kleingebäck wie Eierlikörkuchen, Rotweinkuchen
Wann wird Alkohol in der Zutatenliste angegeben?
Mancher Lebensmittelproduzenten gibt bereits auf der Vorderseite der Verpackung einen gut sichtbaren Hinweis auf den Alkoholgehalt. Gesetzlich vorgeschrieben und verlässlich ist dies allerdings nicht. Somit bleibt nur ein Blick auf die Zutatenliste!
Handelt es sich bei dem zugegebenen Alkohol um eine Zutat, muss er auf der Zutatenliste bei verpackten Lebensmitteln ausgewiesen werden, etwa als Alkohol, Amaretto, Rum, Weinbrand oder Ethylalkohol. Werden jedoch bei der Herstellung des Lebensmittels geringe Mengen Alkohol zum Lösen und Konservieren von Fruchtauszügen und Aromen zugesetzt, müssen diese nicht deklariert werden.
Wie ist die Kennzeichnung bei lose verpackter Ware?
Wird ein Stück Schwarzwälder Kirschtorte beim Bäcker gekauft oder im Café verzehrt, muss keine Zutatenliste vorhanden sein und auch ein Hinweis auf den Alkoholgehalt ist nicht vorgeschrieben. Diese Regelung gilt auch für Speisen aus Eisdielen, Kantinen, Gasthöfen und Restaurants.
Wer genau wissen möchte, ob in dem gewünschten Gebäck oder Gericht Alkohol enthalten ist, muss in Bäckereien und im Restaurant direkt nachfragen.
Verdampft Alkohol beim Kochen und Backen?
Rotweinsoße, Käsefondue und Eierlikörkuchen: Manche Rezepte schlagen zur Geschmacksverfeinerung Alkohol als Zutat vor. Alkohol verdampft nicht vollständig bei heißen Temperaturen während der Zubereitung der Speisen. So können Soßen, die mit Alkohol geschmacklich verfeinert werden, auch nach 30 Minuten Garzeit noch 35 Prozent der zugefügten Alkoholmenge enthalten.
Ist Malzbier wirklich alkoholfrei und damit für Kinder geeignet?
Alkohol muss in Getränken erst ab einem Gehalt von 1,2 Volumenprozent gekennzeichnet werden. Getränke mit einem Gehalt von bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol gelten sogar als alkoholfrei. In echtem Malzbier, das nach dem Reinheitsgebot gebraut wird, kann der Alkoholgehalt auch über 0,5 Prozent liegen. Die bei Kindern beliebten Malzgetränke enthalten maximal 0,5 Prozent Alkohol. Sie unterscheiden sich vom echten Malzbier nicht nur in der Herstellung, sondern auch durch den Zusatz von Zucker. Kennzeichnet ein Hersteller ein Malzgetränk oder ein Bier mit 0,0 Prozent Alkohol, dann muss das Getränk ganz frei von Alkohol sein. (fra)
Stand: Dezember 2024