Bei dem System ‚Essen auf Rädern‘ werden warme Mahlzeiten in einer Zentralküche produziert und über einen Mahlzeitendienst an die Kundinnen und Kunden geliefert. Anbieter können zum Beispiel stationäre Senioreneinrichtungen, private Unternehmen, Wohlfahrtsverbände oder Kommunen sein.
Gibt es Kriterien für ein gutes Essensangebot?
Die pünktliche Lieferung warmer und ausgewogener Mahlzeiten kann im Alltag Sicherheit und Struktur geben. Gleichzeitig muss eine Verpflegung für Seniorinnen und Senioren verschiedenen Ansprüchen gerecht werden. So sollte das Angebot sowohl individuelle Wünsche, Vorlieben bzw. Abneigungen berücksichtigen, als auch gesundheitsförderlich und bedarfsgerecht, das heißt nährstoffreich, sein. Auch Erkrankungen oder Beschwerden (wie Kau- und Schluckbeschwerden) sollten bei der Speiseplanung berücksichtigt werden können.
Der Qualitätsstandard für die Verpflegung mit ‚Essen auf Rädern‘ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) spricht Empfehlungen für eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Mittagsverpflegung aus. Mit den Empfehlungen soll erreicht werden, dass täglich ausreichend und ausgewogen gegessen wird und der Körper auch im Alter mit allen wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen versorgt wird. Dies hilft, sowohl einer Mangelernährung als auch einer Überversorgung vorzubeugen. Mit dem, was wir täglich konsumieren, beeinflussen wir auch die Umwelt und das Klima. Wer sich für ein gesundheitsförderliches und nachhaltiges Speisenangebot für das Mittagessen bei ’einem Lieferdienst entscheiden will, kann folgende Aspekte bei der Wahl eines Anbieters berücksichtigen.
Das sollte täglich auf dem Speiseplan stehen:
- Getreide, Getreideprodukte oder Kartoffeln – dabei vorzugsweise Vollkornprodukte; Kartoffelerzeugnisse wie Pommes Frites eher seltener
- Gemüse (frisch oder tiefgekühlt)
- Hülsenfrüchte und Salat
Das sollte es mindestens dreimal pro Woche geben:
- Obst (frisch oder tiefgekühlt, ohne Zucker oder Süßungsmittel)
- Nüsse (ungesalzen)
- Ölsaaten
- Milch, Naturjoghurt, Buttermilch, Dickmilch oder Kefir (maximal 3,8 Prozent Fett absolut), Speisequark (maximal 5 Prozent Fett absolut) jeweils ohne Zucker oder Süßungsmittel, Käse (maximal 30 Prozent Fett absolut).
Das sollte es sonst noch geben:
- Fisch – am besten fettreicher Fisch – mindestens einmal pro Woche
- Fleisch und Wurstwaren – am besten mageres Muskelfleisch – maximal dreimal pro Woche
Woran erkennt man einen guten Essens-Lieferdienst?
Essen ist auch in hohem Maß mit Erinnerungen und Emotionen verknüpft. Umso wichtiger ist, einen Anbieter zu finden, der persönlichen Bedürfnissen und Wünschen ans Mittagessen gerecht wird.
- In einem ersten Gespräch können Sie prüfen, ob die Chemie stimmt. Tritt Ihre Ansprechperson freundlich auf, nimmt sie sich Zeit für Ihre Fragen, erkundigt Sie sich nach Ihren persönlichen Essgewohnheiten bzw. denen Ihrer/Ihres Angehörigen („Essbiographie“)?
- Ihre Angaben können helfen, die Mahlzeiten bedarfsgerechter und passgenauer zusammenzustellen. Lassen Sie zum Beispiel Angaben zu kulturellen Besonderheiten, zum üblichen Tagesablauf, zur Verteilung der Mahlzeiten, Essritualen, Lieblingsspeisen – auch mit regionalem und saisonalem Bezug, individuelle Abneigungen, etc. in die Kundendatei aufnehmen.
- Legen Sie für sich vorab fest, was Ihnen wichtig ist. Achten Sie im Kontakt mit dem Anbieter darauf, ob er sich empathisch und hilfsbereit zeigt und ob er flexibel auf Ihre Anliegen und Belange eingeht.
- Lassen Sie sich einige Menüpläne – am besten für mindestens vier aufeinander folgende Wochen – vorlegen und prüfen Sie, ob die Speisen abwechslungsreich sind. Ein und dasselbe Gericht sollte dabei frühestens alle vier Wochen wieder auf dem Speiseplan stehen.
- Teilen Sie dem Kundenservice Ihre Speisewünsche sowie spezielle Anforderungen an die Verpflegung mit. Auch Informationen zur Pflegebedürftigkeit, dem Pflegegrad und Gesundheitszustand sind wichtig, um die Speisen individuell an Ihre Bedürfnisse bzw. des Angehörigen anzupassen.
- Die Herstellung von Speisen für Kostformen bei bestimmten Erkrankungen sollten entsprechende Fachkräfte verantworten. Erkundigen Sie sich, wer für die Speiseplanung zuständig ist (z. B. Diätassistenz, Ernährungs- Fachkräfte).
- In diesem Zusammenhang können Sie sich auch erkundigen, ob das Personal regelmäßig fort- bzw. weitergebildet wird, zum Beispiel in den Bereichen Allergenmanagement, Umgang mit Personen mit Demenz
- Ein wichtiges Qualitätskriterium ist auch das Lob- und Beschwerdemanagement des Anbieters. Fragen Sie nach, wer Anregungen zum Speisenangebot entgegennimmt und weiterleitet oder an wen Sie Wünsche bzw. veränderte Ansprüche an Ihr Mittagessen richten können. In der Regel besteht bereits ein System zur Erfassung von Lob und Kritik z.B. über Fragebögen, die regelmäßig ausgegeben werden.
Kosten und Zuschüsse
Wie viel für ein Essen auf Rädern gezahlt werden muss, variiert je nach Region und Anbieter. Im Durchschnitt kostet eine Hauptmahlzeit mindestens 5,10 Euro. Bei speziellen Wünschen an die Kost, zum Beispiel dem Verzicht auf Gluten oder Lactose sowie bei Wünschen im Hinblick auf die Lebensmittelqualität, zum Beispiel ausschließlich Bio-Produkte, können die Preise steigen.
Die Kosten für das Essen auf Rädern trägt der Kunde selbst. Personen mit geringem Einkommen und Vermögen können einen Zuschuss beantragen (SGB XII). Der Zuschuss kann ab dem 60. Lebensalter beantragt werden oder bereits früher, wenn medizinische Gründe wie zum Beispiel eine Erkrankung oder Behinderung und Bedarf an einer speziellen Ernährung vorliegen. Das Sozialamt kann hierzu Auskunft geben. (Kup)
Stand: Dezember 2020