Chemikalien in Produkten
Alle Produkte, egal ob flüssig, pastös, pulverig oder fest, bestehen aus Chemikalien. Bei Kosmetik-Produkten muss auf der Verpackung angegeben werden, welche Stoffe darin enthalten sind. Andere Gemische, das heißt flüssige, pastöse oder pulverige Produkte, müssen mit Gefahren-Piktogrammen sowie Gefahren- und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet werden.
Aber wie ist das bei Alltagsgegenständen wie Textilien, Elektrogeräten, Küchenutensilien oder Heimwerkerbedarf? Auch solche Produkte können potenziell schädliche Chemikalien enthalten. Viele werden als Additive in Kunststoffen verwendet, etwa als Flammschutzmittel in Möbeln und Autositzen oder als Weichmacher in Spielzeug oder PVC-Bodenbelägen. Je nach Verwendung können solche Stoffe bei der Herstellung der Produkte sowie in und nach der Gebrauchsphase in die Umwelt freigesetzt werden. Gegebenenfalls gelangen sie dann auch über Nahrung, Hautkontakt oder Atemluft in den menschlichen Körper.
Ihr Recht auf Auskunft
Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH werden sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) identifiziert. Das sind chemische Stoffe, die den Menschen oder die Umwelt schädigen können. Einige davon können krebserregend oder erbgutverändernd sein oder die Fortpflanzung beeinträchtigen. Andere können für Mensch oder Tier hormonell wirksam sein. SVHCs, die sich in der Umwelt nicht abbauen, sind ein besonderes Problem, da sie sich dort mit der Zeit zu schädlichen Mengen anreichern können. Auf EU-Ebene wurden bereits über 200 Stoffe als SVHCs identifiziert. Für manche SVHCs gibt es bereits Verwendungsbeschränkungen, andere dürfen aber legal in Verbraucherprodukten eingesetzt werden.
Sie haben das Recht zu erfahren, ob ein Verbraucherprodukt einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthält. Auf Anfrage müssen Produktanbieter diese Informationen innerhalb von 45 Tagen liefern. Dieses Auskunftsrecht gilt für fast alle Gebrauchsgegenstände, z. B. Schuhe, Fahrzeuge, Teppiche, Verpackungen. Es gilt nicht für Lebensmittel, Medikamente und Gemische, z. B. Kosmetika, Reiniger, Farben.
Die App Scan4Chem
Die kostenlose App Scan4Chem hilft Ihnen, sich über SVHCs in Alltagsgegenständen zu informieren. Das geht in drei Schritten:
- Scannen Sie mit der App den Barcode des Produkts oder, geben Sie – z. B. beim Einkauf im Internet – den Produktnamen ein.
- Soweit in der Datenbank vorhanden, werden Informationen direkt angezeigt.
- Sind noch keine Informationen verfügbar, können Sie mithilfe der App auf einfache Weise eine Anfrage an den Produktanbieter senden. Mit Ihren Anfragen zeigen Sie den Firmen, dass Sie Produkte mit SVHCs nicht kaufen wollen.
Bisher haben noch nicht viele Produktanbieter ihre Daten in die Datenbank eingestellt. Die Firmen werden das erst tun, wenn sie viele Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern bekommen. Dann müssen sie sich mit dem Problem der SVHCs auseinandersetzen und ihre Auskunftspflichten erfüllen.
Je mehr Menschen die App nutzen, desto besser wird sie also. Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht, bevorzugen Sie nachhaltigere und sicherere Produkte. Beschleunigen Sie damit den Ersatz von SVHCs durch sicherere Alternativen. So können Sie sich vor Schadstoffen schützen und dazu beitragen, die Umweltverschmutzung zu verringern. Sie sind dabei Teil einer großen Gemeinschaft: die App ist in Europa bereits in 15 Ländern verfügbar und weitere Länder werden folgen.
Tipps fürs Einkaufen
- Nutzen Sie Scan4Chem vor jedem Kauf und stellen Sie Anfragen an die Produktanbieter – auch bei Online-Käufen.
- Bevorzugen Sie Produkte mit Gütesiegeln wie dem „Blauen Engel“.
- Informieren Sie sich: z. B. hier im Verbraucherfenster oder bei www.uba.de/umwelttippsÖffnet sich in einem neuen Fenster.
- Vermeiden Sie Verpackungen, insbesondere solche aus Kunststoff.
- Kaufen Sie weniger und langlebige Produkte, die sich reparieren lassen.
(Der Autor, Peter Hanisch, ist in dem für Chemikaliensicherheit zuständigen Referat II 3 des Hessischen Umweltministeriums tätig.)