Imer wieder erhalten viele Verbraucher Anrufe, bei denen das Smartphone nur kurz klingelt und ausländische Rufnummern auf dem Display erscheinen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Rufnummern aus Tunesien (Vorwahl +216 bzw. 00216) und Burundi (Vorwahl +257 bzw. 00257). Wer nur einen kurzen Blick aufs Handy riskiert, verwechselt diese Landesvorwahlen schnell mit lokalen Ortsvorwahlen.
In der Regel erfolgen die Anrufe über Computer und sollen einen Rückruf des vorher Angerufenen aus Höflichkeit bewirken. Die angerufenen Nummern stammen dabei von Adresshändlern oder werden nach einem Zufallsprinzip angeklingelt. Rufen Verbraucher tatsächlich auf dieser Nummer zurück, erwarten sie u.a. Warteschleifen oder Bandansagen zu Gewinnspielen oder Erotikdiensten. Auf diese Weise soll der Anrufer möglichst lange in der Leitung gehalten werden.
Was soll man tun, wenn man einem solchen Ping-Anruf auf den Leim gegangen ist?
- Zunächst sollte man, sobald man feststellt, dass es sich um einen unseriösen Anruf handelt, schnellstmöglich auflegen.
- Des Weiteren sollte der Vorfall umgehend der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Dies geht online Öffnet sich in einem neuen Fensteroder telefonisch unter +49 (0)291 9955-206.
- Derzeit erlässt die Bundesnetzagentur regelmäßig Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote zu bestimmten Rufnummern. Das bedeutet, dass Mobilfunk- und Telefonanbietern verboten wurde, die entstandenen Kosten durch Anrufe auf bestimmten Rufnummern abzurechnen. Dies gilt auch bei bereits erhaltenen Rechnungen, sofern diese allerdings noch nicht bezahlt wurden. Ist die Telefonrechnung schon beglichen worden, hat der Verbraucher kein Recht mehr auf Rückerstattung.
- Die Bundesnetzagentur hat außerdem eine Liste mit Rufnummern Öffnet sich in einem neuen Fensterveröffentlicht, auf der Sie prüfen können, ob Sie für den Anruf aufkommen müssen oder nicht.
- Wer dennoch Beanstandungen an der Telefonrechnung geltend machen möchte, muss den Widerspruch innerhalb von acht Wochen einlegen.
Generell gilt bei unseriösen Rufnummern:
- Gehen Sie bei unbekannten Rufummern aus dem Ausland nicht ans Telefon, wenn Sie keinen Anruf aus dem Ausland erwarten.
- Rufen Sie unbekannte Rufnummern nicht zurück.
- Sperren Sie unseriöse Rufnummern, damit sie von dieser Nummer weder SMS noch Anrufe erhalten.
- Für iPhone: Wählen Sie hierfür „Einstellungen“ --> „Telefon“ --> „Gesperrt“ --> Geben Sie die zu sperrende Nummer ein.
- Für Windowsphone: Gehen Sie in Ihrer Telefonapp auf „Anruferliste“ und wählen Sie den zu sperrenden Anruf aus. Halten Sie das Feld gedrückt und wählen Sie dann die Option „Nummer blockieren“.
- Für Android-Geräte: Speichern Sie zunächst die Nummer, die Sie sperren möchten, unter Kontakte. Rufen Sie dann Ihre Kontakte auf und drücken Sie so lange auf den jeweiligen Namen, bis sich das Kontextmenü öffnet. Hier haben Sie dann die Option „Zur Sperrliste hinzufügen“.
- Alternativ: Manche Androidgeräte verfügen nicht über die sogenannte „Sperrlisten-Funktion“. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, Anrufe einer bestimmten Nummer auf die Mailbox umzuleiten. Dies ist aber nur ratsam, wenn Sie Ihre Mailbox ohnehin nicht verwenden. Ansonsten bekommen Sie bei jedem Anruf eine Benachrichtigung Ihrer Mailbox über den eingegangenen Anruf. Der Anrufer, welcher zur Mailbox weitergeleitet wird, hört bei einer nicht benutzten Mailbox nur ein „Besetzt“-Zeichen und kann auch keine Nachrichten hinterlassen.Speichern Sie auch hierfür zuerst die Rufnummer unter Ihren Kontakten ab. Rufen Sie dann den Kontakt auf, den Sie sperren möchten und gehen Sie auf „Bearbeiten“. In der Maske „Kontakt bearbeiten“ gibt es eine „Einstellungen“-Option. Wenn Sie diese öffnen, kommen Sie zur Auswahl „Alle Anrufe an Mailbox“.
- Allerdings: Auch beim Sperren gilt: Ruhe haben Sie vor den unerwünschten Anrufen nicht. Denn die Betrüger können leicht mit einer anderen Rufnummer versuchen, Sie zum Rückruf zu provozieren. Außerdem hilft das Sperren der Nummer nicht davor, dass Sie kostenfreie Rückrufe auf der unerwünschten Nummer tätigen können
Stand: März 2023