Die individuelle Navigation per Smartphone ist mittlerweile ein Alltagsgeschehen. Wer fremde Orte besucht kann sich bereits im Vorfeld über verschiedene Kartendienste die nähere Umgebung anschauen. Der bekannteste Anbieter ist wohl Google Street View. Das Angebot von Google bedient sich in seinen Aufnahmen der 360-Grad-Panormatechnik, um im Browser die lokalen Gegebenheiten detailliert darzustellen. Für Nutzer ergibt sich damit die Möglichkeit sich virtuell „vor Ort“ zu bewegen und Details der Umgebung zu erfassen. Besonders bei wichtigen Terminen lässt sich so Stress und Hektik in der Anreise vermeiden.
Marktführer Google
Genaue Zahlen, wie viele Menschen die Navigationsangebote von Google (Maps bzw. Earth mit Street View) nutzen, werden von Google nicht veröffentlich. Doch lässt der Marktanteil des Suchriesen mit über 95 Prozent auf dem Smartphone darauf schließen, dass die konzerneigenen Navigationsangebote den weit überwiegenden Anteil der Nutzerinnen und Nutzer auf sich vereinigen kann. Während Google die Datengrundlage der Suchmaschine permanent aktualisiert, wurden die Kartendaten letztmalig in dem nun geplanten Ausmaß 2010 erfasst.
Zweite Widerspruchswelle vermeiden
Bei der ersten Datenerhebung für Google Street View hatten noch rund eine viertel Million Hausbesitzer und Mieter gegen eine Erfassung des eigenen Wohnortes Widerspruch eingelegt. Nach den vielen Jahren der Digitalisierung und dem Aufkommen von Social Media hat sich die Aufregung gelegt und mit einer ähnlichen Welle an Widersprüchen ist nicht zu rechnen. Zumal Google automatisiert Gesichter von Passanten und Autokennzeichen verpixelt. Kritik wird jedoch daran laut, dass die bauliche Ausführung der Kamera-Fahrzeuge so ausgelegt ist, dass in die Fenster der Parterrewohnungen fokussiert werden kann.
Persönlichkeitsrechte einfordern
Das Datenschutzrecht in Deutschland begründet für Aufnahmen in der Öffentlichkeit Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, die von Google beachtet werden müssen. Widersprüche gegen eine Datennutzung in Street View sind möglich und können bei Google online oder per Post geltend gemacht werden.
In der Google Maps HilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster findet sich eine Beschreibung wie unerwünschte Street View Inhalte gemeldet werden können. In einem Web-Formular müssen Angaben gemacht werden, ob das eigene Zuhause komplett oder in Teilen der Aufnahme unkenntlich gemacht werden soll. Auch einer möglichen zukünftigen Aufnahme von Bildmaterial kann bereits jetzt hier Öffnet sich in einem neuen Fensterwidersprochen werden.
Wer in der Vergangenheit einen Widerspruch zur Aufnahme seiner Liegenschaft oder Wohnung bei Google eingereicht hatte, muss dies jetzt erneut machen, darauf weist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Roßnagel, hin. Widersprüche, die nach Juni 2023 gestellt wurden, behalten dagegen für die Zukunft bei weiteren und neuen Aufnahmevorhaben ihre Wirkung.