Versteckter Plastikmüll
Viele Waren sind heute mit Kunststoffbestandteilen hergestellt ohne dass Verbraucher dies erkennen können. Ein Beispiel sind Mikrobestandteile aus Kunststoff, die Körperpflegemitteln beigemischt werden. Auch sind häufig Beschichtungen oder Stützmaterial in Produkten eingebaut ohne dass erkennbar ist, dass sie aus Kunststoff bestehen. Teilweise werden Plastikanteile nur in kleinen Mengen im Produkt verarbeitet, beispielsweise als Zigarettenfilter. Da die Produkte jedoch als Einwegware massenhaft verwendet werden, trägt diese Form der Plastikbeimischung besonders zur Vermüllung der Umwelt bei. Im Fall der Zigarettenfilter kann es bis zum biologischen Abbau 15 Jahre dauern.
Alltägliche Produkte besonders betroffen
In der Verordnung werden die Produktbereiche konkret genannt, die vom Verbot betroffen sind. Diese Produkte sind Hauptverursacher für die Verschmutzungen der Flüsse und Meere. Eine Kennzeichnung muss erfolgen, wenn diese Waren als Einwegprodukte konzipiert und verwendet werden bzw. als solche in den Handel kommen:
- Hygieneeinlagen, insbesondere Binden
- Tampons und Tamponapplikatoren
- Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege
- Tabakprodukte mit Filtern
- Getränkebecher
Gänzlich verbieten wollte die Europäische Union die Produkte nicht, da es aktuell keinen ökologischen Ersatz für sie gibt. Die EU erwartet, dass durch den Konsumentendruck, der durch die Kennzeichnung ausgelöst wird, neue Produkte ohne Plastikanteil auf den Markt gebracht werden. Die Liste der Produktebereiche, die gekennzeichnet werden müssen, soll fortlaufend erweitert und angepasst werden.
Eine Besonderheit betrifft Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff mit einem Füllvolumen bis zu drei Litern. Diese dürfen ab Juli 2024 nur noch in den Handel kommen, wenn der Deckel während und nach der Nutzung am Getränkebehälter verbleibt. Diese Vorgabe soll dazu führen, dass abgeschraubte Plastikverschlüsse nicht weiter unkontrolliert als Abfall in die Umwelt gelangen. Ausnahmen gelten aber für Plastikverschlüsse auf Getränkebehältern aus Glas oder Metall und dem Kunststoffbestandteil in Kronkorken. Auch Verpackungen mit Kunststoffdeckeln für medizinische und diätische Produkte werden von der Verordnung nicht erfasst.
Die Kennzeichen
In der aktuellen Verordnung der Europäischen Union werden zwei Kennzeichen als Piktogramme vorgeschrieben. Die Kennzeichnung besteht neben einer bildlichen Darstellung aus einem Text zur Beschreibung der jeweiligen Produktkategorie