Person legt eine Einwegflasche in den Pfandautomat

FAQ: Durchblick beim Pfand

Wenn es um die Rückgabe von Pfandflaschen geht, sind die meisten eher genervt. Lange Schlangen am Pfandautomat, verstopfte Maschinen, immer wieder steht man mit den falschen Flaschen vor dem Gerät und fehlt bei den Einweg-Plastikflaschen das Etikett, kann man das Pfandgeld sowieso vergessen. Was gibt es bei der Pfandrückgabe zu beachten und welche Rechte hat man als Verbraucher?

Wann gibt es Pfand und wann nicht mehr?

Einweg: Zerdrückte Dose, fehlendes Etikett

Zerdrückte Dosen und Plastikflaschen, fehlendes Etikett – der Pfandautomat kann das Pfandsymbol nicht mehr auslesen und damit ist für ihn unklar, ob es sich um eine Pfandflasche handelt oder nicht. Folge: Er verweigert die Annahme. Ist allerdings das Pfandsymbol noch erkennbar, kann man die Verpackungen persönlich beim Personal abgeben und so das Pfand erstattet bekommen. Fehlt das Etikett komplett hat man hingegen schlechte Karten.

Mehrweg: Kaputte Flasche, fehlendes Etikett

Bei Mehrwegflaschen hat man etwas mehr Glück. So werden diese auch dann noch angenommen, wenn das Etikett nicht mehr vorhanden ist. Das liegt daran, dass es bei Mehrwegflaschen kein allgemein übliches Pfandsymbol gibt. Stattdessen lassen Form und ein entsprechender Hinweis an der Flasche erkennen, dass es sich um eine Mehrweg-Pfandflasche handelt. Lediglich wenn die Flasche kaputt ist, wird kein Pfand zurückerstattet. Schließlich kann eine kaputte Flasche nicht wieder zurück in den Mehrwegkreislauf, um neu befüllt zu werden.

Wohin mit welchen Flaschen?

Wer kenn es nicht, man steht am Pfandautomat und hat die ein oder andere Flasche, die partout nicht vom Automaten angenommen werden will. Das Problem hierbei: Nicht jeder Händler nimmt jede Flasche an. So müssen nur die Mehrwegflaschen wieder zurückgenommen werden, die der Händler in derselben Form und Art auch tatsächlich verkauft. Große Händler sind aber dennoch oft kulant und nehmen auch Flaschen an, die sie selbst nicht im Sortiment führen.

Werden nur pfandpflichtige Einwegflaschen zum Kauf angeboten, müssen keine Mehrwegflaschen zurückgenommen werden. Allerdings können hier alle Einweggebinde zurückgegeben werden, die aus dem gleichen Material sind wie die, die auch vom Händler angeboten werden. Form, Marke und Inhalt der Flaschen sind dabei egal. Konkret bedeutet das Folgendes: Vertreibt ein Markt Limonade in Dosen und Einwegplastikflaschen, ist er auch dazu verpflichtet Mineralwasserflaschen und Bierdosen anzunehmen. Hat er hingegen nur Getränke in Einwegplastik im Angebot, muss er Dosen nicht zurücknehmen.

Für kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern, wie etwa Kioske, Imbisse oder Tankstellen, gilt eine Extraregel: Sie müssen nur Leergut annehmen von Marken, die sie selbst vertreiben.

Sollte ein Markt Einwegpfand nicht zurücknehmen, obwohl er eigentlich dazu verpflichtet wäre, sei es aufgrund von verstopften Maschinen oder weil sich der Händler sträubt, kann man sich beschweren. Die Verbraucherzentrale Hessen hat zum Beispiel hierfür einen entsprechenden MusterbriefÖffnet sich in einem neuen Fenster entworfen.

Wieviel Pfand muss man zahlen?

Auf pfandpflichtige Einwegverpackungen wie Plastikflaschen oder Dosen wird immer ein Pfand von 25 Cent erhoben. Bei Mehrwegflaschen beträgt der Pfand meist 15 Cent, es sei denn, es handelt sich um Mehrweg-Bierflaschen. Dann sind es nur acht Cent.

Wie lange sind Pfandbons gültig?

Wenn die Pfandflaschen an einem Automaten zurückgegeben werden, stellt dieser automatisch einen Pfandbon aus, auf dem der vom Händler zu erstattende Betrag vermerkt ist. Rechtlich sind Pfandbons genauso lange gültig wie Gutscheine: Drei Jahre ab dem Ende des Ausstellungsjahres.

Wo kann ich die Pfandbons einlösen?

Einlösen kann man die Pfandbons lediglich bei dem Händler, der das Pfandgut angenommen hat. Es ist nicht möglich, den Bon in einer anderen Filiale derselben Supermarktkette auszahlen zu lassen. Der Grund dafür liegt an dem erstellten Datensatz des Pfandautomaten bei Leergut-Abgabe. Dieser wird mit der Kasse der jeweiligen Filiale abgestimmt.

Aufgepasst: Neuerungen kommen ab 2024

Ab Januar 2024 gibt es auch auf Einweg-Kunststoffflaschen mit Milch- und Milchmischgetränken sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse ein Pfand von 25 Cent.(Sie)

Stand: August 2023

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