Vier Personen sitzen in einem Auto, eine Frau fährt. Auf dem Beifahrersitz sitzt ein Mann. Auf der Rückbank sitzen ein Mann und eine Frau.

Warum nicht mal eine Fahrgemeinschaft bilden?

Wer CO2 und Benzingeld einsparen und gleichzeitig in netter Gesellschaft sein möchte, sollte über eine Fahrgemeinschaft nachdenken.

Ob morgens mit den Kollegen zur Arbeitsstelle, abends mit Freunden ins Kino oder mit einer unbekannten Person vom Studienort in die Heimat -  mit einer Fahrgemeinschaft kann man ganz schön Sprit sparen und außerdem richtig was fürs Klima tun. So brauchen zum Beispiel zwei Autos mit je einer Person für die gleiche Strecke genauso viel Treibstoff wie ein Auto mit zwei Personen. Ob Auto, Bus oder Bahn: Je mehr Personen in einem Fahrzeug mitfahren, desto niedriger sind der Energieverbrauch und somit auch die Kosten. Denn wer sich zu einer Fahrgemeinschaft zusammenschließt, teilt den anfallenden Spritpreis unter allen Mitfahrern auf. Hinzu kommt, dass Straßen und Parkplätze weniger überfüllt sind und bei der gemeinsamen Anfahrt soziale Kontakte geknüpft werden und nette Unterhaltungen entstehen können. Menschen, die Fahrgemeinschaften bilden, kommen entspannter und motivierter am Arbeitsort an. Zudem sinkt bei den mitfahrenden Personen auch das Unfallrisiko.

Da die Fahrgemeinschaften meist privat angeboten und organsiert werden, können auch ländliche Regionen, in denen das Angebot von Bus und Bahn häufig eher spärlich ist, von der Mobilität profitieren. Einen kommerziellen Hintergrund gibt es bei den Fahrgemeinschaften in der Regel nicht. Wer allerdings eine Mitfahrgelegenheit über eine App oder Internetplattform bucht, muss mit zusätzlich anfallenden Servicegebühren für Vermittlung rechnen.

Eine Mitfahrgelegenheit finden

Um eine Fahrgemeinschaft gründen zu können, sind Absprachen das A und O. Unter Arbeitskollegen kann zum Beispiel verabredet werden, wann Feierabend gemacht wird und wo die Treffpunkte sind. In größeren Firmen können regelmäßige Pendler oft übers Intranet über ihre tägliche Fahrstrecke informieren und so Gleichgesinnte finden. Auch überregional bieten Internetplattformen, wie etwa die Webseiten twogo.comÖffnet sich in einem neuen Fenster oder pendlernetz.deÖffnet sich in einem neuen Fenster die Möglichkeit Mitpendler ausfindig zu machen.

Ähnlich verhält es sich bei gemeinschaftlichen Freizeitaktivitäten, wie dem Fußballtraining, Kinoabend oder Supermarkteinkauf. Auch hier können Verabredungen mit Mannschaftskollegen, Freunden oder Nachbarn ein zusätzliches Auto überflüssig machen.

Wer eine weitere Strecke zurücklegen möchte, etwa für einen Wochenendtrip, wird ebenfalls im Netz fündig dank geeigneter Plattformen, die Fahrer und Beifahrer zusammenbringen können. Mittels leichter Online-Buchung, gezielter Suche nach passenden Fahrern oder Mitfahrern dank Profilerstellung und Bewertungen sowie einem sicheren Bezahlsystem ist die Fahrgemeinschaft auch hier schnell komplett.

Internetplattformen, auf denen man nach Fahrern oder Mitfahrern suchen kann, sind zum Beispiel Blablacar.deÖffnet sich in einem neuen Fenster, bessermitfahren.deÖffnet sich in einem neuen Fenster oder fahrgemeinschaft.deÖffnet sich in einem neuen Fenster. Zwar muss man sich hier in der Regel mit einem Profil anmelden, die Mitgliedschaft sowie das Anbieten von Mitfahrgelegenheiten sind aber kostenlos. Lediglich bei Blablacar müssen Mitfahrer eine Vermittlungsgebühr zahlen. Vorteil von registrierten Mitgliedschaften auf den Portalen sind Transparenz und Sicherheit.

Geringe Kosten für Mitfahrer

Wer Personen in seinem Auto mitnimmt, sollte für die Fahrten lediglich einen Unkostenbeitrag nehmen. Wer zu viel Geld verlangt oder sogar Gewinne abschöpft, bricht das Personenförderungsgesetz und kann schnell rechtlichen Ärger kassieren. Ein Richtwert ist etwa fünf bis sieben Euro pro 100 Kilometer. Die Internetportale helfen bei der Preisermittlung.

Fahrer kennenlernen – ein Telefonat vorab ist hilfreich

Um noch ein bisschen besser abschätzen zu können, mit wem man es zu tun hat, kann es hilfreich sein vor dem Fahrtantritt mit dem Fahrer kurz zu telefonieren. Dabei kann man einen ersten Eindruck sammeln und prüfen, ob einem die Person sympathisch ist. Zudem können so noch Einzelheiten geklärt werden wie Strecke, Fahrstil, Pausen, Platz für Gepäck, ob bei der Fahrt geraucht wird oder Tiere mitfahren und Ort des Ein- und Ausstiegs.

Die Haftungsfrage bei der Fahrgemeinschaft

Bei einem Unfall kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für die entstandenen Schäden der Mitfahrer auf. Die gilt auch dann, wenn der Fahrer keine Schuld am Unfall hat.

Ist der Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer als Beifahrer in den Unfall zwar verwickelt aber selbst gar nicht gefahren, kann dieser auch einen Schadenersatz für das persönliche Verunfallen einklagen.

Sinnvoll kann es zudem sein, wenn die Mitfahrenden eine Haftungsbeschränkung vor dem Fahrtantritt unterzeichnen. Damit versichern sie, dass sie die Autofahrt als Mitfahrer auf eigene Gefahr antreten und beschränken ihre Ansprüche auf Ersatz derjenigen Unfallschäden, die durch Versicherungsleistungen auszugleichen sind.

Darüber hinaus kann eine private Unfallversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Beide Versicherungen springen unabhängig davon ein, wie der Unfall entstanden ist.

Eine Insassenunfallversicherung übernimmt zwar auch Schäden für den Fahrer, der den Unfall verschuldet hat und über die Kfz-Haftpflichtversicherung keine Leistungen bekommt. Dies gilt allerdings nur für Schäden, die vom Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen verursacht wurden.

Der Schaden am Auto, das einen Unfall verursacht hat, wird weder von der Kfz-Haftpflichtversicherung noch von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Hierfür braucht es eine Vollkaskoversicherung.

Es lohnt sich vor dem Fahrtantritt noch einmal genau den Versicherungsschutz zu checken. Tipps hierzu hat unter anderem der ADAC.

Pendlerpauschale auch für Fahrgemeinschaften zum Arbeitsplatz

Bei Fahrgemeinschaften zum Arbeitsplatz kann jeder Mitfahrer auch die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen – unabhängig davon, ob er selbst am Steuer sitzt oder nur mitfährt.

Generell gilt dabei: Wie auch bei Einzelfahrten erkennt das Finanzamt nur die kürzeste Strecke an. Umwege werden nur dann akzeptiert, wenn sie verkehrsgünstiger sind, etwa aufgrund einer Großbaustelle. Pro Kilometer gibt es 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Mitfahrer können maximal 4500 Euro Fahrtkosten im Jahr steuerlich absetzen. Bei Eheleuten, die gemeinsam zur Arbeit fahren, kann jeder für sich die Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale absetzen.

Dinge von A nach B schaffen – das geht auch per Mitfahrgelegenheit

Nicht nur Personen können mit einer Fahrgemeinschaft ans Ziel kommen, auch Gegenstände lassen sich so einfach transportieren. Bei bringhand.deÖffnet sich in einem neuen Fenster lassen sich kostenlose Versandanzeigen für Dinge aufgeben, sodass Transporteure eine Mitnahmemöglichkeit anbieten können. Gleichzeitig kann direkt nach angebotenen Transportmöglichkeiten für Gegenstände gesucht werden. Auf diese Weise lassen sich Transportkosten sparen, Benzinkosten senken und Leerfahrten vermeiden. (sie)

Stand: Juni 2023

 

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