Mann Fährt mit dem Fahrrad zur Arbeit

Wenn der Chef das Fahrrad zahlt

Der Verkauf von Fahrrädern boomt. Insbesondere die teureren E-Bikes und Pedelecs sind hochbegehrt. Die Kehrseite der Medaille: Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich und die Preise sind kräftig gestiegen. Wäre es da nicht eine interessante Alternative, das neue Fahrrad vom Arbeitgeber finanzieren zu lassen?

Fahrrad fahren ist gesund und umweltfreundlich. Schon seit längerem ist es möglich, ähnlich wie bei einem Dienstwagen, über den Arbeitgeber ein Fahrrad finanzieren zu lassen. Wer also ein neues Bike im Auge hat, aber vor den Kosten zurückschreckt, findet in diesem Finanzierungsweg vielleicht eine Möglichkeit doch noch an das Traumgefährt heranzukommen.

Die Finanzierungsmodelle

Die lukrativste Alternative wäre natürlich, wenn es gelingt den Arbeitgeber davon zu überzeugen, das neue Gefährt als zusätzliche Gehaltskomponente vollständig zu übernehmen. In diesem Modell fallen auch keine weiteren Steuern oder Abgaben für den Arbeitnehmer an. Es ist nur darauf zu achten, dass das Fahrrad auch rechtlich als solches gilt und beispielsweise nicht als E-Bike in die Klasse der S-Pedelecs mit mehr als 25km/h fällt.

Wer keine Chance sieht seinen Arbeitgeber mit seinem Ansinnen zu überzeugen, könnte die Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung für eine Finanzierung für sich durchrechnen. In dieser Variante werden die Kosten für das neue Fahrrad aus dem Bruttoeinkommen des Beschäftigten entnommen. Je nach Absprache kann der Arbeitgeber einen Teil der Leasingrate übernehmen. Das Finanzamt hält bei dieser Finanzierungsform aber ein wenig die Hand auf. Inzwischen ist der Betrag für den „geldwerten Vorteil“ auf 0,25 Prozent des Rechnungsbetrages gesenkt worden. Eine zusätzliche Besteuerung der gefahrenen Kilometer, wie bei einem Dienstwagen üblich, gibt es beim Fahrradleasing über den Arbeitgeber nicht. Weiterhin ist es möglich, in der eigenen Steuererklärung die gefahrenen Kilometer in der Entfernungspauschale anzugeben.

Auf die Details achten

Die Entnahme aus dem Bruttogehalt hat aber ein paar Nebeneffekte, die durchaus kontrovers diskutiert werden. So weisen einige Gewerkschaften darauf hin, dass eine Gehaltsumwandlung vom Gesetzgeber nur als Möglichkeit der Altersvorsorge gedacht war und mit dem Kauf eines Fahrrades diesem Ziel nicht entsprochen wird. Auch wirkt sich diese Form der Finanzierung auf die späteren Renteneinkünfte aus. Durch die Entnahme sinkt geringfügig das eigene Bruttoeinkommen, welches als Basis der Rentenberechnung dient. Es ist demnach zu empfehlen, die Auswirkungen dieses Finanzierungsmodells für die eigene individuelle Situation durchzurechnen. Ebenfalls beachtet werden sollte, dass die Sozialbeiträge zu den Krankenkassen durch das geringere Bruttoeinkommen sinken. Das schlägt sich erstmal nicht im eigenen Portemonnaie nieder. Finanziert müssen die Kosten des Gesundheitswesens aber letztlich doch durch alle Versicherten.

Für den Arbeitgeber ist das Modell der Gehaltsumwandlung mit seinem geringen Aufwand in der Lohnbuchhaltung interessant. Auch dann, wenn die Leasingraten geteilt werden. Daher bieten viele Unternehmen dieses Modell ihren Beschäftigten an. Nachfragen kann sich also durchaus lohnen.

Fahrradleasing oder Fahrradkauf

Der Fahrradmarkt hat schon längst auf die neue Entwicklung reagiert und es haben sich einige Anbieter auf das Fahrradleasing spezialisiert. Einfach das Suchwort „Fahrrad-Leasing“ oder „Dienstrad-Leasing“ in die Suchmaschine der Wahl eingeben. Zumeist wird ein Komplettpaket angeboten. Das heißt, der Leasinganbieter kümmert sich vollständig um die Abwicklung – auch mit dem Arbeitgeber. Das ist sehr bequem und die Empfänger des Dienstrades müssen nur noch aufsteigen und losradeln.

In die Wahl des Anbieters sollte aber doch ein wenig mehr Zeit investiert werden. Einige Anbieter stehen aktuell in der Kritik, weil sie mit recht hohen Einsparungsbeträgen für den Arbeitnehmer auf sich aufmerksam machen wollen. Von den Anbietern werden beim Vergleich des Leasingmodells mit dem Eigenkauf in die Beispielrechnungen richtigerweise Wartungs- und Versicherungskosten einbezogen. Diese Posten wären aber im freien Markt bei der Variante des Eigenkaufs unter Umständen günstiger zu erhalten.

Rückgabe oder Übernahme nach Ende des Vertrags

Sinn macht es auf jeden Fall zu überlegen, ein Wartungspaket mit abzuschließen. Zum einen erhält es die Funktion des Rades und dient der eigenen Verkehrssicherheit. Zum anderen gibt es später weniger Diskussionen mit dem Leasing-Unternehmen über den Zustand des Fahrrads, das zurückgegeben werden soll. Normalerweise laufen die Verträge drei Jahre. Danach geht das Fahrrad zurück an den Anbieter oder kann übernommen werden. Für den Fall, dass der Beschäftigte das Rad behalten möchte hat sich die Haltung der Finanzbehörden zu seinen Gunsten verändert. Anfangs übergaben die Leasingunternehmen die gebrauchten Räder noch für einen Restwert von rund zehn Prozent an die Leasing-Nutzer. Die Finanzbehörden sahen das aber anders und legten den Wert auf 40 Prozent fest, was den Erfolg des Modells insgesamt für die Anbieter in Frage stellte. Letztlich konnte aber eine Einigung erzielt werden und aktuell übernehmen die meisten Anbieter pauschal die Versteuerung der Räder zum Ende der Leasingphase. Im Schnitt werden dann bei der Übernahme des Rades um die 15 Prozent vom Rechnungsbetrag als Restwert fällig. Bezahlt wird dieser Betrag dann direkt vom Leasingnehmer an das Leasing-Unternehmen. Dazu erhält der zukünftige Besitzer einige Wochen vor Ablauf des Vertrags von den meisten Anbietern ein gesondertes Angebot. (eck)

Stand Januar 2021

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