Wer glaubt, dass sein Führerschein ein Leben lang gültig ist, irrt. Seit 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig und müssen nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden.
Alle Führerscheininhaber, die ihre Fahrprüfung vor dem 19. Januar 2013 abgelegt haben, müssen einen neuen Führerschein beantragen. Damit es keine Flut an Anträgen auf einmal gibt, werden die Führerscheine nach einem bestimmten Fristenplan ausgetauscht.
Wie der Umtausch ablaufen soll, wird in einer EU-Richtlinie geregelt. Der Umtausch dauert einige Jahre. Erst ab 2033 sehen alle gültigen Führerscheindokumente gleich aus.
Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?
Bisher sehen Führerscheine in Deutschland unterschiedlich aus: Ältere sind in Papierform in grau oder rosa, jüngere im Scheckkartenformat. Damit ist jetzt Schluss; der Führerschein erhält EU-weit ein einheitliches Format, das zugleich auch fälschungssicher ist. Zudem werden alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch vorzubeugen.
Ein regelmäßiger Austausch des Führerscheins – ähnlich wie beim Personalausweis – ist schon wegen des enthaltenen Passfotos sinnvoll.
Warum gibt es unterschiedliche Fristen je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr?
In Deutschland sind Millionen von Führerscheinen umzutauschen:
- Ca. 15 Millionen Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 auf grauem oder rosafarbenem Papier ausgestellt wurden.
- Ca. 28 Millionen Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.
Damit diese große Umtauschaktion möglichst ohne lange Wartezeiten gut organisiert ablaufen kann, gibt es je nach Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers beziehungsweise je nach Ausstellungsdatum unterschiedliche Fristen.
Fristen zum Führerscheinumtausch
Der Stufenplan für die Umtauschpflicht sieht wie folgt aus:
Führerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden (Scheckkartenformat)
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Für Personen mit Geburtsjahr vor 1953 gilt ein | Umtausch bis 19.01.2033. |
Warum gibt es für Führerscheinbesitzer älter als Jahrgang 1953 besondere Regelungen?
Personen, die vor 1953 geboren sind und einen Führerschein haben, brauchen diesen erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ihren Führerschein 1970 oder 2010 gemacht haben. Diese besondere Regelung begründet der Verkehrsausschuss im Bundesrat wie folgt: „Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.“
Kann man auch früher umtauschen?
Wer mag, kann seinen Führerschein auch schon vor dem in der Tabelle genannten Umtauschdatum aktualisieren lassen. Ein freiwilliger früherer Austausch ist jederzeit möglich.
Was brauche ich für den Umtausch?
Zum Beantragen des neuen Führerscheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Foto
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat
Bei vielen Führerscheinstellen ist die Beantragung des neuen Führerscheins auch online möglich.
Was kostet der Umtausch?
Bei vielen Führerscheinstellen ist eine Umtauschgebühr in Höhe von etwa 25 Euro zu bezahlen, bei manchen Behörden sind es etwas mehr als 30 Euro. Der online beantragte Umtausch des Führerscheins kann etwas günstiger sein.
Eventuell kommen noch Kosten für ein biometrisches Passfoto dazu.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach dieser Zeit ist wieder eine Verlängerung der Gültigkeit mit einem aktuellen Foto zu beantragen.
Auch die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten PKW-Führerscheine der Klasse B sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen nach Ablauf dieser Zeit erneuert werden.
Was ist mit dem Motorradführerschein (Klasse A)?
Was für den Autoführerschein gilt, gilt auch für den Motorradführerschein: Seine Gültigkeit ist auch auf 15 Jahre begrenzt und muss fristgerecht verlängert werden. Für den Umtausch älterer Motorradführerscheine gelten die gleichen Tauschfristen wie beim Auto.
Was passiert, wenn der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht wird?
Wer den Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht hat, behält zwar weiterhin eine Fahrerlaubnis, muss jedoch bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Auch beim Fahren im Ausland kann es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit seinem alten Führerschein unterwegs ist oder einen Mietwagen mieten möchte. (fra)
Stand: Januar 2025