Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, haben nur noch wenige Monate Zeit, ihren alten Führerschein im Papierformat fristgerecht in ein Scheckkartenformat umzutauschen. Wer nämlich glaubt, dass sein Führerschein ein Leben lang gültig ist, irrt. Seit dem 19. Januar 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig und müssen nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden.
Millionen Führerscheininhaber, die ihre Fahrprüfung vor dem 19. Januar 2013 abgelegt haben, müssen einen neuen Führerschein beantragen. Damit es keine Flut an Anträgen auf einmal gibt, werden die Führerscheine nach einem bestimmten Fristenplan ausgetauscht.
Wichtig zu wissen: Der Umtausch erfolgt ohne Führerscheinprüfung und Gesundheitsuntersuchung.
Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?
Bisher sehen Führerscheine in Deutschland unterschiedlich aus: Ältere sind in Papierform in grau oder rosa, jüngere im Scheckkartenformat. Damit ist jetzt Schluss: Der Führerschein soll EU-weit ein einheitliches Format haben, das zugleich auch fälschungssicher ist. Deshalb müssen ältere Führerscheine abgegeben und ein neuer beantragt werden. Sinnvoll ist ein regelmäßiger Austausch des Führerscheins – ähnlich wie beim Personalausweis – auch schon wegen des enthaltenen Passfotos. Da die Ähnlichkeit mit dem heutigen Aussehen in der Regel relativ gering ist, ist auch das Überprüfen bei einer Führerscheinkontrolle erschwert.
Alle Führerscheine werden auch in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch vorzubeugen.
Wie der Umtausch ablaufen soll, wird in einer EU-Richtlinie geregelt. Der Umtausch dauert einige Jahre. Erst ab 2033 sehen alle gültigen Führerscheindokumente gleich aus.
Warum gibt es unterschiedliche Fristen je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr?
In Deutschland sind Millionen von Führerscheinen umzutauschen:
- Ca. 15 Millionen Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 auf grauem bzw. rosafarbenem Papier ausgestellt wurden.
- Ca. 28 Millionen Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1.1.1999 und 18.1.2013 ausgegeben wurden.
Damit diese große Umtauschaktion möglichst ohne lange Wartezeiten gut organisiert ablaufen kann, gibt es je nach Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers beziehungsweise je nach Ausstellungsdatum unterschiedliche Fristen.
Fristen zum Führerscheinumtausch
Der ab sofort gültige Stufenplan für die Umtauschpflicht ist in der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.
… für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (Papierform in grau oder rosa)
Geburtsjahr des Führerscheininhabers |
Umtauschfrist |
Vor 1953 |
19.1.2033 |
1953 - 1958 |
19.1.2022 |
1959 - 1964 |
19.1.2023 |
1965 - 1970 |
19.1.2024 |
1971 und später |
19.1.2025 |
… für Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis einschließlich 18.1.2013 ausgestellt wurden (Scheckkartenformat)
Ausstellungsjahr |
Umtauschfrist |
1999 - 2001 |
19.1.2026 |
2002 - 2004 |
19.1.2027 |
2005 - 2007 |
19.1.2028 |
2008 |
19.1.2029 |
2009 |
19.1.2030 |
2010 |
19.1.2031 |
2011 |
19.1.2032 |
2012 bis 18.1.2013 |
19.1.2033 |
Warum gibt es für Führerscheinbesitzer älter als Jahrgang 1953 besondere Regelungen?
Personen, die vor 1953 geboren sind und einen Führerschein haben, brauchen diesen erst bis zum 19. Januar2033 umgetauscht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ihren Führerschein 1970 oder 2010 gemacht haben. Diese besondere Regelung begründet der Verkehrsausschuss im Bundesrat wie folgt: „Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.“
Kann man auch früher umtauschen?
Wer mag, kann seinen Führerschein auch schon vor dem in der Tabelle genannten Umtauschdatum aktualisieren lassen. Ein freiwilliger früherer Austausch ist jederzeit möglich.
Was brauche ich für den Umtausch? Was kostet es?
Um den neuen Führerschein zu beantragen ist derzeit noch ein persönliches Erscheinen bei der Führerscheinstelle erforderlich. In Hessen wird intensiv an der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gearbeitet, eine digitale LösungÖffnet sich in einem neuen Fenster für den möglichst einfachen Führerschein-Umtausch wird gerade entwickelt. Für die Beantragung ist der Personalausweis oder der Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein mitzubringen. Die Beantragung eines neuen Führerscheines kostet 25 Euro. Wer kein aktuelles biometrisches Passfoto hat, muss noch ein solches Bild machen lassen.
Wer sich von seinem alten Führerschein nicht trennen mag, kann ihn – nachdem er durch Stanzen entwertet und damit für ungültig erklärt wurde - mit nach Hause nehmen.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach dieser Zeit ist wieder eine Verlängerung der Gültigkeit mit einem aktuellen Foto persönlich zu beantragen.
Auch die seit dem 19.Januar2013 ausgestellten PKW-Führerscheine der Klasse B sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen nach Ablauf dieser Zeit erneuert werden.
Und was ist mit dem Motorradführerschein (Klasse A)?
Was für den Autoführerschein gilt, gilt auch für den Motorradführerschein: Seine Gültigkeit ist auch auf 15 Jahre begrenzt und muss folglich fristgerecht verlängert werden. Für den Umtausch älterer Motorradführerscheine gelten die gleichen Regelungen bezüglich der Tauschfristen wie beim Auto.
Was passiert, wenn der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht wird?
Wer den Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Auch beim Fahren im Ausland kann es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit seinem alten Führerschein unterwegs ist. (fra)
Stand: September 2021