Ein grüner Akku mit Recyclingsymbol ragt über andere graue Akkus hinaus

Neue EU-Batterieverordnung betrifft Hersteller, Handel und Konsumenten

Seit dem 17.8.23 ist die neue EU-Batterieverordnung in Kraft getreten. Das Gesetz gilt damit verbindlich für alle Staaten innerhalb der Europäischen Union. Mit der Verordnung wird sich der Umgang mit Batterien und Akkus an vielen Stellen grundlegend ändern – zum Vorteil der Verbraucher.

Da sich die Vorgaben für Hersteller und Handel massiv ändern, zieht sich der Umstellungsprozess über mehrere Jahre. Ziel der europäischen Verordnung ist es, die Nutzung von Batterien und Akkus nachhaltig zu gestalten und einen weitgehend vollständigen Recyclingkreislauf aufzubauen. Denn Batterien enthalten viele seltene Grundstoffe, sind aufwändig und energieintensiv in der Herstellung und bestehen zum Teil aus für die Umwelt kritischen Bestandteilen. Das angedachte komplette Verbot von nicht wieder aufladbaren Batterien ist aktuell zurückgestellt worden und wird in den Fachgremien der Europäischen Union weiter diskutiert.

Kompliziertes Gesetz mit positiven Auswirkungen für Verbraucher

Einfacher und übersichtlicher wird es für Konsumenten, Hersteller und Handel nicht. So wurden die bestehenden Batterietypen der alten Verordnung um zwei neue Typen ergänzt. Für jede der Typen kann es Abweichungen bei der Umsetzungszeit oder bei zu erreichenden Quoten geben.

  • Gerätebatterien: alle Batterien, die in Alltagsgegenständen als Energielieferant genutzt werden, auch Knopfzellen.
  • LMT-Batterien (neu): LMT ist die Abkürzung für „Light Means of Transport“, was für leichte Transportmittel wie etwa ein E-Bike steht.
  • Autobatterien: die klassischen Starterbatterien in Kraftfahrzeugen.
  • Industriebatterien: Batterien und Akkumulatoren, die in der Industrie eingesetzt werden.
  • EV-Batterien (neu): EV bezeichnet „Electrical Vehicles“ und steht für Batterien in elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen.

In erster Linie stellt der Text der Verordnung viele Aufgaben an Hersteller und Handel, weil Produktion und Wiederverwertung in deren Händen liegt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kommt es zu Verbesserungen.  So wird von jetzt an bis spätestens 2027 die Industrie gefordert sein, elektrische Alltagsprodukte mit Geräte-Batterien und die etwas sperrig bezeichneten „leichten Transportmittel“ so zu gestalten, dass die verbauten Energieträger austauschbar sind. Mit dieser Pflicht wird die Nutzungsdauer von Gebrauchsgegenständen verlängert, denn häufig war es so, dass ein Akku seine Leistungsfähigkeit verloren hat und damit ein Gerät entsorgt werden musste - obwohl es technisch noch einwandfrei funktioniert hat. Nun muss der Austausch der Energieträger so gestaltet werden, dass er durch Laien mit herkömmlichen Werkzeugen und ohne Spezialkenntnisse durchgeführt werden kann. Somit sind die Hersteller gefordert, ihre Produkte technisch so zu gestalten, dass Käufer hürdenfrei und mit durchschnittlichem Aufwand Akkus und Batterien selbst wechseln können. Auch müssen die Anbieter der Geräte für fünf Jahre nach der Auslieferung der letzten Geräte sicherstellen, dass es Ersatzbatterien für die jeweiligen Produkte im Handel gibt.

Eine Ausnahme bilden Mobilfunkgeräte und Tablets. Diese sind aus der Verordnung genommen worden, weil die erlaubte Akkutechnik in der Ökodesign-Richtlinie der EU bereits geregelt ist. Weitere Ausnahmen gelten für Geräte, die regelmäßig Feuchtigkeit und Nässe ausgesetzt werden.

Ökologische Belastung durch Batterien und Akkus

Erklärtes Ziel der Verordnung ist es, den ökologischen Fußabdruck durch die Produktion und Nutzung von Akkus und Batterien zu verringern. Maßstab ist die CO2-Belastung der Umwelt. Dazu sollen Konsumenten mit dem Produkt mehr Informationen erhalten . So werden beispielsweise Hersteller und Produktionsland genannt oder die Menge an entstehendem CO2 innerhalb der Produktion und Nutzung der Akkus und Batterien. Zugang zu den Informationen soll über einen QR-Code ermöglicht werden. Ab 2024 werden dafür Leistungsklassen eingerichtet, die aufzeigen, welche Güte die Leistungsfähigkeit die Akkus und Batterien mitbringen und welche daraus resultierende Umweltbelastung entsteht.

Herausforderung Recycling

Um die Nachhaltigkeit von Batterien und Akkus zu steigern, müssen die Sammelquoten für das Recycling erhöht werden. Daher passt die Verordnung die Quoten je nach Batterie- und Akkutyp bis 2030 schrittweise an.  Für die häufig in Haushalten genutzten Geräte-Altbatterien gilt:

  • 45 Prozent bis Ende 2023
  • 63 Prozent bis Ende 2027
  • 73 Prozent bis Ende 2030

Für Hersteller aufwändig wird die Rückführung der LMT-Batterien. Unternehmen, die ihre Produkte mit diesem Akkutyp ausrüsten, müssen jetzt dafür sorgen, dass ein flächendeckender EU-weiter, kosten- und hürdenfreier Sammlungsprozess in Gang kommt. Verbraucher sind in der Pflicht, ihre Akkus und Batterien nach wie vor nicht im Hausmüll zu entsorgen, sondern an den jeweiligen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abzugeben. (eck)

Stand: August 2023

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