Ein kleines Holzplättchen in Form eines Hauses liegt unter einem Vergrößerungsglas

Ferienwohnrechte mit Risiko

Viele Menschen träumen von einer eigenen Ferienimmobilie. Doch gute Objekte sind teuer, rar und verpflichtend. Als preisgünstige Alternative bieten sich zeitlich befristete Wohnrechte in Ferienimmobilien an. Worauf sollte vor einem Vertragsabschluss geachtet werden?

Was ist Timesharing?

Timesharing steht für zeitlich befristete Wohnrechte in Ferienimmobilien. Mit dem Erwerb eines Teilnutzungsanteils erhalten die Käufer eine vertraglich fixierte Möglichkeit eine Immobilie zu nutzen. Die Länge des möglichen Aufenthaltes und die Attraktivität der Unterkunft wird anhand eines anbieterabhängigen Vergabesystems bemessen. Häufige Faktoren in der Bemessung sind dabei die Lage der Immobilie, der Komfort des Objektes sowie die jeweilige Reisezeit. Die Kosten für das Nutzungsrecht summieren sich aus den eigentlichen Nutzungsentgelten für den Aufenthalt und möglichen Nebenkosten wie beispielsweise Vermittlungsgebühren oder zusätzlichen Instandhaltungskosten.

Unterschiedliche Vertragstypen

Der Markt der Timesharing-Produkte ist unübersichtlich. So können auch Urlaubszertifikate, bestimmte Formen von Reservierungen oder Gutscheine zu den Angeboten gezählt werden. Nach EU-Recht wird zwischen kurzfristigen (Laufzeit unter einem Jahr) und langfristigen (Laufzeit über einem Jahr) Verträgen unterschieden. Je nach Laufzeit sind die EU-VerbraucherrechteÖffnet sich in einem neuen Fenster unterschiedlich ausgeführt.

Schwarze Schafe und bunte Lockvögel

Das Thema Urlaub ist hoch emotional besetzt. Ist es doch für viele Menschen die Erfüllung eines Traumes oder dient als wichtiger Ausgleich zum Lebens- und Arbeitsalltag. Darauf setzen immer wieder schwarze Schafe der Timesharing-Branche und versuchen Käufer in überteuerte oder fragwürdige Vertragskonstruktionen zu locken. Daher ist grundsätzlich Vorsicht geboten, wenn Verkaufsteams in den Urlaubsgebieten Reisende mit verlockenden Angeboten ansprechen. Verträge sollten nur in Ruhe und nach eingehender Beratung und Prüfung abgeschlossen werden! Es können sonst schnell einige tausend Euro für eine mangelhafte Leistung oder versteckte Kosten fällig werden.

Nutzungsrechte und Eigentumsrechte unterscheiden

Neben der Möglichkeit eine Ferienimmobilie für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen gibt es auch Angebote Eigentumsanteile an einer Immobilie für zeitlich begrenzte Aufenthalte zu erwerben. Im ersten Fall zahlt der Käufer für das Recht eine Immobilie unter den vertraglichen Bedingungen zu nutzen. Im zweiten Fall wird er Miteigentümer einer bestimmten Immobilie – mit allen Rechten und Pflichten, die im Kaufvertrag aufgeführt werden. Beide Angebotsformen geben das Werbeversprechen ab, bequem und kostengünstig an attraktive Feriendomizile zu kommen. In jedem Fall sollte ein Vertragsabschluss nur nach detaillierter Prüfung des Angebotes und einer unabhängigen Beratung getätigt werden. Man sollte sich keinesfalls zu einer spontanen emotionalen Kaufentscheidung drängen lassen oder vorschnell eine Unterschrift unter einen Vertrag setzen. Ein deutliches Alarmzeichen ist, wenn ein Anbieter versucht zeitlichen Druck aufzubauen und mögliche verpasste Chancen in den Vordergrund des Kaufangebotes stellt. Besonders große Skepsis ist angebracht, wenn Angebote zu schön sind, um wahr zu sein.

Exit-Strategie vor Vertragsabschluss bedenken

Wer sich gut beraten lassen und die Vertragsdetails geprüft und verstanden hat, sollte sich auch damit beschäftigt haben, wie er aus einem Nutzungsvertrag wieder herauskommt. Auch die vertraglichen Vereinbarungen, wie ein Eigentumsanteil wieder abgestoßen werden kann, sollten unbedingt bekannt und geprüft sein. Dabei sollte exakt beschrieben sein, ob und welche Risiken oder Kosten mit der Vertragsauflösung verbunden und von wem diese zu tragen sind. Bei Eigentumsanteilen kommt hinzu, dass der Immobilienmarkt auch für Ferienbehausungen wirtschaftlichen Schwankungen unterworfen ist, die einen deutlichen Einfluss darauf haben können, ob ein Verkauf des Anteiles sich auch für den Verkäufer rechnet.

Fazit

  • Lassen Sie sich nicht in dubiose Verkaufsveranstaltungen locken.
  • Hinterfragen Sie alle Angaben kritisch. Prüfen Sie penibel die Versprechungen und Vertragsinhalte auf ihren Wahrheitsgehalt.
  • Lassen Sie sich alle Versprechungen schriftlich bestätigen.
  • Nutzen Sie Informations- und Beratungsangebote der Verbraucherschutz-Organisationen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
  • Für Verträge im Ausland gilt: Vereinbaren Sie schriftlich die Geltung des deutschen Rechts sowie einen deutschen Gerichtsstand.
  • Leisten Sie keine Anzahlungen oder Kautionen, deren vertragliche Grundlagen und Konsequenzen Ihnen unverständlich sind.
  • Sollten Sie voreilig Ihre Unterschrift unter einen Timesharing-Vertrag gesetzt haben und dies bereuen, widerrufen Sie umgehend per Einschreiben mit Rückschein den Vertrag. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung und Aushändigung der Vertragskopie. (eck)

Stand: Januar 2022

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