Ein Flugzeug, ein Reisekoffer, ein Taschenrechner und eine kleine Weltkugel bilden ein Stilleben

Verspätungen, Überbuchungen und Ärger mit dem Gepäck: Hier gibt es Hilfe

Laut des Fluggastrechteportals EUclaim haben im Jahr 2018 die Flugausfälle und Verspätungen im Vergleich zum Vorjahr um 67 Prozent zugenommen. Etwa 5.000 Flüge waren in diesem Zeitraum sogar über drei Stunden verspätet – hier stehen den Passagieren nach EU-Recht bereits Entschädigungen zu. Fluggastrechteportale und Schlichtungsstellen können helfen, in solchen Fällen Entschädigungen einzufordern.

Doch zuallererst…

Ist Ihr Flug ausgefallen und Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung? Dann ist der einfachste Weg, zunächst die Fluggesellschaft zu kontaktieren. Auf der Homepage der Fluggesellschaft finden Sie für Entschädigungsfälle zumeist eine E-Mail-Adresse und eine Hotline-Nummer, an welche Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können.  Oft kann eine unkomplizierte Schadensregulation schon über diesen Weg erfolgen. Sollte bei Ihnen nicht alles reibungslos laufen und die Fluggesellschaft nicht zahlen wollen, gibt es weitere Möglichkeiten: Fluggastrechteportale und die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (Söp).

Was sind Fluggastrechteportale?

Fluggastrechteportale sind Internetportale, mit deren Hilfe Passagiere, aufgrund von Verspätungen, Überbuchungen oder verlorengegangenem Gepäck Ansprüche geltend machen können. Denn geht während des Fluges beispielsweise das Gepäck verloren oder wird beschädigt, können die Besitzer bis zu rund 1.300 Euro von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Ab drei Stunden Flugverspätung steht den Passagieren eine Entschädigung zu, die zwischen 250 und 600 Euro liegen kann.

Derlei Forderungen können im Schadensfalle dabei bei deutschen und internationalen Fluggesellschaften gestellt werden, welche in der Europäischen Union oder einem anderen Land des Montrealer Übereinkommens (siehe hierzu auch graue Infobox) fliegen.

Wie funktionieren diese Portale?

Passagiere können ihren entstandenen Schaden, Flugnummer und Datum in eine Maske auf der jeweiligen Startseite des Fluggastrechteportals eingeben.

Ist ein Gepäckstück zu Schaden gekommen, fragt das Portal beispielsweise genau nach, ob das Gepäckstück verloren gegangen ist oder verspätet war und ob der Fluggast bereits am Ankunftsort Ersatzeinkäufe getätigt hat.

Als nächstes muss der Kunde ein Kundenkonto erstellen und dort seine persönlichen Daten hinterlegen sowie Beweise wie Fotos von Beschädigungen, Tickets, Rechnungen von Ersatzkleidung, oder den PIR-Schein hochladen. Der PIR-Schein (Property Irregularity Report) wird bei Gepäckproblemen von der Fluggesellschaft noch am Flughafen ausgestellt, sobald der Schaden dort gemeldet wurde.

Danach muss sich der Kunde nicht weiter mit der Fluggesellschaft auseinandersetzen und übergibt das Anliegen an das jeweilige Fluggastrechteportal. Dieses prüft den Sachverhalt und fordert die Entschädigung von der Fluggesellschaft ein. Dabei versuchen es die Fluggastrechtportale in der Regel erst einmal außergerichtlich. Erst wenn sich die Fluggesellschaft weiterhin weigert zu zahlen, beauftragen sie spezialisierte Anwälte mit der weiteren Vertretung.

Allerdings: Nicht ganz kostenlos für den Passagier

Die Fluggastrechteportale nehmen für ihre Tätigkeiten eine Provision. Hierfür geht ein gewisser Prozentsatz abhängig von Portal und Höhe der ausgezahlten Abfindung (zwischen 23 und 35 Prozent) von der Entschädigungssumme ab.

Es geht auch günstiger

Die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (Söp) hilft ebenfalls bei Ärger mit dem Gepäck oder Flugausfällen – und das sogar kostenlos. Für den Fall, dass die Söp für die dort eingereichte Beschwerde nicht zuständig ist, wird die Beschwerde von dort an die Schlichter des Bundesjustizamts weitergeleitet.

Gut zu wissen: Bevor sich der Passagier bei Ärgernissen an die Schlichtungsstelle wendet, muss er sich erfolglos bei der Fluggesellschaft beschwert haben. Dabei muss er der Fluggesellschaft zwei Monate Zeit geben, um auf den Beschwerdevorfall zu reagieren.

Stand: Oktober 2019

Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen dient der Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften zur Beförderung im internationalen zivilen Luftverkehr. Dies betrifft den Gütertransport als auch die Personenbeförderung. Kern dieser Übereinkunft ist die Haftung der Fluggesellschaft für Schäden, welche während des Flugs an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen. Das Montrealer Übereinkommen wurde im Mai 1999 unterzeichnet.

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