Ein geöffneter Eierkarton steht auf einer Holzplatte

Lebensmittelkunden aufgepasst!

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart müssen Eierkartons, die einen regionalen Erzeugerhof bewerben, auch Eier von Hühnern dieses Legehennenbetriebes enthalten.

Worum geht es bei der Entscheidung?

Hier klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Betreiber des Haldenhofes in Beuren auf Unterlassung der im Weiteren noch näher beschriebenen Werbung.

Der Haldenhof bewarb zehn Eier aus Bodenhaltung „mit überdachtem Auslauf“ und weiteren Beschreibungen wie „frische Rohmilch ab Hof“, „Nudeln aus eigener Herstellung“, „Vesperstübli“, „Kutschenfahrten“ und einer Zeichnung eines Huhns über einem frisch gelegten Ei. Verbrauchern war der Erwerb der vorher beschriebenen Eier in einem nahegelegenen REWE-Markt möglich. Ihnen wurde alsbald klar, dass die Eier von einem ca. 100 km entfernten Betrieb und nicht wie gedacht vom Haldenhof - stammten. Daraufhin beschwerten sie sich bei der Verbraucherzentrale über diese Täuschung. Infolgedessen mahnte diese sowohl den Haldenhof als auch den Verkaufssupermarkt ab. Die daraufhin eingereichte Klage verlor die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Stuttgart. „Dem Verbraucher sei ein Transportweg von ca. 100 km schlussendlich gleichgültig und somit liege überhaupt keine Irreführung vor“, meinte das Landgericht und wies die Klage vollständig ab. Gegen diese Entscheidung legte die Verbraucherzentrale Berufung zum Oberlandesgericht ein.

Welche Positionen vertreten die beteiligten Parteien?

Hauptargument des Haldenhofes ist, dass mit dem Aufdruck ausschließlich Werbung für den Haldenhof gemacht werden solle. Damit sei jedoch keine Aussage über den Inhalt des Eierkartons verknüpft. Hierüber gebe ausschließlich die vorschriftsmäßig abgedruckte und nicht zu beanstandende Zutatenliste Aufschluss. Qualitativ sei an den Eiern auch nichts zu kritisieren. Wie die erste Instanz des Landgerichts Stuttgart richtig feststellt habe, sei es dem Verbraucher egal, ob sie von einem ca. 100 km entfernten Hof stammten.

Die Klägerin ist der Ansicht, dass hier die Vermarktung der Eier offensichtlich in die Irre führe, da die beworbenen Eier nachweislich nicht auf dem Haldenhof erzeugt worden seien. Das äußere Erscheinungsbild der Eierkartons lege jedoch genau diesen Schluss nahe. Für den „mündigen“ Verbraucher seien nämlich sehr wohl auch Informationen über Herkunft und Transportwege kaufentscheidend.

Letzter Ansicht hat sich auch mit diesen Argumenten das Oberlandesgericht angeschlossen, der Klage stattgegeben und die streitgegenständliche Werbung untersagt.

Ist die Sache höchstrichterlich entschieden?

Hier hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Berufungsverfahren zweitinstanzlich entschieden. Das Landgericht Stuttgart hatte in der ersten Instanz noch eine Irrtumserregung verneint. Der Beklagte hat das Urteil inzwischen anerkannt. Somit wird es keine weitere Entscheidung in dieser Angelegenheit mehr geben.

Wie wirkt sich die Entscheidung am Ende auf die Verbraucher aus?

Der Verbraucher kann selbst darüber entscheiden, ob er die Regionalität des zu erwerbenden Produkts in seiner Kaufentscheidung besonders berücksichtigt und dem Hersteller wird es unmöglich gemacht, diese Entscheidung durch Irrtumserregung ad absurdum zu führen.

Ist das Urteil gut?

Ja, uneingeschränkt Daumen nach oben. Hier wird die freie Willensbildung des Verbrauchers geschützt. Er wird davor geschützt, dass der Hersteller bei ihm den Irrtum erzeugen kann ein regionales Produkt zu kaufen, obwohl dieses möglicherweise einen ganz anderen, viel weiter entfernten Herkunftsort hat.

Was können Verbraucher jetzt tun?

Verbraucher dürfen weiterhin beim Kauf eines Produkts vor Ort auf die tatsächliche Regionalität der vom Hersteller als regional beworbenen Lebensmittel vertrauen. Hier darf vom Hersteller nicht getrickst werden.

Wo ist das Urteil zu finden?

Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.06.2019 hat das Aktenzeichen Az 2 U 145/18 und Az 2 U 152/18. Keine Revision zugelassen.

Stand: September 2019

Autor

„Ihr gutes Recht“ ist die beliebte Kolumne von Rechtsassessor Nikolai Schmich, LL.M. Für die Leserinnen und Leser des Verbraucherfensters sucht und findet er jede Woche relevante Verbraucherurteile und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Verfahren.

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