Nahaufnahme der Augenpartie einer jungen Frau

Wimpernseren – Wundermittel für einen schönen Augenaufschlag?

Lange, dichte und schön geschwungene Wimpern gelten als Schönheitsideal. Daher bietet die Kosmetikindustrie den Kundinnen verschiedenste Produkte für einen schönen Augenaufschlag an. Wimpernseren versprechen zum Beispiel das Wachstum anzuregen und die Wimpern länger und dichter werden zu lassen. Was ist dran an diesen Wundermitteln und ist die Anwendung gesundheitlich bedenklich?

Lange, dichte Wimpern gelten bereits seit der Antike als ein weibliches Schönheitsideal und viele Frauen versuchen mit unterschiedlichen Tricks, ihre Wimpern voller und geschwungener wirken zu lassen. Dabei gehören Wimpernseren zu den neueren Kosmetikartikeln, die einen atemberaubenden Augenaufschlag versprechen.

Das Versprechen klingt zu schön, um wahr zu sein: Täglich soll das Wimpernserum, ähnlich wie ein Eyeliner, auf dem Augenlied aufgetragen werden. Nach vier bis sechs Wochen sollen dann die Wimpern länger und voller sein. Viele Anwenderinnen stellen dabei begeistert Erfolge fest. Grund dafür sind sogenannte Prostaglandin-Analoga.

Wir beschleunigen die Prostaglandin-Analoga das Wimpernwachstum?

Auch wenn die Prostaglandin-Analoga auf der Haut aufgetragen werden, entfalten sie ihre Wirkung allerdings an den Haarwurzeln der Wimpern sowie den Blutgefäßen. Dort aktivieren sie bestimmte Rezeptoren an den Haar-Follikeln. Botenstoffe werden ausgeschüttet und regen das Wimpernwachstum an.

Was sind Prostaglandin-Analoga?

Prostaglandin-Analoga sind hormonwirksame Stoffe und werden in der Medizin als Augentropfen zur Behandlung von erhöhtem Augeninnendruck oder Grünem Star genutzt. Allerdings weisen sie auch eine Vielzahl von Nebenwirkungen auf, wie etwa Augenentzündungen, zum Teil irreversible Verfärbungen der Iris und der Haut um die Augen sowie ein verstärktes Wimpernwachstum. Letztere macht sich die Kosmetikindustrie für ihre Wimpernseren zu Nutze.

Wimpernseren mit Nebenwirkungen

Die Konzentrationen der Prostaglandin-Analoga in den Wimperseren fallen recht unterschiedlich aus und können je nach Präparat zwischen 0,0006 und 0,02 Prozent liegen. Zum Vergleich: Medizinische Augentropfen enthalten Prostaglandin-Analoga-Konzentrationen von 0,005 Prozent. So können auch die Wimpernseren neben Reizungen der Augen, Kopfschmerzen und verschwommenem Sehen, Nebenwirkungen hervorrufen, die nach Absetzen des Präparates nicht mehr reversibel sind, zum Beispiel die Verfärbung der Iris.

Des Weiteren ist bisher noch vollkommen unklar, welche Langzeitfolgen die Anwendung dieser Wimpernseren haben kann.

Das Problem ist die Einstufung als Kosmetikprodukt

Eigentlich müsste auf den Wimpernseren ein Vermerk über mögliche, teils nicht rückgängig zu machende Nebenwirkungen stehen oder eine Anleitung zur Anwendung. Schließlich gibt es diese Informationen auch auf den Augentropfen.

Das dies jedoch nicht der Fall ist, liegt an der Einstufung der Wimperseren als Kosmetikprodukte. So finden sich auf den Wimpernmitteln meist lediglich die Information „täglich“ oder „Bei Auftreten von Nebenwirkungen die Anwendung abbrechen“.

Auch bei den Untersuchungen von Langzeitfolgen gelten für ein Kosmetikprodukt nur wenige Tests und Nachweise.

Allerdings: Medizinische Wirkstoffe in Kosmetika nicht per se verboten

Zwar sind Wirkstoffe aus der Medizin nicht gänzlich in Kosmetikprodukten verboten, allerdings dürfen sie dort keine therapeutische Wirkung aufweisen. Andernfalls gelten die Produkte als Arzneimittel und unterliegen einer Zulassungspflicht.

Als Kosmetika deklarierte Produkte dürfen hingegen nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie für den Verbraucher bei einer normalen Verwendung unbedenklich für die Gesundheit sind. Durch Anwendungs- oder Warnhinweise kann der Hersteller zudem eine bedenkliche Verwendung ausschließen. Es gelten bei Kosmetikartikeln jedoch keine strengen Zulassungsbedingungen wie bei Medikamenten.

Während in den USA bereits ein Wimpernserum als ein Arzneimittel gegen Wimpernwachstumsstörungen eingestuft und in Kanada Prostaglandin-Analoga in Kosmetika verboten wurde, hat die EU-Kosmetikverordnung für Prostaglandin-Analoga bisher keine gesonderte Regelung. Daher bewegen sich die Hersteller mit derlei Produkten derzeit in einer Grauzone.

BfR rät zu Verbot von Prostaglandinen in Kosmetikprodukten

Aus Sicht der Kosmetik-Kommission des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sollte die Verwendung von Prostaglandin-Analoga in Kosmetikartikeln aufgrund der möglichen Nebenwirkungen und der fehlenden Hinweispflicht verboten werden. Gleichzeitig rät die Kommission von der Verwendung ab.

Ein schöner Augenaufschlag geht auch anders!

  • Wimpernzange und Mascara sind die Klassiker für schöne geschwungene Wimpern. Dabei werden die Wimpern zunächst mit einer Wimpernzange in Form gebogen und anschließend mit dem Mascara getuscht. Tipp: Wimpernzange vorher behutsam unter dem Föhn erwärmen.
  • Teurer und aufwendiger: Wimpern-Extensions: Beim Kosmetiker kann man sich zudem mit einem Spezialkleber kleine Härchen an die eigenen Wimpern kleben lassen. Allerdings: Da die eigenen Wimpern regelmäßig ausfallen, sind dann auch die Kunstwimpern weg. Ein regelmäßiges Erneuern der Extensions ist also notwendig. Die Kosten der Behandlung liegen bei circa 120 Euro. Bei günstigeren Angeboten ist Vorsicht angesagt: Wimpernstylist ist kein geschützter Beruf und ein jeder kann sich als ein solcher bezeichnen. Lassen Sie sich die verwendeten Produkte zeigen und informieren Sie sich vor dem Termin über die Klebstoffe und die Prozedur. Bei falscher Anwendung können die eigenen Wimpern verkleben oder die Augenlieder anschwellen.
  • Jede Wimper braucht auch Pflege: Für schöne Wimpern ist aber auch besonders das Abschminken am Abend unerlässlich, andernfalls können die Wimpern abbrechen.
  • Wer nicht auf Wimpernseren verzichten möchte, sollte beim Kauf einen Blick auf die Inhaltstoffe werfen. Fehlen hierzu weitere Details auf der Verpackung, sind Wimpernzange und Mascara in jedem Fall die bessere Alternative. Erkennbar sind hormonwirksamen Stoffe häufig an der Vorsilbe „Prost-“. (Sie)

Stand: November 2019

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