Sonnenbrille tragen ist cool
Ja, das auch. Aber viel wichtiger als cooles Aussehen ist der gesundheitliche Mindeststandard, den eine Sonnenbrille im Hinblick auf den UV-Schutz erfüllen muss. Wenn das Auge nicht ausreichend geschützt wird, können Netzhautschädigungen und Hornhauttrübungen die Folge sein. In Deutschland verkaufte Sonnenbrillen müssen zumindest der in der Europäischen Union gültigen VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster entsprechen, erkennbar an dem auf der Brille angebrachtem CE-Zeichen.
Aber Vorsicht: Das CE-Zeichen kann zum einen auch unberechtigt angebracht sein, da es hierfür keiner offiziellen Überprüfung bedarf. Zum anderen ist damit nur ein UV-Schutz bis zu einer Wellenlänge von 380 Nanometer (nm) garantiert. Gesundheitsschädliches UV-Licht kann aber bis zu 400 nm erreichen. Daher ist in einigen Ländern für Sonnenbrillen ein UV-Schutz bis 400 nm vorgeschrieben. Die Empfehlung von Augenärzten geht noch einen Schritt weiter: Wer bereits unter grauem Star oder Netzhautproblemen leidet oder schon eine Augenoperation hatte, sollte einen noch höheren Schutz – bis zu 480 nm – wählen, da gewisse Anteile des UV-Lichts diese Wellenlänge erreichen und damit für den entsprechenden Personenkreis gefährlich werden könnten.
Gute Sonnenbrillen sind teuer! Stimmt das?
Ja und nein. Es gibt durchaus qualitativ gute Sonnenbrillen im niedrigen Preissegment. Sonnenbrillen der Güte bis zu 480 nm sind natürlich teurer als jene, die lediglich den Mindeststandard erfüllen. Andererseits sagt ein hoher Preis von mehreren Hundert Euro nicht unbedingt etwas über den UV-Schutz aus. Das Bundesamt für Strahlenschutz findet bei Kontrollen immer wieder auch teure Sonnenbrillen mit unzureichendem UV-Schutz. Das Tragen minderwertiger Sonnenbrillen kann auf Dauer die Augengesundheit schädigen.
Informiert ist geschützt
Informieren Sie sich, wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen UV-Schutz Ihre Sonnenbrille hat und/oder wenn dieser nicht auf Ihrer Brille angegeben ist. Wenden Sie sich an einen Augenoptiker, denn nur dieser kann den UV-Schutz prüfen. Haben beziehungsweise benötigen Sie eine Sonnenbrille mit eingeschliffenen (=optischen) Gläsern, dann empfiehlt es sich erst recht, die fachliche Kontrolle gelegentlich durchführen zu lassen. Grund: Der relativ dünne UV-Schutz lässt im Laufe der Zeit Verschleiß-bedingt nach zum Beispiel durch Putzen der Gläser. Viele Augenoptiker bieten diesen Check übrigens kostenlos an.
Der Augenoptiker kann Sie auch kompetent beraten, welcher UV-Schutz für Sie und Ihren Bedarf am besten ist und Ihnen bei der Auswahl der Gläser mit der richtigen Tönung helfen.
Alles so schön bunt hier!
Die Farbtönungen der Sonnenbrillen sind fast so vielfältig wie die Formen, und sie lassen die Welt um sich herum und sogar schlechtes Wetter oft viel freundlicher wirken. Allerdings sollte man sich davon - im doppelten Wortsinn - nicht blenden lassen. Bestimmte Tönungen, beispielsweise in den Farben Blau und Rosa oder auch Orange, Gelb und Grün, können die Sehschärfe sowie den Kontrasteindruck negativ beeinflussen. Hinzu kommt, dass die Farbwahrnehmung verändert wird, so dass bestimmte Gläser-Tönungen – insbesondere Grüntöne – für die Teilnahme am Straßenverkehr eher ungeeignet sind. Geeignet sind Braun- und Grautönungen, da sie die Umgebungsfarben kaum verändern.
Die Tönungsstärken, die meist auf dem Bügel aufgedruckt sind, werden in die Kategorien 0 bis 4 eingeteilt:
- Kategorie 0 steht für eine sehr leichte Tönung (unter 20 Prozent), die nur einen geringen Blendschutz bietet und daher eher für den Abend (Dämmerung) geeignet ist.
- Kategorie 1 ist für eher bedeckte Tage geeignet und bietet bis zu 57 Prozent Tönung.
- Kategorie 2 mit bis zu 82 Prozent Tönung ist für sonnige Tage in Mitteleuropa geeignet.
- Kategorie 3 (bis zu 92 Prozent Tönung) wird empfohlen für den Aufenthalt am Strand, in Südeuropa oder für sportliche Aktivitäten an sehr sonnigen Tagen.
- Kategorie 4 bietet mit bis zu 97 Prozent Tönung den stärksten Filter für Aufenthalte im Hochgebirge, auf dem Gletscher oder beim Wassersport. Diese Brillen dürfen jedoch nicht beim Autofahren getragen werden.
Achtung: Tönungsstärken sagen nichts über den UV-Schutz aus!
Namen sind Schall und Rauch – oder?
Im Gegenteil! Achten Sie beim Kauf Ihrer neuen Sonnenbrille darauf, dass sämtliche Hersteller-Angaben einschließlich Namen und Anschrift entweder auf der Verpackung, dem Etikett oder einem Beiblatt ersichtlich sind. Nur dann können Sie einen Reklamations-Anspruch geltend machen, falls die Sonnenbrille nicht die Mindestanforderungen (siehe oben) erfüllen sollte.
Pflege und Reinigung
Lassen Sie Ihre Sonnenbrille nicht längere Zeit in der Sonne oder im heißen Auto liegen, und reinigen Sie Ihre Sonnenbrille nicht mit heißem Wasser. Gestelle aus Kunststoff können sich verziehen und die Beschichtungen der Gläser Schaden nehmen.
Lauwarmes Wasser, etwas Geschirrspülmittel und ein sauberes, fusselfreies Kosmetiktuch oder Papiertaschentuch reichen völlig aus. Andere Haushaltsreiniger, Brillensprays oder Feuchttücher sind unnötig, womöglich sogar schädlich für die Beschichtung. Taschentücher, Küchenrolle, Klopapier und Kleidungsstoff eignen sich nicht als Putztuch. Die rauen Fasern können die Gläser zerkratzen.
Brille vom Discounter oder Markenbrille vom Optiker
Brillen vom Discounter oder aus dem Warenhaus müssen – sofern sie den oben genannten Standards entsprechen – nicht schlechter als die vom Optiker sein. Sie können aber schlechter sitzen, da sie nicht fachgerecht an den Kunden angepasst werden. Wenn Sie eine (günstige) Sonnenbrille erwerben möchten, achten Sie darauf, dass nichts wackelt und sich die (Kunststoff-)Gläser nicht schon bei leichtem Druck eindrücken lassen. Auch sollten weder Gegenstände noch die Umgebung beim Blick durch die Brille verzerrt dargestellt werden. (ack)
Stand: Mai 2020