Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?
IGeL-Angebote sind Leistungen, die nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Daher müssen diese Angebote von Patienten selbst beauftragt und bezahlt werden.
Im deutschen Gesundheitssystem nehmen IGeL-Angebote eine Sonderrolle ein. Zumeist sind Patienten in Deutschland entweder gesetzlich oder privat versichert. Kosten der Behandlung werden innerhalb der beiden Systeme beglichen. Praxisinhaber, die gesetzlich versicherte Personen behandeln, bieten mit IGeL-Angeboten die Möglichkeit, am gesetzlichen Zahlungssystem vorbei eine privatvertragliche Behandlung zu verkaufen.
Zusatzgeschäft mit Grenzen
Den Ärzten ist in der Vermarktung und Anwendung von IGeL-Angeboten ein sehr enger gesetzlicher und berufsethischer Rahmen gesetzt. Patientenvertreter und Verbraucherschützer beklagen immer wieder, dass Praxisinhaber mit den Vorgaben in Konflikt kommen und die Grenzen des Erlaubten überschreiten.Der Gesetzgeber gibt vor, dass Krankenkassen nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit handeln. Demnach können nur Leistungen von den Versicherern bezahlt werden, die ausreichend und zweckmäßig sind. Welche Leistungen diese Kriterien erfüllen und ob sie den Patientenbedarf abdecken, ist immer wieder ein Streitthema: Ärzte, Krankenkassen und Patienten haben dazu häufig unterschiedliche Meinungen. Ob eine zusätzliche Behandlung angeraten ist, die nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, müssen Arzt und Patient besprechen. Dazu sollte der Arzt alle Argumente pro und contra nennen und die Notwendigkeit begründen. Der Behandler muss auf jeden Fall vor dem Start der Behandlung in Textform dem Patienten mitteilen, welche Kosten auf ihn zukommen, wenn die Behandlung durchgeführt wird. Stimmt ein Patient der Behandlung zu, muss der Arzt einen schriftlichen Behandlungsvertrag aufsetzen und vom Patienten gegenzeichnen lassen.
Besonnenheit zahlt sich aus
Normalerweise sollte davon auszugehen sein, dass ein Arzt nicht aus finanziellen Interessen eine Behandlung vorschlägt, sondern der Überzeugung ist, dass ein IGeL-Angebot die Genesung unterstützt.
Für den Patienten sollte immer erkenntlich sein, welche Argumente für eine Behandlung stehen und welche Kosten für den gesamten Behandlungszeitraum zu erwarten sind. Daher ist es wichtig, sich nicht überstürzt für eine Behandlung zu entscheiden, sondern erst dann eine Zusage zu geben, wenn verstanden wurde, was hinter dem IGeL-Angebot steht, welchen Nutzen der Patient erwarten darf, ob mit der Behandlung Risiken einhergehen und welche finanziellen Verpflichtungen er übernimmt.
Im Zweifel sollte eine Zweitmeinung eines anderen Arztes oder Informationen von unabhängigen Dritten eingeholt werden.