Eine grafische Darstellung aus 5 Sechsecken. Im mittleren Sechseck steht: "ePA". In den jeweils 2 Sechsecken links und rechts davon sind Icons zu sehen, die auf Medizin, Untersuchung, Herzgesundheit und medizinische Notfallversorgung hinweisen sollen.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Seit April 2025 kann die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit genutzt werden. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung unterstützen. Doch was ändert sich wirklich durch die ePA und sind die eigenen Gesundheitsdaten in der ePA auch sicher? Mit diesen und einigen weiteren Fragen haben wir uns an eine Expertin gewandt.

Im Interview

Silke Möhring

Silke Möhring

Silke Möhring (Frankfurt am Main) ist Juristin und Expertin für Patientenrechte, Krankenversicherungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bei der Verbraucherzentrale Hessen. Sie berät Verbraucherinnen und Verbraucher täglich zu Fragen rund um das Gesundheitssystem. Im Gespräch mit dem Verbraucherfenster verrät sie, welche Vorteile die ePA für Versicherte bringt und wie das Fazit der Verbraucherzentrale Hessen zur ePA ausfällt.

Was ändert sich durch die ePA?

Bislang haben Behandelnde nur lokal in ihren Systemen die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten dokumentiert. Mit der lebenslangen ePA wird ein zentraler Speicherort eingeführt, an dem alle Gesundheitsdaten zentral erfasst werden können.

Behandelnde sind zukünftig verpflichtet, die ePA mit Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der Behandlung zu befüllen. Patientinnen und Patienten können das zudem selbst machen.

Wer bekommt eine ePA und ab wann kann diese genutzt werden?

Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten eine ePA von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Einige private Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden bereits eine ePA an, andere planen deren Einführung im Jahre 2025. Grundsätzlich können diese Unternehmen eigenständig entscheiden, ob sie eine ePA einführen.

Seit dem 29. April 2025 hat der bundesweite Rollout der ePA begonnen. Seitdem können Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Physiotherapeuten und weitere medizinische Einrichtungen auf die ePA-Software zugreifen. Sie können nun freiwillig die ePA mit Gesundheitsdaten, wie Befundberichten, Laborergebnissen und Arztbriefen befüllen, sofern sie die nötigen Software-Updates erhalten haben. Ab dem 01. Oktober 2025 ist die Befüllung verpflichtend. Genutzt wird die ePA für Patientinnen und Patienten im Regelfall über eine App.

Die ePA befindet sich im Anfangsstadium. Es werden regelmäßig Erweiterungen stattfinden.

Kann man der ePA widersprechen?

Ja, jede und jeder kann jederzeit der Nutzung der ePA bei seiner Krankenkasse widersprechen. Die Einrichtung ist freiwillig.

Welche Vorteile soll die ePA für Krankenversicherte bringen?

Sämtliche Gesundheitsdaten sollen an einem Ort gebündelt, schnell zugänglich sein. Patientinnen und Patienten haben damit einen schnellen Überblick über ihre Medikation, Diagnosen, Arztberichte und vieles mehr. Im Notfall haben Behandelnde zum Beispiel im Krankenhaus einen vollständigen Überblick über Diagnosen und Medikation. Doppeluntersuchungen und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten können vermieden werden.

Kann die ePA auch Nachteile für deren Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringen? Wenn ja, welche?

Sämtliche Behandelnde erhalten im Behandlungskontext Zugriff auf die ePA und damit auf die gesamten Daten. Sensible Daten über Psychotherapien, chronische Erkrankungen wie HIV-Infektion, Schwangerschaftsabbrüche oder Ergebnisse genetischer Untersuchungen beispielsweise würden auch Personen bekannt werden, bei denen man das nicht wünscht und es auch nicht notwendig ist. Patientinnen und Patienten sollen zwar Einstellungen vornehmen können, um Behandelnde vom Zugriff auszuschließen. Die Details dazu sind derzeit noch in der Entwicklung. Zudem setzt dies auch voraus, dass man die technischen Möglichkeiten tatsächlich nutzen kann. Einzelne Medikamente können übrigens grundsätzlich nicht in der Medikamentenliste verborgen werden.

Sind meine Gesundheitsdaten in der ePA sicher aufgehoben?

Absolute Sicherheit kann es im Internet nicht geben. Der Sicherheitsstandard ist bei der ePA jedoch sehr hoch gewählt. Nur Behandelnde im Kontext einer Behandlung haben Zugriff, Patientinnen und Patienten nur nach persönlicher Identifikation. Es wurde ein eigenes Datennetz geschaffen, die Telematikinfrastruktur, über das die Daten verschlüsselt ausgetauscht werden.

Es gab insbesondere zu Beginn des Jahres 2025 Kritik an der Sicherheit und Hinweise auf Sicherheitslücken bei der ePA. Darauf wurde, laut Auskunft der Institutionen, die mit der digitalen Infrastruktur beauftragt sind (gematik GmbH und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI)), reagiert. Es hieß, dass weitere Schutzmaßnahmen getroffen wurden, um missbräuchliche Zugriffe zu verhindern.

Welches Fazit zieht die Verbraucherzentrale Hessen zur ePA?

Die Vorteile überwiegen im Regelfall die Nachteile. Gerade bei Menschen mit chronischen Erkrankungen ist ein schneller und umfassender Zugriff auf die Gesundheitsdaten vorteilhaft. Je nach Einzelfall, insbesondere, wenn Menschen nicht wünschen, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten verarbeitet werden, kann diese Wertung anders ausfallen.

Welches Angebot bietet die Verbraucherzentrale Hessen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich näher mit der ePA beschäftigen möchten?

Auf unserer WebsiteÖffnet sich in einem neuen Fenster gibt es einen umfassenden Informationstext, der laufend aktualisiert wird. Außerdem nehmen wir in den Medien zur Funktionsweise und zu aktuellen Entwicklungen Stellung. Und wir interessieren uns dafür, welche Erfahrungen Patientinnen und Patienten mit der ePA machen. Die Online-Umfrage dazu ist hierÖffnet sich in einem neuen Fenster erreichbar. 

Stand: Juli 2025