Zahnbürste auf Kalender

Bonusheft: Höherer Zuschuss mit wenig Aufwand

Wer jährlich seine Zähne beim Zahnarzt kontrollieren und dies mit Stempel in seinem Bonusheft dokumentieren lässt, erhält bei einem Zahnersatz einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse. Nutzen Sie das Bonusheft? Können auch nachträglich Kontrolltermine eingetragen werden?

Jährliche Zahnkontrolle erhält die Zähne und spart Geld

Erwachsene sollten einmal jährlich ihre Zähne vom Zahnarzt überprüfen lassen. Nur dann werden ungünstige Zahnveränderungen frühzeitig festgestellt und behandelt. Erste Anzeichen wie kariöse Stellen können zeitnah behoben werden, was für den Patienten weniger zeitaufwändig und vor allem kostengünstiger ist. Wer jahrelang nicht zur Zahnvorsorge geht, riskiert, dass ein Zahn so weitreichend geschädigt ist, dass er nicht mehr zu retten ist. Dann ist ein Zahnersatz wie eine Brücke oder ein Implantat nötig, was beides teuer ist.

Für Kinder und Jugendliche ist eine engmaschigere Untersuchung sinnvoll, nämlich einmal pro Halbjahr.

Patient ist für Bonusheft verantwortlich

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat Anspruch auf ein Bonusheft. In der Regel erhält man es vom Zahnarzt. Der Patient muss selbst daran denken, das Bonusheft zum nächsten Kontrolltermin mitzunehmen und den Termin mit Stempel und Unterschrift bestätigen zu lassen. Und er entscheidet auch selbst, ob er ein Bonusheft führen möchte.

Bonusheft verschafft mehr Geld von der Krankenkasse

Ist ein Zahnersatz nötig, werden im Heil- und Kostenplan die Behandlungskosten aufgelistet. Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse decken dabei etwa 50 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab. Die anderen 50 Prozent muss der Patient selbst bezahlen. Möchte der Patient einen höherwertigen Zahnersatz wie Rundumverblendung oder Implantat, bleibt die Höhe des Festzuschusses unverändert, das heißt, die Kosten für die Zusatzleistung muss der Patient selber tragen

Wer die letzten fünf Jahre durch das Führen des Bonusheftes nachweisen kann, dass er jährlich beim Zahnarzt zur Vorsorge war, bekommt einen um 20 Prozent höheren Zuschuss. Somit bezahlt die Krankenkasse statt 50 Prozent nun 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Ist das Bonusheft zehn Jahre lückenlos geführt worden, dann übernimmt sie sogar 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Zu beachten dabei ist, dass nur die zurückliegenden Kalenderjahre berücksichtigt werden und nicht das laufende Jahr. Wer also für das Jahr 2020 schon einen Stempel im Bonusheft hat und in diesem Jahr einen Zahnersatz braucht, muss für einen 20 Prozent höheren Zuschuss für die Jahre 2015 bis 2019 jeweils einen Stempel haben.

Beispiel:

Festzuschuss ohne Bonusheft für Zahnersatz:                               480 Euro

Festzuschuss bei 5 Jahre Bonusheft (+ 20 Prozent = 96 Euro):      576 Euro

Festzuschuss bei 10 Jahre Bonusheft (+30 Prozent = 144 Euro):   624 Euro

Wie viele Stempel sind pro Jahr nötig für den höheren Zuschuss?

Für Erwachsene reicht ein Stempel eines Kontrolltermins in einem Jahr. Zu beachten ist dabei, dass zwischen zwei Kontrollterminen vier Monate liegen. Wer also im November zur Kontrolle zum Zahnarzt geht, kann den nächsten Kontrolltermin nicht schon im Januar des nächsten Jahres durchführen lassen. Auch wenn die Krankenkasse bei Erwachsenen die Kosten für zwei Kontrolltermine pro Jahr übernimmt, reicht im Bonusheft die Dokumentation eines Termins pro Jahr aus.

Anders sieht es bei Kindern und Jugendlichen aus. Bei Minderjährigen ist ein Zahnersatz zwar seltener nötig. Doch auch hier gibt es einen höheren Zuschuss, wenn sie regelmäßig die Kontrolluntersuchung in Anspruch nehmen. Für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren stehen jährlich sogar zwei Vorsorgetermine an. Ab 12 Jahren wird der halbjährliche Kontrolltermin in das Bonusheft eingetragen. Auch hier ist ein Abstand von vier Monaten einzuhalten.

Was tun bei fehlendem Stempel?

Fehlt ein Stempel im Bonusheft, dann gibt es erst wieder einen Bonus, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre im Bonusheft dokumentiert sind. Wer also Kontrolltermine in den Jahren 2010 bis 2016, 2018 und 2019, nicht aber im Jahr 2017 wahrgenommen hat, kann bei einem fälligen Zahnersatz in 2020 keinen Bonus erhalten.

Anders sieht es aus, wenn man beim Kontrolltermin war, nur das Abstempeln im Bonusheft vergessen hat. Da in der Patientenakte beim Zahnarzt die Kontrolltermine dokumentiert sind, kann nachträglich der Kontrolltermin eingetragen werden. Am besten erledigt man dies baldmöglichst und nicht erst dann, wenn ein Zahnersatz ansteht.

Fehlende Termine können nur von der Zahnarztpraxis ausgestellt werden, bei der die Kontrolltermine durchgeführt wurden. Wer weiter weg umzieht oder aus anderen Gründen einen Zahnarztwechsel vornimmt, sollte noch vorher sein Bonusheft aktualisieren lassen. Schließt eine Praxis oder die Praxis wird an einen Nachfolger übergeben, kann möglicherweise ein Nachtrag nicht mehr möglich sein.

Das Bonusheft gilt es gut aufzubewahren. Wird ein Bonusheft verloren, ist das Nachtragen von Kontrollterminen mit Aufwand verbunden. Es liegt im Ermessen des Arztes, ob dafür eine Gebühr erhoben wird.

Form des Bonusheftes: Meist in Papier, selten digital

Die ziehharmonikaartig zusammengefaltete Papierform ist etwas größer als das von vielen Ausweisen her bekannte Scheckkartenformat. Auch wenn bei Krankenkassen schon vieles online per App oder über die Internetseite möglich ist, beim Bonusheft halten viele Krankenkassen noch an der Papierform fest. Bisher bieten nur wenige Krankenkassen ein digitales Zahnbonusheft an, das über das Benutzerkonto im Mitgliederbereich verwaltet wird.

Ab Oktober 2020 höhere Festzuschüsse

Der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt lohnt sich ab Oktober 2020 noch mehr, da dann der Festzuschuss für Zahnersatz erhöht wird. Für die Regelversorgung bezahlt die Krankenkasse statt 50 Prozent dann 60 Prozent. Wer sein Bonusheft die letzten fünf Jahre lückenlos gepflegt hat, für den übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Ist das Bonusheft zehn Jahre gut geführt worden, sind es sogar 75 Prozent.

Warum sehen manche das Führen eines Bonusheftes kritisch und als überflüssig an?

Bei jedem Zahnarztbesuch zeigt man in der Regel seine Versichertenkarte vor, damit der Zahnarzt mit der Krankenkasse die Behandlung abrechnen kann. Somit weiß die Krankenkasse, ob der Patient jährlich beim Zahnarzt zur Kontrolle war. Warum der Patient beim Beantragen des Zuschusses für einen Zahnersatz nochmals extra mit Hilfe des Bonusheftes der Krankenkasse dokumentieren muss, dass er regelmäßig beim Zahnarzt zu Kontrolle war, ist folglich nicht unbedingt zu verstehen. Doch solange der höhere Zuschuss für einen Zahnersatz nur mit dem gepflegten Bonusheft zu erhalten ist, bleibt jedem nur übrig, das Bonusheft beim jährlichen Kontrollbesuch ausfüllen und abstempeln zu lassen.

Fazit

Für gesetzlich Versicherte lohnt sich der jährliche Vorsorgetermin zur Zahnkontrolle auf jeden Fall, da dadurch im Falle eines Zahnersatzes Hunderte von Euros gespart werden können. (fra)

Stand: Januar 2020