Jährliche Zahnkontrolle erhält die Zähne und spart Geld
Erwachsene sollten mindestens einmal jährlich ihre Zähne von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt überprüfen lassen. Nur so lassen sich ungünstige Zahnveränderungen frühzeitig feststellen und erste Anzeichen, wie kariöse Stellen, können zeitnah behoben werden. Das ist für Patienten in der Regel weniger zeitaufwändig und vor allem kostengünstiger. Denn wer jahrelang nicht zur Zahnvorsorge geht, riskiert, dass ein Zahn so weitreichend geschädigt ist, dass er nicht mehr zu retten ist. Dann ist ein kostspieliger Zahnersatz wie eine Brücke oder ein Implantat nötig.
Bei Kindern ab sechs Jahren und Jugendlichen sollten die Zähne engmaschiger untersucht werden, nämlich einmal pro Halbjahr.
Der Patient ist selbst für sein Bonusheft verantwortlich
Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat Anspruch auf ein Bonusheft. In der Regel erhält man es vom Zahnarzt. Der Patient muss selbst daran denken, das Bonusheft zu seinen Kontrollterminen mitzunehmen und diese mit Stempel und Unterschrift bestätigen zu lassen. Und er entscheidet ebenfalls selbst, ob er ein Bonusheft führen möchte oder nicht, das ist nämlich freiwillig.
Dank Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse
Benötigt ein Patient Zahnersatz, erhält er von der Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse decken dabei 60 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab. Die restlichen 40 Prozent müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Möchte man als Patient einen höherwertigen Zahnersatz wie Rundumverblendung oder Implantat, ändert sich die Höhe des Festzuschusses nicht - die Kosten für die Zusatzleistung muss auch der Patient tragen.
Wer für die letzten fünf Jahre durch das Führen des Bonusheftes nachweisen kann, dass er jährlich beim Zahnarzt zur Vorsorge war, bekommt einen um 10 Prozent höheren Zuschuss. Die Krankenkasse übernimmt statt 60 nun 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Ist das Bonusheft zehn Jahre lückenlos geführt worden, werden sogar 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung übernommen. Zu beachten ist dabei, dass nur die zurückliegenden Kalenderjahre berücksichtigt werden und nicht das laufende Jahr. Wer also für das Jahr 2025 schon einen Stempel im Bonusheft hat und in diesem Jahr einen Zahnersatz braucht, muss für einen 10 Prozent höheren Zuschuss für die Jahre 2020 bis 2024 jeweils einen Stempel haben. Für das Jahr 2020 gibt es aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen übrigens eine Sonderregelung: hat man in 2020 keine Zahnvorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen, führt das nicht zum Verlust des Bonusanspruches.
Beispiel: Zahnersatz bei Einzelzahnlücke im Seitenzahnbereich
Gesamtkosten für Basis-Zahnersatz (Regelversorgung): 845,99 Euro
Festzuschuss ohne Bonusheft für Zahnersatz (60 Prozent): 507,59 Euro
Festzuschuss bei 5 Jahren Bonusheft (70 Prozent): 592,19 Euro
Festzuschuss bei 10 Jahren Bonusheft (75 Prozent): 634,49 Euro
Wie viele Stempel braucht man pro Jahr für den Bonus?
Für Erwachsene reicht ein Stempel pro Jahr im Bonusheft aus. Und das obwohl die Krankenkasse bei Erwachsenen jährlich die Kosten für zwei Kontrolltermine übernimmt. Zu beachten ist hierbei, dass zwischen zwei Kontrollterminen vier Monate liegen müssen. Wer also im November zur Kontrolle zum Zahnarzt geht, kann den nächsten Kontrolltermin nicht schon im Januar des nächsten Jahres durchführen lassen.
Anders sieht es bei Kindern und Jugendlichen aus. Bei Minderjährigen ist ein Zahnersatz zwar seltener nötig, doch auch hier gibt es einen höheren Zuschuss, wenn sie regelmäßig die Kontrolluntersuchungen in Anspruch nehmen. Für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren stehen jährlich sogar zwei Vorsorgetermine an. Ab 12 Jahren wird der halbjährliche Kontrolltermin in das Bonusheft eingetragen. Auch hier ist ein Abstand von vier Monaten einzuhalten.
Was tun bei fehlendem Stempel?
Fehlt ein Stempel im Bonusheft, dann gibt es erst wieder einen Bonus, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre im Bonusheft dokumentiert sind. Wer also in 2023 nicht beim Kontrolltermin war, erhält bei einem fälligen Zahnersatz in 2025 keinen Bonus.
Wurde in einem Zeitraum der letzten 10 Jahre nur ein einziger Termin versäumt, kann man versuchen, den Zehn-Jahres-Bonus mit einer ausreichenden Begründung zu retten. Es liegt jedoch im Ermessen der Krankenkasse, dies zu akzeptieren.
Anders sieht es aus, wenn man beim Kontrolltermin war und nur das Abstempeln im Bonusheft vergessen wurde. Da in der Patientenakte beim Zahnarzt die Kontrolltermine dokumentiert sind, kann nachträglich der Kontrolltermin eingetragen werden. Am besten erledigt man dies baldmöglichst und nicht erst dann, wenn ein Zahnersatz ansteht.
Fehlende Termine können nur von der Zahnarztpraxis ausgestellt werden, bei der die Kontrolltermine durchgeführt wurden. Wer weiter weg umzieht oder aus anderen Gründen einen Zahnarztwechsel vornimmt, sollte noch vorher sein Bonusheft aktualisieren lassen. Schließt eine Praxis oder die Praxis wird an einen Nachfolger übergeben, kann möglicherweise ein Nachtrag nicht mehr möglich sein.
Das Bonusheft gilt es gut aufzubewahren. Wird ein Bonusheft verloren, ist das Nachtragen von Kontrollterminen mit Aufwand verbunden. Es liegt im Ermessen des Arztes, ob dafür eine Gebühr erhoben wird.
Form des Bonusheftes: Papierform, jetzt auch digital!
Bisher bieten nur wenige Krankenkassen ein digitales Bonusheft an. Doch mit Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll für alle gesetzlich Versicherten die digitale Führung des Bonusheftes möglich sein. Seit Januar 2025 wird die ePA in Modellregionen in Deutschland getestet. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Einführungsphase kommt die ePA dann bundesweit zum Einsatz. Wer sein Bonusheft weiterhin in Papierform führen möchte, kann das tun, da die ePa freiwillig ist.
Fazit
Für gesetzlich Versicherte lohnt sich der jährliche Vorsorgetermin zur Zahnkontrolle auf jeden Fall, da dadurch im Falle eines Zahnersatzes Hunderte von Euros gespart werden können. (fra)
Stand: April 2025