Die Einbruchszahlen sind in Deutschland im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 21,5 Prozent auf über 65.000 Fälle angestiegen. Es ist ratsam, sich mit dem Thema Einbruchschutz auseinanderzusetzen, denn in der dunklen Jahreszeit zählen Einbrüche weiterhin zu den häufigsten Kriminaldelikten und die Aufklärungsrate liegt weiterhin bei nur 17,6 Prozent (Quelle: Statista.de). Da stellt sich die Frage, wie man seine eigenen vier Wände sicherer machen kann. Die Widerstandsfähigkeit von Türen und Fenstern spielen dabei eine große Rolle, aber auch Überwachungsanlagen, zum Beispiel Kameras, sind wichtige Sicherheitsaspekte.
Darf man sein Haus überhaupt mit einer Kamera überwachen?
Ja. Aber: Eine private Videoüberwachung gefährdet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild, daher gibt es gewisse Regeln, die man dabei beachten muss:
- Die Kamera darf nur das eigene Grundstück filmen. Auf schwenkbare Kameras sollte daher verzichtet werden.
- Aufnahmen vom Nachbargrundstücken oder öffentlichen Bereichen wie Straßen oder Gehwegen sind untersagt.
- Besucher sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Grundstück videoüberwacht wird. Am besten mit einem Hinweisschild.
- Tonaufnahmen sind bei jeder Form der Videoüberwachung nicht erlaubt. Eventuelle Audiofunktionen der Kamera und der Software muss man daher deaktivieren.
- Kamera-Attrappen sind erlaubt, sollten aber ebenfalls nicht auf das Nachbargrundstück oder öffentliche Bereiche ausgerichtet sein.
Darf ein Vermieter Kameras im Mietshaus anbringen?
Vor dem Anbringen von Überwachungskameras in einem Mietshaus benötigt der Vermieter von allen Bewohnern eine schriftliche Zustimmung. Der Vermieter muss den Mieter außerdem darüber informieren, wo die Kameras angebracht werden, welche Bereiche erfasst werden, in welcher Zeit die Kameras aktiv sind, wer Zugriff auf die Aufnahmen hat und wie lange die Aufnahmen gespeichert werden.
Besitzt man eine Eigentumswohnung, dürfen nur private Bereiche überwacht werden, zum Beispiel der Balkon oder die Terrasse. Gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Eingangsbereiche, Hausflure und Gärten dürfen nicht per Video überwacht werden.
Darf man aufgenommenes Videomaterial veröffentlichen?
Die Einbrecher sind auf dem Videomaterial klar zu erkennen. Ein Verbreiten des Videos in den Sozialen Medien könnte die Täter vermutlich überführen. Doch Vorsicht! Selbstjustiz ist untersagt, denn auch der Einbrecher hat Persönlichkeitsrechte und kann für die Veröffentlichung des Materials Schadenersatz verlangen. Das Videomaterial darf daher nur der Polizei ausgehändigt werden.
Maßnahmen mit der Polizei planen
Die Polizei bietet einen kompetenten und kostenloses Service in Sachen Einbruchsicherung an. Dabei wird man in der Planung, die Immobilie sicherer zu machen, unterstützt. Es geht um einbruchhemmende Maßnahmen wie das Anbringen von Kameras oder das Nachrüsten bestehender Fenster und Türen. Die polizeilichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe und weitere wichtige Informationen rund um den Einbruchschutz findet man unter www.k-einbruch.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.(schl)
Stand: März 2023