Zahlt man eine Rechnung nicht fristgerecht, flattert schnell Post vom Gläubiger ins Haus. Also demjenigen, der meint, eine Geldforderung an Sie zu haben. Allerdings verschicken Gläubiger die Mahnungen nicht immer selbst, sondern beauftragen hierfür oftmals Inkassounternehmen. Diese Art von Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, offene Forderungen einzutreiben. Entweder arbeiten sie dabei im Auftrag des Unternehmens, welches die Geldforderung erhebt oder das Inkassounternehmen tritt als sogenannter Forderungskäufer auf. Im zweiten Fall kauft das Inkassounternehmen die gestellte Forderung dem Gläubiger ab und versucht dann auf eigenes Risiko den offenen Betrag einzutreiben.
Auftraggeber von Inkassounternehmen müssen aber nicht immer die freie Wirtschaft sein, sondern auch Behörden oder Gerichte können sich solcher Dienstleister bedienen.
Landet ein Inkasso-Schreiben im Briefkasten, bleibt es meist nicht nur bei Mahngebühren. Immer wieder drohen Inkassounternehmen mit Gerichtsverfahren oder Gehaltspfändungen und setzen Adressaten unter Druck. Aufgrund dessen zahlen viele Betroffene auch dann die Beträge, obwohl die Forderungen nicht berechtigt sind. Schließlich kann es gute Gründe dafür geben, eine Rechnung nicht zu bezahlen. Sei es, weil die Geldforderung als solche bestritten wird oder die Rechnung fehlerhaft ist. Auch wenn eine erbrachte Dienstleistung ungenügend oder das gelieferte Produkt defekt ist, wäre eine Bezahlung der gestellten Rechnung erst mal strittig. Wichtig ist, in Mängelfällen sofort zu handeln bevor es überhaupt zu einer Mahnung kommt! Daher ist es am besten direkt den Verkäufer schriftlich zu informieren, dass die Rechnung angefochten wird.
Fallen Sie nicht auf betrügerische Inkassounternehmen rein!
Es kommt immer wieder vor, dass sich schwarze Schafe unter die Herde der Inkassounternehmen mischen. Diese arbeiten betrügerisch und verschicken frei erfundene Forderungen. Übt ein Inkassounternehmen nicht nur einfache Dienstleistungen wie etwa das Schreiben von Mahnungen aus, sondern initiiert beispielsweise auch gerichtliche Mahnverfahren, gilt das Unternehmen als sogenannter Rechtsdienstleister. Solche müssen im Briefbogen auf ihre ordnungsgemäße Registrierung hinweisen, denn nur dann dürfen sie Forderungen einholen. Ob die Firma überhaupt dafür zugelassen ist, eine Inkasso-Forderung zu stellen, können Sie auf der Seite des Rechtsdienstleistungsregisters Öffnet sich in einem neuen Fenstereinsehen. Das Register bietet auch die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen einen Rechtsdienstleister einzureichen.
Inkasso-Check der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen haben ein Online-PortalÖffnet sich in einem neuen Fenster entwickelt, das bei der Prüfung von Inkasso-Schreiben helfen soll. Hier können Betroffene einen Fragebogen ausfüllen und erhalten anschließend eine Ersteinschätzung zu dem erhaltenen Schreiben: Müssen die Forderungen tatsächlich gezahlt werden und wenn ja, ist wirklich die komplette Höhe der Kosten gerechtfertigt? Bei Bedarf erhalten die Ratsuchenden auf dem Online-Portal einen Musterbrief an das Inkassounternehmen, um direkt Einspruch erheben zu können.
Und so geht´s:
- Halten Sie die Inkasso-Forderung und die ursprüngliche Rechnung bereit, um den Fragebogen beantworten zu können.
- Allerdings: Inkasso-Check kann nur dann weiterhelfen, wenn die Forderungen nicht älter als drei Jahre sind und die Betroffenen sich noch nicht in einem gerichtlichen Mahnverfahren befinden und Mahn- oder Vollstreckungsbescheide vorliegen.
- Bedenken Sie, dass das Online-Portal eine Ersteinschätzung gibt und natürlich nicht gewährleistet werden kann, dass das zuständige Gericht dieser folgt.
Bleiben dennoch Fragen offen oder können nicht alle Punkte des Fragebogens beantwortet werden, können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale vor Ort wenden, um sich hier persönlich beraten zu lassen. (eck)
Stand: Oktober 2025