Ein lächelnder junger Mann erhält eine Zahnbehandlung

Zahnzusatzversicherungen

Wer Zahnersatz wie Implantate oder Brücken benötigt, zahlt dafür viel aus eigener Tasche. Eine zusätzliche Absicherung der Zahnarztkosten erscheint Mitgliedern von gesetzlichen Krankenkassen daher attraktiv. Bevor man einen Vertrag unterzeichnet, sollte man jedoch mehrere Angebote einholen und die Konditionen vergleichen.

Welche Leistungen sollte man absichern?

Bei Zahnersatz sind die Eigenanteile für Patienten meist sehr hoch. Die Krankenkassen zahlen nur einen Festzuschuss, der abhängig vom Befund ist.

Beispiel: Stellt der Zahnarzt fest, dass ein Zahn überkront werden muss, zahlt die Kasse auf der Grundlage dieses Befunds einen Zuschuss in Höhe von rund 162 Euro. Dies entspricht etwa der Hälfte der Kosten für die Standardausführung einer Metallkrone. Tatsächlich sind die Gesamtkosten jedoch um einiges höher. Je nach Art der Ausführung können sich diese auf ca. 300 bis 600 Euro oder mehr belaufen.

In der Regel wird beim Zahnarzt nicht die einfachste Versorgung, sondern eine höherwertige Leistung gewählt. Das sind zum Beispiel verblendete Kronen aus Keramik oder Edelmetall. Wenn man sich für Leistungen entscheidet, die keine Kassenleistungen sind, wie Implantate, gibt es dafür keinen Zuschuss von der Kasse. Bezuschusst wird jedoch Zahnersatz, der auf Implantate aufgesetzt wird (mit dem Zuschuss für Brücken).

Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Zahnarztrechnung. Wichtig ist hierbei, dass der Erstattungsbetrag möglichst hoch ist. Es gibt Tarife, bei denen die Versicherung 80 bis 90 Prozent vom Rechnungsbetrag übernimmt, manche auch zu 100 Prozent. Häufig rechnen die Versicherungen dabei aber den Zuschuss der Krankenkasse mit ein. Der Anteil der Versicherung ist dann umso niedriger, je höher der Zuschuss ausfällt.

Tipp: Entscheidend ist, dass sich die Leistung der Zusatzversicherung auf den privatärztlichen Rechnungsbetrag bezieht und nicht auf den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse (zum Beispiel 100 Prozent des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse). Die Bezugnahme auf den Rechnungsbetrag bedeutet immer eine höhere Erstattung.

Doch die Versicherungen übernehmen die Kosten nicht unmittelbar nach Abschluss des Versicherungsvertrages, sondern frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von acht Monaten. Häufig sind die Leistungen in den ersten drei bis fünf Jahren auf gewisse Höchstsummen begrenzt (Zahlungsstaffeln), etwa auf 500 Euro im ersten Jahr, 1.000 Euro im zweiten und 2.000 Euro im dritten Jahr.

Auf den Preis achten

Die Preise für hochwertige Zahnzusatzversicherungen liegen derzeit zum Beispiel für Personen mit 43 Jahren zwischen elf und 66 Euro pro Monat. Der Preis hängt von den einzelnen Bedingungen ab. Bei günstigen Tarifen ist häufig vorgesehen, dass diese regelmäßig teurer werden - abhängig vom zunehmenden Alter des Versicherten. Die Prämien können erhöht werden, wenn die Ausgaben steigen. Tarife, bei denen Altersrückstellungen gebildet werden, sind in der Regel vorzuziehen.

Wer sehr schlechte Zähne hat oder in nächster Zeit eine umfangreiche Behandlung durchführen muss, wird von der Versicherung möglicherweise keinen Vertrag erhalten. Möglich ist auch, dass die Versicherung die Kostenübernahme für den Ersatz bereits fehlender Zähne ausschließt. Alternativ werden Risikozuschläge verlangt. Damit wird die Prämie oft sehr teuer und die Zusatzversicherung lohnt sich unter Umständen nicht mehr. Zahlreiche Versicherungen nehmen Kunden nur bis zu einem bestimmten Alter auf. Manche ziehen eine Grenze bei 60 Jahren oder später, andere sehen keine Altersgrenze vor.

Für wen ist die Versicherung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen, wenn man hochwertigen Zahnersatz wünscht. Wenige private Zahnzusatzversicherungen übernehmen sämtliche Kosten der Rechnung und dies auch nur, sofern sie den Rechnungsbetrag voll anerkennen. Bei anderen hochwertigen Verträgen verbleibt ein Eigenanteil von zehn bis 20 Prozent des Rechnungsbetrags.

Die Versicherungsverträge sollten keine Begrenzung bei der jährlichen Erstattung vorsehen. Ist beispielsweise die jährliche Erstattung auf 15.000 Euro begrenzt und es wird eine umfangreichere Behandlung mehrerer Zähne nötig, können die entstehenden Kosten den vertraglich festgelegten Rahmen überschreiten. Den verbleibenden Anteil an Kosten trägt dann der Versicherungsnehmer.

Tipp: Zahnarztrechnungen sollten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen (dem 3,5-fachen Satz) erstattet werden. Wer die Regelversorgung wählt (den 2,3-fachen Satz), benötigt in der Regel keine Zusatzversicherung.

Versicherungen zahlen immer nur dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Darüber, ob dies zum Beispiel bei Implantaten der Fall ist, lässt sich streiten. Für Verbraucher bleibt damit die Unsicherheit, ob die Versicherung tatsächlich im angenommenen Umfang zahlt. Zudem finden sich weitere Einschränkungen in den Verträgen, beispielsweise gelten für Material- und Laborkosten vereinzelt Beschränkungen auf Festbeträge. Die Bedingungen sollte man insbesondere daraufhin überprüfen.

Sorgfältiges Vergleichen ist unerlässlich

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen will, sollte auf jeden Fall mehrere Angebote vergleichen und nicht blind dem Kooperationspartner seiner Kasse den Zuschlag geben. Die Preis- und Leistungsunterschiede unter den Anbietern sind groß. Daneben sollten die zu erwartenden Kosten kalkuliert werden – eventuell unter Hinzuziehung des Zahnarztes. Die zu erwartenden Kosten sollten den Kosten für eine Versicherung gegenübergestellt werden. Unter Umständen ist es günstiger, monatlich regelmäßig Geld zurück zu legen, als es in eine Versicherung zu stecken.

Weitere Informationen sowie Beratungen zum Thema Zahnzusatzverträge hat die Verbraucherzentrale HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster parat. (sie)

Stand: März 2024 

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