Blick von oben auf das Vorderrad eines Fahrrads, das mit einem Fahrradschloss gesichert ist.

Wie sinnvoll sind Fahrradversicherungen?

Besonders in größeren Städten kommt es immer wieder zu Fahrraddiebstählen. Welchen Schutz bietet eine Fahrradversicherung und was deckt die Hausratsversicherung noch ab?

Versicherungsschutz über die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine Möglichkeit das Fahrrad zu versichern, denn Fahrräder zählen wie Kleidung und Möbel zum Hausrat. Wird das Rad aus dem verschlossenen Einzelkeller oder der verschlossenen Garage gestohlen, springt die Hausratversicherung für den entstandenen Verlust ein. Dies gilt auch bei Pedelecs, die eine Motorleistung bis maximal 250 Watt aufweisen.

Diebstahl außer Haus – und nun?

Meist wird das Rad außerhalb der eigenen vier Wände gestohlen. In dem Fall besteht bei den meisten Hausratsversicherungen kein Schutz. Mithilfe der Fahrradklausel kann man den Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung für einen Mehrbetrag versichern. Ob sich das wirklich lohnt, muss gut abgewogen werden. Zumindest aber für teurere Räder kann es sinnvoll sein.

Es kommt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme an

Kommt es zu einem Versicherungsfall, wird der Neuwert des Rads erstattet. Dieser wird anhand des Betrags ermittelt, den ein ähnliches Rad in einem neuwertigen Zustand kostet. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ausreichend hohe Versicherungssumme im Vertrag der Hausratsversicherung vereinbart worden ist. Je nach Versicherungstarif sind es ein bis zehn Prozent der gesamten Versicherungssumme, die bei Diebstahl ausgezahlt werden. Wer unsicher ist, sollte sich bei der Hausratversicherung noch einmal genau informieren.

Will man alle Räder der Familie absichern, muss die Versicherungssumme der Hausratversicherung entsprechend hoch sein. Eine höhere Versicherungssumme schlägt sich allerdings auf den Versicherungsbeitrag nieder und belastet so regelmäßig das Budget.

In Gegenden, in denen besonders oft Räder gestohlen werden, lassen sich die Hausratversicherungen ihre Fahrradklausel durchaus mit einer höheren Prämie vergüten. Ob sich das über mehrere Jahre lohnt, müssen Versicherungsnehmer individuell für sich durchrechnen.

Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Rad richtig abgestellt und angeschlossen ist

Damit der Versicherungsschutz auch wirklich zum Tragen kommt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Rad muss mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert werden, sobald es draußen abgestellt wird. Aufgepasst: Fest verbaute Rahmenschlösser zählen häufig nicht als eigenständiges Schloss.
  • Gibt es gemeinschaftliche Fahrradabstellräume? Dann verpflichtet die Hausratversicherung dazu, diese zu nutzen. Auch hier gilt aber das Abschließen des Rads mit einem eigenständigen Schloss.

Versicherungsschutz über spezielle Fahrradversicherung

Nicht jeder Radbesitzer hat eine Hausratversicherung. Für solche Radler und vor allem für diejenigen, die für ihr teures Fahrrad mehr Schutz wünschen, bietet sich eine separate Fahrradversicherung an. Klassisch erstreckt sich der Schutz auf Einbruchdiebstahl, wie bei einer normalen Hausratversicherung, und auf Diebstahl von der Straße, den auch eine Hausratversicherung mit Fahrradklausel bietet. Zusätzlich leisten viele separate Fahrradversicherungen auch Reparaturübernahme, wenn das Fahrrad durch Fall, Sturz oder Unfall beschädigt ist. Auch Vandalismus, Überschwemmung, Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden lassen sich versichern.

Anders als bei den Hausratversicherungen ersetzen nicht alle Fahrradversicherungen den Neupreis. Einige zahlen nur den Wert des abgenutzten Fahrrads - den Zeitwert. Andere Versicherer erwarten eine Selbstbeteiligung des Geschädigten oder kürzen die Leistungen jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz. Manche Versicherer bieten nur ein Ersatzrad oder geben für eine Reparatur die Werkstatt vor.

Einige Versicherungsunternehmen versichern nur neue Fahrräder in den ersten drei Monaten, andere nur Räder ab einem höheren Kaufpreis. Typischerweise erwarten separate Fahrradversicherungen von ihren Kunden Vorkehrungen, wie die Codierung des Fahrrads oder schreiben fest, welche Schlösser benutzt werden dürfen. Es gilt also, das Kleingedruckte genau zu lesen bevor man sich für eine Versicherung entscheidet.

Lohnenswert nur für teure Räder

Fahrradversicherungen sind recht teuer. Je nachdem, was alles mitversichert werden soll, liegt der Jahresbeitrag für ein 1000 Euro teures Rad zwischen 95 Euro und 220 Euro. Daher lohnen sich diese Versicherungen, ähnlich wie bei der Hausratsversicherung mit Fahrradklausel, nur für deutlich wertvollere Räder als das hier im Beispiel aufgeführte.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Zu einer guten Diebstahlvorkehrung gehört es, dass man den Kaufbeleg, Herstellerunterlagen, Marke und Rahmennummer gut aufbewahren sollte. Diese Unterlagen belegen im Schadensfall Eigentum und Schadenhöhe.

Ist das Fahrrad gestohlen worden, sollte dies unverzüglich dem Versicherer und der Polizei gemeldet werden. Ist das Rad nach drei Wochen nicht wiederaufgetaucht, sollte auch dies dem Versicherer umgehend mitgeteilt werden. Andernfalls ist es möglich, dass der Versicherer den Vertrag aufkündigt oder für den entstandenen Schaden nicht einspringt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster wissen die Antwort auf Fragen zu sinnvollen Versicherungen und bieten Beratung für Verbraucher an.

Im Verbraucherfenster-Artikel „Auf Nummer sicher – Fahrräder vor Diebstahl schützenÖffnet sich in einem neuen Fenster“ gibt es weitere Infos zur Diebstahlvorkehrung von Fahrrädern. (sie)

Stand: Oktober 2023

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