Eine Häuserzeile spiegelt sich im Hochwasser

Elementarschadenversicherung: Sinnvoller Schutz fürs Eigenheim

Unwetter wie Starkregen oder Sturm verursachen Milliardenschäden pro Jahr. Wetterereignisse mit katastrophalen Ausmaßen und hohen Schäden werden bedingt durch die Klimaveränderung vermehrt aufkommen.

Elementare Schäden?

Die eigene Existenz kann durch viele äußere Ereignisse in Gefahr kommen. Insbesondere Folgen von Krankheit oder Unfällen sind den meisten Menschen präsent. Eine Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung gehören daher zum Standardrepertoire der privaten Vorsorge. An Überschwemmungen, Erdbeben oder gar Vulkanausbrüche werden die meisten nur erinnert, wenn in den Nachrichten davon berichtet wird. Den wenigsten wird ein solches Ereignis persönlich untergekommen sein oder liegen zumeist Jahrzehnte zurück und sind seit langem in Vergessenheit geraten. Durch die mögliche sehr hohe Schadenssumme sollte jedoch genau geprüft werden, ob Bedingungen vorliegen, die eine Elementarversicherung sinnvoll erscheinen lassen.

Eine Infografik welche die sechs verschiedenen Felder einer Elementarversicherung als kleine Icons darstellt. Die Themen sind: Erdabsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Schneedruck, Überschwemmung, Erdrutsch/Lawine.

Rundum versichern

Um das eigene Hab und Gut abzusichern bieten sich drei Versicherungsbausteine an: Die Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung und die Elementarschadenversicherung. Jede der drei Varianten übernimmt einen Teil von möglichen Schäden an Heim und Gut. Die Hausratsversicherung übernimmt Schäden an den „beweglichen“ Gütern, die in einem Haushalt vorhanden sind. Dem gegenüber stehen die Gebäudeversicherung Öffnet sich in einem neuen Fenster und die Elementarversicherung, die sich um den Baukörper kümmern. Warum dann zwei Versicherungen für das Gebäude, wenn doch der Hausrat mit einer Versicherung abgesichert werden kann? Die klassische Hausratsversicherung Öffnet sich in einem neuen Fenster unterscheidet nicht den „Verursacher“ des Schadens. Sie übernimmt den Ausgleich bei Feuer oder Leitungswasserschäden, aber auch bei Einbruch oder Vandalismus sowie bei Naturgefahren. In dem letztgenannten Gefahrentyp „Naturgefahren“ liegt der große Unterschied der Varianten. In der Hausratsversicherung sind Auslöser wie Sturm, Hagel, Hochwasser bis zum Vulkanausbruch und Erdbeben inkludiert – aber nur für den Hausrat. Schäden am Gebäude selbst regelt diese Versicherung nicht. Auch die einfache Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht alle Schäden, sondern beschränkt sich auf eine Grundabsicherung für Sturm-, Hagel-, Feuer- oder Leitungswasserschäden.

Die Elementarschadenversicherung bildet eine zusätzliche Ergänzung zu einer bestehenden Wohngebäudeversicherung. Nur mit dieser Erweiterung sind auch Gefahren wie Hochwasser, Erdbeben und –rutsche, Erdsenkungen und Rückstau von Abwasserleitungen versichert. Auch der eher seltene Fall eines Vulkanausbruchs wäre mit einer solchen Versicherung abgedeckt. (eck)

Stand: Januar 2024

Wichtig:

Versicherungen kalkulieren ihr Schadensrisiko mit unterschiedlichen Parametern. Daher sollten bei einem Abschluss immer auch Alternativangebote herangezogen und verglichen werden. Die Preisunterschiede können beträchtlich sein. Auch das Kleingedruckte im Vertrag mit den Ein-und Ausschlüssen des Versicherungsumfangs sollte sehr genau in Augenschein genommen und mit den eigenen Wünschen abgeglichen werden. Auch können sich bauliche Vorgaben des Versicherers in den Bedingungen befinden, die vom Versicherungsnehmer erfüllt werden müssen – ist dies nicht der Fall besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht greift. Letztlich unterscheiden sich die Verträge auch in der Form der Schadensregulierung. Es sollte sich daher vor einer Unterschrift beim Anbieter informiert werden, wie eine mögliche Regulierung ablaufen würde.

Ein bestehender Vertrag sollte nicht vorschnell gekündigt werden. Wer einen Wechsel plant, ist gut beraten sich vorab zu erkundigen, ob das eigene Objekt einen Neuvertrag erhält und zu welchen Konditionen. Im schlechtesten Fall findet sich kein Versicherungsunternehmen, das eine Police ausstellen möchte. 

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