Gefahren lauern im Koffer – Warum gibt es Einfuhrverbote?
Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest oder die Maul- und Klauenseuche können durch den Transport von Lebensmitteln tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union verbreitet werden. Um dieses Risiko zu minimieren, gelten für die Einfuhr bestimmter tierischer Lebensmittel wie Käse oder Fleisch aus Nicht-EU-Staaten in die EU besonders strenge Vorschriften – für einige Produkte sogar vollständige Einfuhrverbote. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Mensch, Tier und Wirtschaft innerhalb der EU und werden regelmäßig an aktuelle Seuchenlagen angepasst.
Einfuhr nur unter bestimmten Bedingungen
Tierische Lebensmittel und andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs dürfen aus Nicht-EU-Staaten nur unter strengen Auflagen eingeführt oder versandt werden. Die Einfuhr ist ausschließlich über zugelassene Grenzkontrollstellen erlaubt, wo die Produkte einer veterinärmedizinischen Kontrolle unterzogen werden. Zusätzlich müssen die Lebensmittel aus für den Export in die EU zugelassenen Ländern und Betrieben stammen und von einem gültigen Gesundheitszeugnis begleitet sein.
Erzeugnisse, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen bei der Ankunft an der EU-Grenze zur amtlichen Vernichtung abgegeben werden. Wichtig zu wissen: Die Kosten für diese Entsorgung trägt der Einführende.
Werden tierische Lebensmittel nicht ordnungsgemäß bei der Grenzkontrollstelle angemeldet, drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Tierärztliche Grenzkontrollstelle des Hessischen Landeslabors untersucht am größten deutschen Flughafen eingeführte Lebensmittel
Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL)Öffnet sich in einem neuen Fenster ist mit der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Flughafen in Frankfurt am Main vertreten und kontrolliert jährlich im sogenannten Kontrollzentrum Perishable Center mehr als 30.000 Tonnen Lebensmittel bei der Einfuhr. Im Rahmen der Reiseverkehrskontrolle in den Terminals wird stichprobenartig das Gepäck der Flugreisenden kontrolliert, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen.
Auf einen Blick: Was ist erlaubt und was verboten?
Verboten: Diese Lebensmittel haben nichts im Koffer verloren
- Milch und Milcherzeugnisse
- Fleisch und Fleischerzeugnisse
- Käse und Käseerzeugnisse
Erlaubt: Ausnahmen bestehen für den persönlichen Verzehr oder Gebrauch für...
- Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung, aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung und Spezialfutter für Tiere, unter folgenden Bedingungen:
- Gesamtmenge von maximal zwei Kilogramm
- die Erzeugnisse müssen vor dem Verzehr nicht gekühlt werden
- es handelt sich um verpackte Markenprodukte
- die Packungen sind nicht geöffnet, es sei denn sie sind gegenwärtig im Gebrauch
- Fisch und Fischereierzeugnisse oder ein ganzer Fisch, unter folgenden Bedingungen:
- Gesamtmenge von maximal 20 Kilogramm
- nicht lebend
- ausgenommen
- z.B.: frischer, getrockneter, gekochter, geräucherter oder anderweitig haltbar gemachter Fisch sowie bestimmte Krusten- bzw. Weichtiere, etwa Garnelen, Hummer, Miesmuscheln und Austern
- Geringe Mengen anderer Lebensmittel tierischer Herkunft, unter folgenden Bedingungen:
- Gesamtmenge von maximal zwei Kilogramm
- zum Beispiel: Honig
Wichtig: Abweichende Mengen bestehen bei Kroatien, den Färöern, Grönland und Island.
Erlaubt: Diese Lebensmittel sind die besseren und sichereren Mitbringsel
- Brot, Kuchen, Kekse, Schokolade und Süßwaren, sofern diese:
- nicht mit Fleischerzeugnissen vermischt oder gefüllt sind
- bis maximal 50 Prozent aus erhitzten Milch- oder Eierprodukten bestehen
- abgepackte Nahrungsergänzungsmittel, sofern diese:
- maximal 20 Prozent tierische Erzeugnisse enthalten
- mit Fisch gefüllte Oliven
- Pasta und Nudeln, sofern diese:
- nicht mit Fleischerzeugnissen vermischt oder gefüllt sind
- bis maximal 50 Prozent aus erhitzten Milch- oder Eierprodukten bestehen
- abgepackte Fleischbrühen und Suppenaromen, sofern diese:
- bis maximal 50 Prozent aus Fischöl, -pulver oder -extrakt bestehen
- sämtliche anderen Lebensmittelerzeugnisse, sofern diese:
- kein frisches oder verarbeitetes Fleisch oder Milch bzw. Milcherzeugnisse enthalten
- weniger als 50 Prozent aus Ei- oder Fischereierzeugnissen bestehen
Ausnahmen für Nicht-EU-Länder
Bezüglich der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und Erzeugnissen gibt es für die folgenden Länder Ausnahmeregelungen:
- Andorra
- Liechtenstein
- Norwegen
- San Marino
- Schweiz
Diese Länder werden in dieser Frage praktisch wie EU-Mitgliedsstaaten behandelt. Zudem gelten diese Bestimmungen auch nicht für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen zum persönlichen Verbrauch von den Färöern und Island.
Wichtige Hinweise
- Die Vorschriften gelten auch für den Versand von Lebensmitteln per Post.
- Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rückfrage beim Zoll oder der zuständigen Veterinärbehörde.
- Da Verstöße teuer werden können, lohnt es, sich vor dem Reiseantritt über aktuelle Bestimmungen zu informieren.
Fazit
Tierische Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern sind als Urlaubsmitbringsel meist tabu. Wer dennoch etwas mitbringen möchte, sollte sich an die Ausnahmen und Mengenbeschränkungen halten, um Bußgelder und die Einschleppung gefährlicher Tierseuchen zu vermeiden
Stand: Juli 2025