Insektenburger

Insekten in Lebensmitteln

Die EU hat bestimmte Insekten als neuartige Lebensmittel zugelassen. Verbraucher treibt die Sorge um, dass sich Grillen, Käfer oder Würmer nun unbemerkt in Nahrungsmitteln wie Schokolade, Mehl oder Nudeln befinden könnten. Das Verbraucherfenster hat die dringendsten Verbraucherfragen rund um den Insektenverzehr beantwortet.

Welche Insekten landen bei uns auf dem Tisch?

Bisher sind in der Europäischen Union vier Insekten als Lebensmittel durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesundheitlich bewertet und nach der Novel-Food-VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster zugelassen (Stand: Februar 2023). Mit der Zulassung wird entschieden, wie die konkrete Bezeichnung des Insektes lautet und in welcher Darreichungsform und in welcher Menge es verwendet werden darf.

Aktuell handelt es sich dabei um folgende Speiseinsekten:

  • Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor), gefroren, getrocknet, pulverförmig
  • die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren, getrocknet und pulverfömig
  • die Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren, getrocknet, pulverförmig.
  • den Buffalowurm/Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), gefroren, pastenartig, getrocknet, pulverförmig.

Müssen die Insekten auf der Zutatenliste deklariert werden?

Sind in Lebensmitteln Insekten enthalten, muss die Zutatenliste dies klar und verständlich kennzeichnen. Hierfür müssen der lateinische und der deutsche Name des Insekts angegeben werden und in welcher Form das Insekt verwendet wurde, etwa als Pulver oder Paste. Zwei Beispiele: „Gefrorene Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

Können sich in vegetarischen oder veganen Produkten auch Insekten befinden?

Lebensmittel, bei denen Insekten als Zutat verwendet werden, enthalten Bestandteile tierischen Ursprungs. Eine Auslobung als „vegan“ oder „vegetarisch“ ist nicht möglich.

Was gilt für Allergiker? Werden Insekten in der Zutatenliste fett hervorgehoben, wie es bei anderen Allergenen gemacht wird?

Im Zuge der entsprechenden Novel-Food-Zulassungen wurde eine Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt.

Die EFSA legte in ihren Gutachten dar, dass der Verzehr der in Rede stehenden neuartigen Lebensmittel bei Personen, die gegenüber Krebstieren und Staubmilben und in einigen Fällen gegen Weichtiere allergisch sind, aufgrund von Kreuzreaktivität allergische Reaktionen hervorrufen könne. 

Bei allen Insektenarten, die bis einschließlich Januar 2023 in der EU in Lebensmitteln zugelassen wurden, hat die EU-Kommission den Hinweis auf mögliche Allergien individuell geregelt. So muss auf den jeweiligen Produkten nahe der Zutatenliste kenntlich gemacht werden, dass ihr Verzehr bei Personen mit einer bekannten Allergie gegen Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.

Sind Restaurants dazu verpflichtet, auf ihrer Speisekarte darauf hinzuweisen, wenn Produkte mit Insekten verwendet werden?

Werden schriftliche Informationen, beispielsweise auf der Speisekarte, zur Verfügung gestellt so müssen diese nach den Regelungen der Lebensmittelinformationsverordnung zutreffend und verständlich sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht in die Irre geführt werden.

Werden für Konsumenten unerwartete Zutaten wie insektenhaltige Lebensmittel in bekannten Speisen, zum Beispiel Nudeln, eingesetzt, ist im Sinne einer umfassenden, zutreffenden und verständlichen Verbraucherinformation davon auszugehen, dass diese in der Speisekarte aufgeführt werden, da die Angaben ansonsten irreführend sein könnten.

Stammen die Insekten direkt aus der Natur?

Speiseinsekten, die in Deutschland im Lebensmittelhandel angeboten werden, kommen aus kontrollierter Aufzucht. So gibt es mittlerweile in vielen Ländern Insektenfarmen, etwa in den Niederlanden, Spanien und Deutschland. Woher die Insekten genau stammen, muss auf der Verpackung des jeweiligen Produkts ausgewiesen werden.

Warum sollte man überhaupt Insekten essen?

Insekten sind wahre Proteinbomben – einige Grillen- und Heuschreckenarten haben einen Proteingehalt von bis zu 70 Prozent bezogen auf ihre Trockenmasse. Auch die Aminosäurezusammensetzung, die Aufschluss über die Qualität des enthaltenen Proteins gibt, kann sich sehen lassen. Diese entspricht nämlich voll und ganz den Empfehlungen für eine gesunde Ernährung nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Insekten sind reich an einfach- und mehrfach ungesättigten Fettsäuren und weisen - ähnlich wie Fisch - ein günstiges Omega-3 und Omega-6-Fettsäureverhältnis auf. Je nachdem, welche Insektenart auf dem Teller landet, können diese ganz cholesterinfrei und reich an Mineralstoffen und Vitaminen sein, wie etwa Eisen, Zink, Selen, Folsäure, Riboflavin, Biotin. Diese Tatsache macht Insekten zu einer interessanten und gleichzeitig gesünderen Alternative für Fisch, Fleisch oder Wurstwaren.

Untersuchungen zeigen zudem, dass Insekten klimafreundlicher sind als Fleisch und Wurstwaren. Die Insekten benötigen bei der Aufzucht weniger Platz und Wasser als Rinder, Schweine oder Geflügel und verursachen weniger Treibhausgasemissionen.

Gilt auch in der Insektenzucht der Tierschutz?

Laut Stand der Forschung haben Insekten ein anderes Schmerz- und Leidempfinden als Säugetiere. Dennoch müssen auch bei der Insektenanzucht Fragen rund um eine artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege sowie Tötung geklärt werden. Hier gibt es noch Forschungsbedarf. Wie viel Platz und welche Haltungsbedingungen benötigt eine Insektenart? Ist im Krankheitsfall der Einsatz von Arzneimitteln wie Antibiotika oder Fungiziden möglich? Und wie kann eine schonende Tötung aussehen? In Deutschland existieren aktuell für Insekten als Lebensmittel noch keine näher bestimmten Vorgaben für eine artgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung.(Sie)

Stand: Februar 2023