Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Lumbini Tandoori King
Marbachweg 268 A
60320 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt.
Küche: Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen, u. a. Reis bei +43,7 °C, vorgegartes Geflügel bei +16,7 °C. Der Kühlschrank war angerostet. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren beschädigt. Die Verpackungsmaschine war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Kunststoffschubladen im Tiefkühlschrank waren beschädigt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (u. a. Ananas, Fruchtcocktail) in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt/verschleimt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war; es wurden Geflügelspieße über dem Doppelspülbecken (unreiner Bereich) ohne Kühlung gelagert. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren verunreinigt.
Lager – Warenanlieferung: Es wurden Lebensmittel (u. a. geschälte Zwiebeln, Kartoffeln) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Personaltoilette: Das Toilettenbecken war mit Kot- & Urinresten verunreinigt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens, sowie der umliegende Bereich war stark verkalkt. Der Teigkneter, der Kühlschrank, das Regal und der Tischdosenöffner waren verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 20.09.2023 teilweise behoben.